Versand eines Feinwerkbau 601 in EU Länder

Es gibt 46 Antworten in diesem Thema, welches 5.072 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Juni 2014 um 19:13) ist von Helmut - ein Bär.

  • Hallo,

    ich möchte ein Feinwerkbau 601 im Normalzustand (bis 7,5 J) innerhalb der EU verschicken. Darf ich das ? Versendet mir das auch ein "normaler" Versender wie GLS ?

    Sind diese Waffen im EU-Ausland evtl. NICHT frei ? - Bitte keine "Glaubens-Antworten" oder "Meinungs-Antworten" (ich glaube, dass....ich meine, dass.....), sondern bitte WISSEN, ggfls. durch eigene Erfahrung.

    Ist es innerhalb von Deutschland ein Problem, oder versendet mir das jedes Versandunternehmen ?

    Danke vorab für Antworten

    Grüße

    Guido

  • Tut mir leid, ich glaube nur das, was ich von anderen gehört und gelesen habe, außerdem glaube ich den Versandbedinungen und deren Listen an verbotenen Gegenständen der einzelnen Versandunternehmen. Ich glaube, da bleibt nur noch Overnite als einzig verbleibende Möglichkeit übrig. Du musst aber selbst dort nachfragen, denn WISSEN tu ich das auch nicht.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Ich habe vor dem Versand den Käufer darauf hingewiesen,
    dass mit der Übergabe des Paketes an den Paketdienst die Gefahr auf den Käufer übergeht.

    Mit DHL als Paket, 120cm Länge, neutrale Verpackung, ins EU-Ausland ==> hatte noch kein Problem

    MIt GLS aus dem EU-Ausland erhalten ==> ebenfalls kein Problem

    Grüße

  • Die Probleme werden immer erst dann ersichtlich, wenn es zu Problemen kommt.

    Was passiert bei einem Verschwinden oder auch nur Transportschaden, wenn dann die Rückmeldung gemacht wird, dass es sich bei dem versendeten Gut um eine Waffe handelt? Zahlt die Versicherung?

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • ..., was passiert, möglicherweise, vielleicht, was wenn, ..... ?

    Man kann sich im Leben gegen alles absichern, versichern, in Watte packen oder sonstiges.
    Ist alles eine Frage des Aufwandes, des Preises und vor allem eine Frage der eigenen Lebenseinstellung :n12:

    Muss jeder für sich selbst entscheiden.

    Ob letztendliche eine erlaubnisfreie Waffe mit dem Paketdienst überhaupt transportiert werden darf,
    was und wieviel im Verlustfall ersetzt wird, usw. (auch innerhalb Deutschlands),
    kann dir nur der jeweilige Paketdienst selbst rechtsverbindlich beantworten.

    Grüße

  • Da bestehen öfter mal Rechtsunsicherheiten diesbezüglich hier im Forum.
    Ich habe auch schon Pakete mit Luftgewehren ins EU-Ausland ohne Probleme
    versendet, ausschliesslich via DHL.

    Aber wie gesagt, ob die das in Ihren AGB ausschliessen, weiss ich nicht.

    Vielleicht sollte mal eine Anfrage an DHL gestartet werden, die die Sache
    ein für alle Mal abklärt.

    Also, Freiwillige vor!

    Oder könnte Visier das in Erfahrung bringen? Die finden vielleicht eher Gehör... :marder:

    Gruß, Tom

    "Es mangelt an Harmonie, Zusammenhalt und Größe. Das wird euer Untergang sein!"
    Seven-of-Nine, Borg

  • 2 Vertragsverhältnis – Begründung und Ausschluss Von Leistungen
    (Verbotsgut)
    ...
    (2) Von der Beförderung ausgeschlossen (Verbotsgüter) sind:
    ...
    11. Pakete, die Waffen, insbesondere Schusswaffen, oder Teile davon, Waffenimitate
    oder Munition enthalten.
    ...

    Dazu noch :

    7 Transportversicherung
    ...
    (3) Vom Versicherungsschutz nach den vorstehenden Absätzen sind insbesondere nicht
    gedeckt:
    1. Pakete, die gemäß Abschnitt 2 Abs. 2 von der Beförderung ausgeschlossen sind
    ...
    Dann sieht das wohl schlecht aus...

    "Es mangelt an Harmonie, Zusammenhalt und Größe. Das wird euer Untergang sein!"
    Seven-of-Nine, Borg

  • Zitat
    Zitat

    Dann sieht das wohl schlecht aus...

    Wiso? Im Gegenteil, es sieht gut aus :D

    Kannst du damit rechtsverbindlich die Frage beantworten, ob es zulässig ist,
    ein erlaubnisfreies Luftgewehr :F: per DHL-Paket zu versenden und was im Verlustfall ersetzt wird?

    Wenn ja, alle Achtung und mein Respekt. :respect:

    Eine Auflistung von Büchsenmachern (Mitglieder im VDB) und Onlineshops,
    welche mit DHL und mit deren Kenntnis (erlaubnisfreie Waffen, Waffenteile und Munition) versenden,
    erspare ich mir, die Liste wäre lang.

    Und das Transportschäden an erlaubnisfreien Waffen von DHL ersetzt werden, ist kein Märchen und
    spricht wohl auch gegen ein Versandverbot.

    Beispiel (kein Einzelfall):
    Diana 75 Schaft zerbrochen
    "So, ich habe Gestern Post von DHL bekommen, sie bezahlen das Gewehr komplett,
    da der Warenwert (157€) geringer ist als der Preis für einen Ersatzschaft (über 300€ bei Schneider)."

    Grüße

  • Hallo, Aufpassen! Hier geht es um den internationalen Versand, das heißt Versand nach außerhalb Deutschlands, deshalb habe ich auch die AGB-Paket-international verlinkt, weil der Fragesteller ins EU-Ausland verschicken will.

    Ansonsten gilt: Schusswaffen sind Schusswaffen sind Schusswaffen. Da gibt verbleibt keinerlei Diskussionsmöglichkeit.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • bezüglich ZOLL: hier mal eine stellungnahme aus 2014 auf anfrage von mir:

    Der Zoll nimmt bei der Ausfuhr von Waffen nur Mitwirkungspflichten wahr. Waffenrechtlich zuständig ist die Waffenbehörde am Wohnsitz des Ausführers.
    Die Ausfuhr einer Luftdruckwaffe die den Bestimmungen gem. Anl. 2 Abschn. 2 Nr. 7.1 WaffG i.V.m. Nr. 1.1 u. 1.2 WaffG entspricht ist genehmigungsfrei möglich.

    vielleicht ist das interessant für dich.......

  • Ich muß immer grinsen wenn hier ganz klare, nachlesbare, also nachvollziehbare Aussagen, wie z.B. diese Vertragsbedingungen in Frage gestellt werden.

    Auch freie Waffen, die mit F gekennzeichnet sind bleiben schlechthin doch Waffen.

    Das mit der DHL trotzdem, wohl meißt aus Unkenntnis fleißig Waffen verschickt werden kann sich jeder vorstellen.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

    Einmal editiert, zuletzt von Zündnadel (21. Juni 2014 um 17:01)

  • Generell verschicken darf das der Threadersteller. Mit welchem Versandunternehmen ist ihm freigestellt, optimalerweise natürlich mit einem der den Versand von Waffen nicht ausdrücklich ausschliesst.

    Ob Luftgewehre im Zielland erlaubt sind, weiß ich nicht, den das Zielland wurde nicht genannt. Kann dem Versender aber auch egal sein, den hier war und ist es zum Zeitpunkt des Absendens erlaubt und in Ordnung. Was damit beim Empfänger passiert ist sein Problem.

  • Ein Problem entsteht ja immer erst im Schadensfall.
    Läuft alles korrekt, so kräht bekanntlich kein Hahn danach.

    Zitat

    Kannst du damit rechtsverbindlich die Frage beantworten, ob es zulässig ist,

    das kann und wird hier im Forum niemand tun.
    Für rechtsverbindliche Auskünfte bemühe man einen Anwalt.

    ein erlaubnisfreies Luftgewehr :F: per DHL-Paket zu versenden und was im Verlustfall ersetzt wird?

    Die Versandbedingungen des Transporteurs sind dessen Bedingungen, an die hat man sich zu halten sofern man im Schadensfall Ersatzansprüche geltend machen will.
    Die können auch schreiben "Wir transportieren keine Blumenvasen / Kaffeetassen / Malerzubehör" verschickt man es dennoch - heißt es im Schadenfall "Pech gehabt - Ihr Problem"


    Freie Waffen sind Waffen im Sinne des WaffG,

    11. Pakete, die Waffen, insbesondere Schusswaffen, oder Teile davon, Waffenimitate

    oder Munition enthalten.

    Das sagt wohl alles, wer da noch Raum zur Interpretation findet ...

  • Mit welchem Versandunternehmen ist ihm freigestellt, optimalerweise natürlich mit einem der den Versand von Waffen nicht ausdrücklich ausschliesst.

    Und welches wäre das?

    "Es mangelt an Harmonie, Zusammenhalt und Größe. Das wird euer Untergang sein!"
    Seven-of-Nine, Borg

  • Woher soll ich das wissen? :D

    Anfänglich hieß es, kein Hörensagen. Und bei sowas ist immer das einfachste.. Selber die AGB lesen oder konkret anfragen. Weil alles andere wäre ja wieder höhrensagen.

  • Ich war bei einer Wahrsagerin und die hat in ihrer Glaskugel das Wort "Overnite" gesehen. Das stand aber auch schon in der allerersten Antwort zu diesem Thema.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • ....Die Versandbedingungen des Transporteurs sind dessen Bedingungen, an die hat man sich zu halten sofern man im Schadensfall Ersatzansprüche geltend machen will....

    Wobei neben der Tatsache das man bei Verlust oder Beschädigung in die Röhre guckt ja theoretisch auch noch die Frage beim Vertragspartner offen stehen könnte, wegen Vertragsverletzung zusätzlich zur Kasse gebeten zu werden, obwohl mir da selber kein Fall bekannt ist.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen