Automatische Waffe über 0,5 Joule

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.236 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Oktober 2014 um 09:08) ist von gilmore.

  • Hallo Leute,

    hab mal wieder eine Frage (hab nichts in dieser Richtung gefunden). In Deutschland zählen ja Softairwaffen über 0,5 Joule zu den Waffen. Man darf sie frei kaufen, aber nicht einfach damit
    rumlaufen. Soweit klar. Aber würde eine automatische Waffe über 0,5 Joule einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz darstellen?

    Wenn es wirklich ein Verstoß gege das KWKG ist, dann wäre das ja heftig. Ich meine zwischen "echten" Kriegswaffen und automatischen Softairs liegen doch Welten oder.


    P.S: Das ist bloß eine Frage. Ich besitzte keine auto. Waffe über 0,5 Joule.

  • Du verstößt damit mindestens gegen das Waffengesetz.
    Ob's direkt schon unter das KrWaffKontrG fällt, weiß ich nicht.

    Aber an Deiner Stelle würde ich mir sowas nicht bestellen / kaufen,

    Sonst hat sich das damit leider auch ganz schnell:

    Zitat von https://www.co2air.de/wbb3/index.php?page=Thread&postID=1060991019

    Nach dem Abitur (noch ca. ein Jahr) habe ich vor,
    eine WBK für KK-Waffen zu beantragen

    Einmal editiert, zuletzt von medo (4. Oktober 2014 um 00:18)

  • Unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen alle vollautomatischen Waffen über 0,5J.

    Im Endeffekt ist das eine kleine Paragraphenspringerei.

    Eine Softair unter 0,5J ist Spielzeug.
    Über 0,5J zumindest eine sog. Anscheinswaffe.. die Grenze verläuft fließend zu den tatsächlichen Waffen (egal ob gefährlich = lethal oder nicht) bis 7,5J.
    Alles danach zählt definitiv als Waffe da WBK Pflichtig.

    Befassen wir uns mit der zweiten Kategorie.
    Diese sind per Definition Waffen und fallen somit auch unter das KrWaffKG, welches in Deutschland jegliche Form von vollautomatischen Waffen verbietet, sei es eine vollautomatische Softair (über 0,5J wohlgemerkt), SSW oder sonst was.

    Im Ausland gibt es Waffen aus den Bereichen Softair, LGs oder auch SSWs die Vollautomaten sind, aber diese sind in D verboten.

    Gruß adlol

    edit:
    ohne dir jetzt die Paragraphen rauszuziehen:
    Definition einer Schusswaffe: http://de.wikipedia.org/wiki/Schusswaffe
    Artikel zum KrWaffKontrG: http://de.wikipedia.org/wiki/Kriegswaffenkontrollgesetz
    Man beachte hierbei den Punkt "vollautomatische Schusswaffen wie [...]". Hierbei werden natürlich die vermeintlich "echten und gefährlichen" Waffen genannt. Fakt ist allerdings dass jegliche Waffe über 0,5J als Waffe zählt und somit auch unter das KrWaffKontrG fäll.


    Anm.: Man weise mich zurecht falls ich hier falsches verzapft habe... :rolleyes:

  • ...
    Anm.: Man weise mich zurecht falls ich hier falsches verzapft habe... :rolleyes:

    Das sei hiermit geschehen....Kriegswaffenkontrollgesetz ist irrelevant, das bezieht sich rein auf Rüstungsgüter.

    Zitat

    Zitat aus Wiki

    Das Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen) regelt die Herstellung, die Überlassung, das Inverkehrbringen, den Erwerb und auch den Transport von Gegenständen, Stoffen und Organismen, die zur Kriegsführung bestimmt sind. Die Genehmigungsbehörde ist hierbei vor allem das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

    Auf gut deutsch, das ist das Gesetz nach dem sämtliche Hersteller von Rüstungsgütern beim Wirtschaftsministerium anzuklopfen haben bevor sie Rüstungsgüter ins Ausland exportieren dürfen...wie zum Beispiel Panzer, Gewehre, MGs und sonstiges was zur Kriegsführung gedacht ist. Für normale Personen wie du und ich es sind ist das absolut uninteressant.


    Für den Normalbürger ist das Waffengesetz relevant:

    https://www.co2air.de/wbb3/index.php?page=Custom&pageID=1

    Und zwar im speziellen Anlage 2, Abschnitt 1 "Verbotene Waffen":

    Zitat


    1.2.1.1 Vollautomaten im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.2....

    Naja, auf eine WBK kann man damit mindestens für die nächsten zehn Jahre verzichten. Und das ist nur das kleinere Übel, es gibt Arbeitgeber die von ihren Arbeitnehmern ein Führungszeugnis haben wollen...und da steht dann nicht drin "hat eine vollautomatische Softair gekauft", da steht dann sowas drin wie "Verstoß gegen Paragraphen X und Y Waffengesetz". Macht sich sehr gut wenn man mit sowas aufschlägt....

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    2 Mal editiert, zuletzt von germi (4. Oktober 2014 um 01:39)

  • adlol

    Auch die Anscheinswaffe ist Waffe i.S. des § 1 Abs. 2 WaffG, lediglich in Untervorschriften von vielem freigestellt.

    > 0,5 J ist kein Anschein, sondern lediglich bei Besitz und Schießen von der Erlaubnispflicht freigestellt.

    Beim Softair-Vollautomat über 0,5 J greift nicht die Strafnorm nach § 51 Abs. 1, da diese sich nur auf Patronenmunition bezieht (speziell "Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss enthalten, und Geschosse mit Eigenantrieb" , also noch nicht mal Kartuschenmunition ) .

    Ohne :F: ist man aber wegen Besitz ohne Erlaubnis dran (§ 52 Abs. 3 Nr. 2) . Ebenso erwischt es Dich beim Herstellen, Überlassen usw. .

    Und, da es sich immer noch um eine laut WaffG-Definition verbotene Waffe handelt, ist auch die Aufforderung oder Anleitung zur Herstellung strafbar.

    Andreas