Ist es demzufolge Zulässig wenn ich die Schreckschusswaffe im Safe liegen habe und die Munition in der Geldkasette mit im Safe liegt? demzufolge wäre sie ja getrennt davon
So ist es!
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Ist es demzufolge Zulässig wenn ich die Schreckschusswaffe im Safe liegen habe und die Munition in der Geldkasette mit im Safe liegt? demzufolge wäre sie ja getrennt davon
So ist es!
Ich danke dir für die klare und verständliche antwort
Da mittlerweile Gerichtsurteile klar entschieden haben, dass geladene Schusswaffen auch in einem "0" oder "I" Schrank unzulässig sind....
Es ging nicht um die Lagerung einer geladenen SSW, sondern um die gemeinsame Lagerung einer Waffe zusammen mit Munition. Dazu bedarf es, wie oben beschrieben, einem Tresor mit Widerstandsgrad 0 oder vergleichbar und der ist dann auch dafür ausreichend. Lagert man eine SSW getrennt von Munition reicht ein einfaches verschlossenes Behältnis, dann braucht man nichtmal einen Tresor dafür, dann könnte z.B. auch eine abgeschlossene Schreibtischschublade ausreichen.
Es ging in der Frage um die richtige dem Material zuträgliche Lagerung und nicht um die rechtlich korrekte Aufbewahrung.
Einfrieren, dann hält jede Chemie länger.
Grüße - Bernhard
Es ging in der Frage um die richtige dem Material zuträgliche Lagerung und nicht um die rechtlich korrekte Aufbewahrung....
Vielen Dank für den Hinweis, ab Post-Nr. 3 ging's auch um die rechtlich korrekte Lagerung. Was ist daran so schlimm, wenn man es erklärt, da es offensichtlich der eine oder andere nicht weiß ? Zum eigentlichen Thema: Kühl und trocken, wenn's geht ziemlich luftdicht lagern, das reicht. M.M. nach nicht einfrieren, denn spätestens beim Auftauen wird's Feuchtigkeit ziehen. Glaub' ich jedenfalls aus dem Bauch heraus.
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So lagere ich meine Munition und das jeweilige Zubehör.
Grüße