Lieben Forenmitglieder, ich weiß nicht recht ob ich hier an der richtigen Stelle bin aber ich versuche mein Glück.
Bei einem bekannten Auktionshaus habe ich zwei Jagdmesser (2 Auktionen, 1x neu und 1 x gebr.) eingestellt. Ein Mitglied des Internetauktionshauses bot auf beide Messer in Abständen von jeweils 40 min. 3 Tage später wurde ein Gebot für das gebrauchte Messer zurückgezogen mit der Begründung "falschen Gebotsbetrag eingegeben", eine Preiskorrektur seinerseits erfolgte nicht. Sein Höchstgebot war auch realistisch (entspricht dem aktuellen Zeitwert), sprich ein verrutschen der Kommastelle bei Gebot kann es nicht gewesen sein.
Nach Auskunft bei der tel. Service-Hotline ist es ein klarer Verstoß gegen die Richtlinien / Grundsätze des Auktionshauses. Auf meine freundliche, schriftliche Anfrage "warum" kam nichts von der Person zurück. Nun strich ich (mit Rückversicherung des Service-Mitarbeiters) rechtzeitig sein Gebot bei der weiteren Auktion und setzte die Person zudem auf meine Sperrliste. Es könnte ja durchaus passieren das Seitens des Bieters auch das zweite Gebot gestrichen wird und wir sind ja nicht bei "wünsch Dir was".
Darauf bekam ich jetzt Mails von dieser Person, "es war ein Versehen auf beide Messer zu bieten, er dachte was wäre nur ein Messer und das bei zwei unterschiedlichen Auktionen ? Naja, wer's glaubt....... An zwei Tagen zwei unterschiedliche Aussagen. Habe eher das Gefühl die Person möchte nur das neue Messer ersteigern.
In einer weiteren Email wirft mir die Person jetzt gewerbsmäßigen Verkauf vor (ich hatte Teile meiner alten Outdoor Ausrüstung verkauft) was totaler Quatsch ist weil der Jahresfreibetrag Umsatz/Einkommenssteuer in keinster Weise erreicht wurde/wird. Die Ausrüstung ist größtenteils gebraucht, selbst einen Gewinn konnte ich damit nicht erzielen (kann alles belegen). In der dritten Email gibt sich die Person jetzt als Finanzbeamter aus und droht mit einer Überprüfung.
Meine Frage(n) : Muss ich mir so etwas gefallen lassen oder kann ich gegen die Person rechtliche Schritte einreichen falls sich das Finanzamt bei mir meldet ? Sollte seine Tätigkeit bei der Finanzbehörde nachgewiesen werden, wäre es ja schon eine Form von Amtsanmaßung oder üble Nachrede, Verleumdung oder Nötigung ?
Vielleicht kennt sich jemand hiermit aus ? Vielen Dank im Voraus......