Schmauch an "Neuwaffe"

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 3.614 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. September 2014 um 13:52) ist von Floppyk.

  • Grob gesagt - für jede Waffe die Du auf die Grüne beantragst brauchst Du auch ein Bedürfnisnachweis für den Voreintrag.

    Kurzwaffe .22 lfb als Einzellader geht auch auf die Gelbe nach §14/4.


    EDIT: Interessant wäre ggf. auch ein Wechselsystem für Dich, das geht dann unabhängig vom Grundkontingent.
    Also zuerst das große Kaliber beantragen und kaufen - Wechselsystem in .22 lfb beantragen und eintragen lassen.

  • Soweit ich weiß ist es erlaubt 2 Waffen ohne Bedürfniss zu erwerben


    Erlaubnispflichtige Waffen gibt es mit der F-Feuerwaffen grundsätzlich nur mit Bedürfnis. Die Frage ist nur wie weist der Antragsteller dieses nach, da beide einen Voreintrag benötigen.
    Der Jäger hat mit seinem gelösten JS automatisch ein anerkanntes B. für 2 Kurzwaffe. Bei ihm genügt als Nachweis die Vorlage des JS.
    Der Sportschütze benötigt für jede Waffe die auf der grünen WBK muss einen Voreintrag. Den bekommt er nur mit einem Bedürfnisnachweis für genau diese Waffenart. Das musst beim Verband unter Angabe der Disziplin beantragen, worauf diese Waffe passt. Beim Erwerb der Waffe musst zusätzlich darauf achten auch die Waffe zu kaufen, die dann für die beantragte Disziplin passt. Denn das kann ja der Verkäufer anhand des Voreintrages nicht sehen.
    Gleiches gilt für Selbstladelangwaffen.

    Im Gegensatz zum Jäger hat der Sportschütze ein Grundbedürfnis von zwei KW und drei Selbstladelangwaffen. Jedoch bedeutet das nur, dass der Bedürfnisanforderungen ein wenig anders sind. Für die dem Grundbedürfnis übersteigenden Waffen musst dem Verband Wettkampftätigkeiten belegen können, die dann auch eine neue Waffe begründen.
    Der Jäger bekommt in den allermeisten Fällen keine 3. KW.

    Was du nun mit den zwei Kurzwaffen ohne Bedürfnisnachweis meinst, erschließt sich für mich nicht, zudem du ja schon mindestens einmal für deinen 44 Mag Revolver durchlaufen haben musst. In dem Bedürfnisantrag musst ja die für den 44. Mag Rev. passende Disziplin genannt haben. Dann sollte es logisch sein, dass mit der Bedürfnisbestätigung vom Verband keine 22'er KW passt. Die musst nun gesondert beantragen. Beachte auch, dass dir nur der Erwerb von 2 Waffen alle 6 Mon. erlaubt sind. Hast du nun neben dem 44 Mag Revolver eine andere Waffe, z.B. auf gelber WBK erworben, musst mit dem 22'er möglicherweise noch warten.

    PS: Mein Geschreibsel ist auf den Erwerb einer zweiten KW auf der grünen WBK bezogen.
    Wenn du im Besitz einer gelben WBK zusätzlich bist, dann gilt für die dort einzutragenden Waffen nur die 2/6 Regelung, also keinen Einzelbedürfnisnachweis. Allerdings geht das nicht für eine mehrschüssige Kurzwaffe, weil diese nicht auf Gelb geht.

  • Ein Bedürfniss für die .44 mag habe ich ja. Ist ja logisch weil ich die WBK schon besitze. Es geht jetzt darum ob ich einen Bedürfnissnachweis für eine 2. Waffe erbringen muss und in welcher Form, da wie ihr schon gesagt habt, der Sportschütze ein Grundbedürfniss von 2 Waffen hat. Jetzt stellt sich die Frage. Muss die 2. Waffe das selbe Kaliber wie die erste haben?
    Ich habe gehört das man ein kleineres Kaliber als die bereits eingetragene Waffe ohne zusätzliches Bedürfniss für dieses Kaliber eingetragen bekommt.

    Einmal editiert, zuletzt von Colt .45 (4. September 2014 um 12:03)

  • Quark. Es ist egal welches Kaliber die 2. Waffe hat. Du verwechselt das wohl mit Wechselsystemen. Dort darf man bedürfnisfrei das passende WS kaufen, wenn das Kaliber gleich oder kleiner der Grundwaffe ist, die bereits eingetragen ist?
    Wo hast du deine Sachkunde gemacht? DSB-Lehrgang?

  • Bei solcher Unkenntnis der Materie wie sie der Thread Ersteller an den Tag legt war der SK Lehrgang wohl rausgeschmissenes Geld.

  • Zitat

    Unkenntnis der Materie .... Wo hast du deine Sachkunde....

    Ihr klingt sehr unfreundlich und ungeduldig.
    Die Materie ist schwierig zu verdauen und nicht jeder Dozent ist eine ausgesprochene Koriphäe. Nicht jeder Sachbearbeiter legt das Waffenrecht gleich aus. Nicht jeder Schütze kauft und verkauft pausenlos Waffen und ist deshalb mit der Materie total vertraut.

    Die eigentliche Frage war doch:

    Es geht jetzt darum ob ich einen Bedürfnissnachweis für eine 2. Waffe erbringen muss und in welcher Form, da wie ihr schon gesagt habt, der Sportschütze ein Grundbedürfniss von 2 Waffen hat.

    Für jede Waffe, die Du auf Deiner grünen WBK eingetragen haben willst, gehst Du wieder zum Verein, der schickt es an den Verband und damit gehst Du dann zu Deiner Behörde und die trägt dann in Deine WBK einen Voreintrag für den Waffentyp (z.B: ML Pistole .22lr) ein.
    Das mit dem Grundbedürfniss von zwei (Kurz)Waffen auf der grünen WBK bedeutet nur, daß die Behörde bei einem Sportschützen da dann nicht groß nachfragt. Erst wenn es mehr (Kurz)Waffen werden, wird die Behörde fragen, ob der Schütze auch an Wettkämpfen teilnimmt.

  • Naja, ich kenne die Lehrgänge und zumindest das frühere Material, was der Landes-DSB den Dozenten zur Verfügung stellt. Da wird gar nicht näher auf WBK, Voreinträge usw. eingegangen. Es gibt viele Unterschiede, die sich von der DSB-Sachkunde zu einem gut gemachten Kurs eines verbandsunabhängigen mit staatlicher Anerkennung unterscheiden.
    Die SB der einzelnen Ämter wissen das auch nicht unbedingt. Ich hatte schon mal eine neu ausgestellte gelbe WBK ohne die nachzutragenden Änderungen in der Hand, wo eine Walther GSP (5-schüssige, halbautomatische Pistole in Kal .22 lfb) eingetragen war.
    Der Rest des Weges zum nötigen Voreintrag ist nun gesagt worden.