Unterschied zwischen den Anschütz KK Mehrlade Repetierer

Es gibt 41 Antworten in diesem Thema, welches 17.275 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. April 2015 um 21:50) ist von SchussHexer.

  • Hat eigentlich hier jemand ein Anschütz 54-System als Mehrlader? Mir sind hier ein paar Teile in die Hände gefallen und ich wüsste gerne ob ein Umbau auf Magazin damit generell machbar wäre.

    Ich weiß das es in Amerika mehrere Firmen gibt die den Umbau mit verschiedensten Mitteln durchführen, machbar ist es also wohl (natürlich).

  • So ich grab diesen Thread nochmal aus wegen einer Verständisfrage, weil ich dafür nicht extra ein neues Thema aufmachen möchte.
    Kann bzw. darf ich mir einen KK-Mehrladerepetierer als Erstwaffe auf die Gelbe kaufen wenn es dafür im Landesverband keine Disziplin gibt und wäre dieser dann mit einem 1-schüssigen Magazin in Disziplinen für Einzellader zulässig ?
    Nicht das ich am Bedürfnis vorbei kaufen möchte , aber ich möchte mir nur ungern einen Einzellader und dann noch den gewünschten Mehrladerepetierer kaufen.
    Leider konnte man mir zur Fragestellung keine 100% ige Antwort im Verein geben, ebenso bin ich in der Sportordnung nicht wirklich fündig geworden zu dem Thema.
    Würde mir gerne einen solchen Mehrladerepetierer gerne als günstige "Fun Gun" neben meiner künftigen KW in 9 Para anschaffen, um ein biisl Spaß auf 50 bzw. 100 Meter zuhaben.

    Gruß Nils

  • Die DSB-Sportordnung läßt die Verwendung von Mehrladern als Einzellader zu.

    Die Erwerbsbedingungen nach § 14 Abs. 4 unterscheiden nicht nach Erst- und Folgewaffe. Allenfalls der Verband könnte, sofern er unnötigerweise die Angabe einer Waffenart fordert, die Bedürfnisbescheinigung für die gelbe verweigern, falls Du was angibst, das Du nicht für diesen schießen kannst a la "ist zwar zulässig, aber geht uns nix an" .

    Dennoch kann Dir niemand vorschreiben, die im Bedürfnisantrag angegebene "Erst"waffe auch zu kaufen. Die Behörde interessiert das überhaupt nicht.

    Bis vor kurzem konnte man unter 21/25 Jahren beim BdMP eine gelbe nur für eine Schrotflinte bekommen, weil das BVA jahrelang die Aufnahme von KK-Einzelladern und -repetierern in die Sportordnung geblockt hatte.

    Andreas

  • Na da bin ich echt erleichtert. Dachte echt das ich mir unnötigerweise noch einen Einzellader in den Schrank stellen müsste.
    Danke für die schnelle Hilfe

    Gruß Nils

    Einmal editiert, zuletzt von Nordwolf84 (17. Februar 2015 um 14:01)

  • Mal was Neues von der Front. Der Bedürfnisantrag für die 9mm Para ist durch ohne Probleme.
    Allerdings wurde der KK- Mehrladerepetierer abgelehnt. Zitat: Das Schießen mit der beantragten Waffe, wird beim Hessischen Schützenverband nicht durchgeführt. Antrag abgelehnt. :cursing:
    Der Witz ist im DSB ist eine Disziplin vorhanden ( 1.45) :wacko:
    Ein schlechter Witz das Ganze. 50 € für Ar*ch und nen neuen Bedürfnisantrag fertig machen (Einzellader) und nochmal 50 € latzen. :rolleyes:
    Ein Trauerspiel .

    Einmal editiert, zuletzt von Nordwolf84 (5. April 2015 um 10:53)

  • Ja doch klar habe ich das . Das war doch der Bedürfnisantrag ( Erstantrag) für die Gelbe. Da wollen se ebenfalls eine Disziplin bzw. eine Waffe angegeben haben.
    Und da im DSB die Disziplin KK-Sportgewehr Mehrlader ( 1.45) gibt habe ich diese angegeben . Als Waffe habe ich Mehrladerepetierbüchse und beim Kaliber .22lfB. angegeben.
    Und natürlich das Kreuz bei der Gelben ( §14 Abs.4WaffG) gemacht
    Deswegen wundere bzw. ärgere ich mich über mein "bescheidenen" Landesverband.
    Weißt beim DSB zulässig und der Hessische Schützverband der rein zufällig dem DSB angehört erkennt dessen Disziplinen nicht an ?(

  • Schwachsinnig. Vorallem wenn du jetzt die Gelbe beantragst und da KK-Einzellader auf den Antrag draufschreibst kannst du dir ja trotzdem problemlos als erste Waffe einen KK-Repetierer holen.

  • Das ist es ja. Wollte nur so ehrlich sein und eben auch die passende Disziplin angeben. Werrde jetzt natürlich einen Einzellader ( 1,40) beantragen und mir dann trotzdem die Cz455 holen ( weil Mehrlader als Einzellader ja zulässig sind)
    Mich ärgert die rausgeworfene Zeit und natürlich die 50 € die ebenfalls für die Katz waren.

    PS. Selbst mein SB auf der WB hat sich gewundert über eine solche Gängelei.

  • Ein Nachspiel wird das ohnehin noch nach sich ziehen , denn einen Geldscheisser habe ich nicht im Keller stehen nur um einen eingestaubten Landesverband der obendrein einfach unfähig zu sein scheint das Geld in den Rachen zuwerfen.
    Der Witz ist, mein Vereinsvorsitzender hat unterschrieben ebenso der Kreisschützenmeister . Da frage ich mich ob die zuständige Person beim LV einfach per Münzwurf entscheidet ob ja oder nein ohne einen Blick in die Sportordnung zu werfen die er im Regal stehen hat und wahrscheinlich obendrein total veraltet ist und die von mir eingetragene Disziplin deswegen nicht darin zu finden ist. :rolleyes:

  • Ich würde da mal beim DSB nachfragen was sie davon halten dass ein LV des DSB die eigenen Disziplinen nicht anbietet.

    Das interessiert den DSB genau N u l l k o m m a n i x !
    Nur weil es eine Disziplin auf dem Papier gibt heißt das nicht daß diese auch veranstaltet wird. Es gibt immer einige Disziplinen die mangels Teilnehmern nicht durchgeführt werden, selbst beim BDS und wahrscheinlich auch BDMP gibts das.

    @ John Matrix
    Du sagst ein LV bietet die eigenen Disziplinen nicht an.
    Ich glaube du weist gar nicht wie das System mit den Wettkämpfen (Meisterschaften/RWK) funktioniert, bzw. hast du überhaupt keine Ahnung bzgl. der Strukturen in diesem Vereinswesen, oder ?

    @ Nordwolf
    War die Frau v. Knobloch die Sachbearbeiterin beim HSV ? Oder macht das jetzt jemand anders ?

  • Nein Fr. v.K macht das soweit ich weis nicht mehr . Unterschrieben hat Hr. Kerber
    Wie dem auch sei, um einen neuen Bedürfnisantrag mit der "richtigen" ;^) Disziplin werde ich nicht herumkommen .
    Schieß ich halt solang Pistole , sofern denn mal das LKA Wiesbaden zwecks Überprüfung der Zuverlässigkeit mal ein bissl zügiger arbeiten würde. :whistling:
    Das ist übrigens der nächste Hohn hatte erst die Überprüfung der Zuverlässigkeit wegen der Benennung von Wachpersonal (§28 Abs.3 WaffG) am 17.02,
    aber nö nun erfindet man das Radio zum 2. mal und überprüft noch einmal :wacko:

    2 Mal editiert, zuletzt von Nordwolf84 (5. April 2015 um 17:54)

  • Für mich ist es ein Witz den Bedürfnisantrag für eine Gelbe WBK zu versagen mit der Begründung der eigene LV würde die Disziplin für die man überflüssigerweise die Waffe auf den Zettel geschrieben hat, nicht anbieten. Das interessiert ja, zum 100.000sten mal gesagt, bei der Gelben absolut niemanden. Auf diese sind alle grundsätzlich darauf eintragbaren Waffen erlaubt für die es in Deutschland eine genehmigte Sportordnung gibt. Ob der eigene LV diese Disziplin anbietet oder nicht ist doch absolut unerheblich. Eben weil der Antragsteller sich nach genehmigter Gelber WBK eben nicht die auf dem Zettel stehende Waffe kaufen muss, sondern sich holen kann was er möchte und was er darf.

    Da braucht man auch keine Interna kennen oder sonstwas, das ist einfach nur unverständlich und unlogisch.


  • ...
    Da braucht man auch keine Interna kennen oder sonstwas, das ist einfach nur unverständlich und unlogisch.

    Natürlich ist diese Absage ein schlechter Witz, da stimme ich dir vollkommen zu.
    Aber zu Wissen wie der Verband funktioniert ist keine Interna oder sonstwas sondern sollte zum Allgemeinwissen gehören sofern man einem solchen angehört. Ich denke daß die meisten Aussenstehenden völlig falsche Vorstellungen haben.

  • Glaub mir, mit den Feinheiten bei Bedürfnisanträgen haben selbst Vereinsvorstände so ihre Probleme. Das gilt nicht nur für DSB-LV´s.

    Ähnliche, natürlich andere Spezialitäten findest Du überall. Finanzämter sind z.B. verpflichtet, die Berichtigung von versehentlich oder aus Unkenntnis "unrichtig" abgegebenen Erklärungen anzuregen, ohne dafür 50 Flocken zu kassieren.

    Sprich, den Antrag zurückschicken mit der Maßgabe "Gewehrmodell ist ok, aber die Benötigung zu stempeln tun wir uns schwer, also ändert die Disziplinnr." ist zuviel Service für eine von den Mitgliedern eingesetzte Körperschaft, bei der man immerhin kündigen kann im Gegensatz zum Finanzamt. ;)

    Andreas

  • Zitat von »John Matrix«

    Ich würde da mal beim DSB nachfragen was sie davon halten dass ein LV des DSB die eigenen Disziplinen nicht anbietet.

    Das interessiert den DSB genau N u l l k o m m a n i x !
    Nur weil es eine Disziplin auf dem Papier gibt heißt das nicht daß diese auch veranstaltet wird. Es gibt immer einige Disziplinen die mangels Teilnehmern nicht durchgeführt werden, selbst beim BDS und wahrscheinlich auch BDMP gibts das.

    Zitat

    @ John Matrix
    Du sagst ein LV bietet die eigenen Disziplinen nicht an. Ich glaube du weist gar nicht wie das System mit den Wettkämpfen (Meisterschaften/RWK) funktioniert, bzw. hast du überhaupt keine Ahnung bzgl. der Strukturen in diesem Vereinswesen, oder ?

    Wayne interessierts ? Befürwortungen erfolgen aufgrund der Sportordnung, laut Nordwolf gibt es in der Sportordnung des DSB eine passende Disziplin, Landesverbände haben keine eigene Sportordung ausser der Liste B, imho spielt es keine Rolle dass der HSV dafür keine Wettkämpfe anbietet, er kann die Disziplin ja trotzdem schießen.
    Der HSV ist auch in anderen Foren öfter Thema wegen seiner Spirenzien.

    Aber wenn du es besser weißt, klär uns Uwnissende doch mal auf.

    3 Mal editiert, zuletzt von John Matrix (5. April 2015 um 19:50)

  • Mal was anderes: Hab ich das richtig verstanden: der Landesverband nimmt 50,- EURO für die Bedürfnisbescheinigung? 8| :rolleyes:
    Halleluja!
    Das ist ja schon ein Skandal an sich!
    Meiner hat 15,- genommen.


    --- Ballistol ist das neue Chanel ---

  • Mal was anderes: Hab ich das richtig verstanden: der Landesverband nimmt 50,- EURO für die Bedürfnisbescheinigung?

    Pro Antrag versteht sich natürlich :rolleyes:

    Werden auf jedenfall die ersten und letzten Waffen sein die ich mir von denen bescheinigen lasse. Im laufe der nächsten Monate werde ich vorstellig beim BDS entweder als Einzelmitglied oder aber ich such mir nen Verein zusätzlich,denn einen S&W Mod. 29 in 8 3/8 ist ja für den DSB wie Extasy für nen Herzkranken. :D

    3 Mal editiert, zuletzt von Nordwolf84 (5. April 2015 um 20:10)

  • Der LV (hier HSV) bietet außer der LM und den RWK`s (Ober- und Landesliga) überhaupt keine Wettkämpfe an, abgesehen von den D-Kader Sichtungsschiessen sowie den Vergleichsschiessen für die Schüler und Jugendklassen.

    Alles (die Meisterschaften betreffend) unter der LM ist eigene Sache der Schützenkreise und Schützengaue. Beginnend mit den Teilnahmemeldungen der Schützen der einzelnen Vereine schreibt der Schützenkreis die KM aus. Sollten da nicht genügend Teilnehmer zusammen kommen wird keine KM durchgeführt.

    Sollten bei der nächsten Meisterschaftsebene (Gaumeisterschaft) auch nicht genügend Teilnehmer vorhanden sein, kann es durchaus sein daß keine GM durchgeführt wird und eine Weitermeldung zur LM Qualifikation mittels der Ergebnisse der evtl. vorangegangenen KM`s oder wenn keine durchgeführt wurden gar die der Vereinsmeisterschaft erfolgt.
    Die jeweiligen Entscheidungen trifft der Kreis- bzw. der Gauvorstand.

    Die RWK`s in den unteren Ligen (also Grundklasse, Kreisklassen und Gauligen) betreffend ist alleinige Sache der Schützenkreise und Schützengaue.
    Der LV ist hier außen vor. Und auch hier ist die Grundlage der Durchführung eine entsprechende Teilnehmerzahl.


    Es obliegt also meistens den Schützen selbst ob eine Disziplin welche es auf dem Papier gibt auch wirklich offiziell ausgeschrieben wird oder nicht.

    @ Nordwolf
    Werden vom BDS bei einer Einzelmitgliedschaft überhaupt Befürwortungen ausgestellt ?

    Einmal editiert, zuletzt von derschlaueded (5. April 2015 um 20:19)