Hallo
Angenommen man möchte aus Deutschland in ein anderes EU Land per Flugzeug mit einem Luftgewehr verreisen.
A) Es handelt sich um ein freies F Gewehr in Deutschland.
B) Für das Zielland braucht man keine Einfuhrgenehmigung bzw. hat eine Einfuhrgenemigung.
Wie ist die richtige Vorgehensweise?
1. Braucht man eine Ausfuhrgenehmigung aus Deutschland?
2. Muss man das demontierte Luftgewehr im Gepäck der Fluggesellschaft oder dem Zoll melden?
Hat jemand eigene Erfahrungen?
Grüße
air4peace