Wie lange darf Munition im (Schreckschuss)Revolver verbleiben ?

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 2.965 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Juni 2014 um 23:38) ist von germi.

  • ... Wie lange darf Munition im (Schreckschuss)Revolver verbleiben ? ...ich frage mich das gerade.

    Es geht nicht darum das ein Revolver gegenüber einem Pistolenmagazin keine Spannfeder hat - die somit auch nicht unter Druck stehen kann - spicht...kein Verschleiß.

    Was passiert mit der Munition über einen längeren Zeitraum - wenn diese stetig in einem Revolver gedaden ist - und dieser gut gepflegt wird.....d. h. also hin und wieder R.K. Munition raus ...etwas Öl in die Kammern ...Munition wieder rein ... vielleicht läuft sie etwas an mit der Zeit (wenn aus Messing) ... oder eine fällt mal ein wenig härter hin ...wie auch immer... sie verbleibt im Revolver.

    Ist die Munition dann mit der Zeit noch zuverlässig ??

  • Ich meine das es der Patrone egal ist, ob sie in der Verpackung, der Trommel oder meinetwegen in einem Sparschwein *lol* steckt.

  • Ja, da gibt es ein Verfallsdatum.
    Außerdem ist es nicht gesetzeskonform ,denn mun muss von knarre gesondert gelagert sein.

    Ich will lieber stehend sterben
    Als kniend leben
    Lieber tausend Qualen leiden
    Als einmal aufzugeben

  • Ja, da gibt es ein Verfallsdatum.
    Außerdem ist es nicht gesetzeskonform ,denn mun muss von knarre gesondert gelagert sein.


    Man muss sie nur gegen Zugriff Unberechtigter sichern..und in einem Schrank mit Widerstandsgrad 0 kann man auch Waffen zusammen mit der Munition lagern...


    Pfefferpatronen haben in der Regel fünf Jahre Haltbarkeit. Knallen tun die danach auch noch, und die Reizwirkung ist auch noch da, aber Hersteller übernimmt nach den fünf Jahren keine Garantie mehr dafür dass der Reizstoff in den Patronen noch die volle Wirksamkeit hat wie frische Patronen, denn durch Diffusion verflüchtigt sich im Laufe der Zeit immer minimal Wirkstoff aus der Patrone. Ich habe mal Reizstoffpatronen abgeschossen die schon seit Jahrzehnten abgelaufen waren, die wirkten noch.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (27. Juni 2014 um 20:23)

  • @ALL
    Danke für die Infos :^) Also gehe ich davon aus, dass äußere Einflüsse bzw. die Art der Lagerung sich nicht auf die Funktionsfähigkeit von Munition auswirken. Das "Haltbarkeitsdatum" dagegen schon.

    Ithildae
    Ich versehe die Kammern eines Revolvers aus dem Grunde mit etwas Öl, weil es mir erscheint - dass sich so die Kartuschen leichter einführen und entfernen lassen. Zumindest wird so innen nichts rosten ;^) Aber Messingkartuschen lauf so leider viel schneller an.

    Armageddon
    Meine Schreckschusswaffen lagere ich bei Nichtbenutzung in einer großen abgeschlossenen Alukiste.
    Die Munition dann gesondert in einem weiteren verschlossenen Koffer.

  • Wenn ein Revolver geladen mitgeführt wird, immer aufpassen, wie man den unterwegs lagert. Meine Frau führt den RG59 und hat ihn mir letztens in die Hand gedrückt, ob ich da mal nachsehen könnte. Die Waltherkartuschen waren bombenfest in der Trommel, und nachdem ich die Kartuschen endlich raus hatte, musste ich feststellen das der Trommeltransport auch nicht mehr seinen Namen verdient hat. Die Waffe hatte ich ein Jahr zuvor nagelneu gekauft. Auf Nachfragen, was denn damit passiert sei, sagte sie, das sie ihn in der Handtasche hatte, und ihren Regenschirm pläddernass mit in die Tasche gepackt hat. Ich habe einen ganzen Nachmittag gebraucht, und den Revolver wirklich in ALLE Einzelteile zerlegen und putzen müssen, damit er wieder wie neu aussieht. Die Kartuschen habe ich dann auch direkt durch neue ersetzt. Das war ihr eine Lehre, und ich konnte gar nicht genug mit ihr schimpfen, aber seitdem hütet sie ihn wie ihren Augapfel.

    Also beim Lagern auch immer auf eventuelle Feuchtigkeit/Nässe achten. Bei uns ist es ganz blöd gelaufen, und sie hätte im Falle des Falles nur noch damit zuschlagen können. Wie man eine SSW richtig lagert, wissen wir zumindest hier, aber es gibt sicher auch den einen oder anderen Fall, wo man einfach nicht darüber nachdenkt.

    Röhm RG89 (PTB594, nickel), Walther P88 Compact (PTB764, schwarz), Röhm RG96 (PTB699, brüniert), Röhm RG59 (PTB735, nickel), Weihrauch HW94 (PTB855, stainless), Zoraki 914 (PTB922, Titan), Weihrauch HW88 SAW (PTB888, schwarz), Röhm RG90 (PTB759, brüniert), EM-GE 63 (PTB6, brüniert), Walther PK380 (PTB921, brüniert), Colt Double Eagle (PTB766, brüniert), Melcher ME70 (PTB5-70, brüniert), Röhm RG600 (PTB348, vernickelt), Walther P99 (PTB637, brüniert), Röhm RG96 (PTB699, vernickelt)

  • Hallo,
    wie schon geschrieben wurde, macht es einer Patrone nichts aus, wo sie gelagert wird. hauptsache nicht zu warm, kalt und feucht.

    Man muss sie nur gegen Zugriff Unberechtigter sichern..und in einem Schrank mit Widerstandsgrad 0 kann man auch Waffen zusammen mit der Munition lagern...

    Leider falsch Germi, ein neues Urteil hat das leider untersagt.
    Quelle: http://www.juraforum.de/forum/t/verwah…laessig.483306/

  • ...so kann es dann leider wohl auch gehen... :(

    Ich habe noch eine Frage... wenn wenn ich die Kartuschen also immer konsequent laden und entladen (herausnehmen) würde (und das könnte auf´s Jahr gesehen ja sehr oft sein) ...sagen wir nicht nur bei einem Revolver, sondern auch bei einer Pistole mit einer recht strammen Magazinfeder - .. könnte die Gefahr bestehn, dass eine Kartusche mal ´hochgeht - oder ist das ausgeschlossen ?!

  • ...nun ja, es ist mir nur Recht wenn mein Gedanke "absurd" war. Wenn es ausgeschlossen ist - gut so - und gut :^)

  • ....
    Leider falsch Germi, ein neues Urteil hat das leider untersagt.
    Quelle: http://www.juraforum.de/forum/t/verwah…laessig.483306/

    Ein Gericht macht keine Gesetze, es soll sie umsetzen. Und im Gesetzestext steht das explizit drin das es erlaubt ist...wenn es nicht zulässig ist, dann muss es aus dem Text raus!

    Wieder mal ein Gericht das anscheinen noch nichts von Gewaltenteilung gehört hat. Gerichte haben Gesetze umzusetzen, das Erlassen oder die Änderung von bestehenden Gesetzen obliegt der Politik und nicht den Richtern! Und im Falle von waffenrechtlichen Unklarheiten ist das BKA zuständig. Wäre das eine unklare schwammige Formulierung würde ich nichts sagen, aber der Gesetzestext sagt explizit aus das es erlaubt ist Waffen und Munition zusammen zu lagern in einem Schrank mit entsprechender Sicherheitsklasse.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
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    Einmal editiert, zuletzt von germi (29. Juni 2014 um 18:57)

  • ergo man darf die knifte in der Schreibtischschublade haben, das magazin mit einigen milimetern abstand darunter liegend, sofort "einführbereit" aber noch nicht drinne oder verstehe ich da jetzt wieder was falsch? :o


    Wenn deine Schublade Widerstandsgrad 0 hat :D
    Kann dir gerade keine genaue Definition geben, aber Google einfach mal :)

  • hat se anscheinend.. normale Holzschublade mit eingebautem schloß halt

    Zitat

    Widerstandsklasse 0 ist damit die unterste Klasse und bedeutet, dass
    eine Standardtür anzutreffen ist, wie dies bei vielen Wohnungen der Fall
    ist. Sie bietet kaum Schutz, weil bereits ein aggressives Gegentreten
    dazu führen kann, dass nach wenigen Augenblicken oder Sekunden die Tür
    geöffnet ist und die Einbrecher sich Zugang verschaffen können.

    Quelle

  • Diese Einteilung hat nichts mit der Einteilung der Tresor-Sicherheitsstufen zu tun :)

    Stufe 0 und 1 sind die höchsten Stufen für einen Waffentresor.

    Zu der eigentlichen Frage.

    Weil ich grad gelesen hab "öl ins Kartuschenlager".

    War da nicht mal was, daß das gar nicht so gut ist weil das Öl in die Patronen kriechen kann und die Patrone dann unter Umständen nicht mehr zündet?

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Ich hätte vor allem Bedenken wegen der Zündhütchen. Die Kartuschen sollten in jedem Fall ölfrei bleiben.

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • hat se anscheinend.. normale Holzschublade mit eingebautem schloß halt

    Quelle

    Nein, Widerstandsklassen bei Tresoren sind anders:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Tresor#Eu…nbruchschutz.29

    Zitat

    Stufe 0 und 1 sind die höchsten Stufen für einen Waffentresor.

    Gibt noch höhere Stufen, aber das ist dann die Kategorie "Banktresor"...

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