Ist das hier hinterlegte WaffG aktuell?

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 2.107 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Juli 2015 um 13:31) ist von tonix.

  • @ Steffen: ich weiß zwar nicht, was du für einen Job hast, aber das mit den Beamten und ihrer "grenzenlosen Zeit", das nervt!

    Nimm bitte zur Kenntnis, dass in allen Beamtenbereichen seit 20 jahren massiv an Ressourcen gespart wird: Entlohnung, Personal und Ausstattung.

    Beispiele findet man gerade bei der Bundeswehr. Hinzu kommen Aufgaben, die nicht im originären Aufgabenbereich der Beamten liegen: Verwaltungstätigkeiten, QM, Fußabtreter, Beichtvater oder Erzieher spielen.

    Die Kernaufgaben bei BW, Polizei oder Schule sind den Politikern nicht unterstützungswürdig; es interessiert keinen und die Lohnentwicklung der letzten 20 Jahre auch nicht: die liegt mindestens 20% unter der der anderen Branchen. Wer will da noch hin als gute Fachkraft um gute Arbeit zu machen?

    Jetzt erzähl mir mal, was du in deinem tollen Job mit Menschen als "Kunden" für tolle Sachen reißt!

  • Es juckt mich in den Fingern, da mal ein paar konkrete Gegenbeispiele aus meiner Berufspraxis zu geben, aber das lasse ich lieber. Ich stimme zu, dass pauschale Vorurteile gegen Beamte oder andere Gruppen unsinnig und nervig sind.

    Ich wollte eigentlich was zu dem Betrug sagen. Nach meiner Erfahrung bringen solche Verfahren wenig, sie scheitern sehr oft spätestens in der mündlichen Verhandlung an der subjektiven Tatbestandsseite. 90 € sind für die Staatsanwaltschaft auch Peanuts. Ich hatte mal die Situation, dass ein Verkäufer am Tacho eines von mir gebraucht gekauften Autos gedreht hatte, was ich ca. 9 Monate nach Kauf zufällig anhand einer ASU-Bescheinigung herausfand. Ich hatte neben dem Kaufpreis auch schon tausende (damals) DM in Reparaturen gesteckt. Da mir bekannt war, wie nervig und langwierig es ist, sich zivilrechtlich sein Geld wieder zu holen, und mir eine Sheriff-Mentalität eher abgeht, habe ich den Hinweis auf ein mögliches strafrechtliches Verfahren als Druck benutzt, um zu einer schnellen außergerichtlichen Zahlung zu kommen. Hat gut funktioniert.

  • Da hat ein privater Verkäufer seine Ware schlampig eingepackt und verschickt. Ein Fall für deutsche Gerichte. aha. (Kann ich auch nicht leiden, aber der Verkäufer bekommt eventuell eine schlechte Bewertung, falls die Ware wirklich beeinträchtigt wurde und damit hat sich die Sache)

    Ob die Pistole SA Modus haben sollte? Mancher Hersteller versucht zwar Funktionen des Originals nachzubilden, aber längst nicht alle. Hat die Pistole ursprünglich einen SA Modus und wenn ja, wußte dies der Verkäufer? Wußte dies die prüfende Behörde? Weiß der Käufer dies genau?

    Natürlich darf man auch eine freie Waffe zur Wartung und Pflege demontieren und manches dafür vorgesehene Ersatzteil montieren. Das hinterlässt manchmal auch Spuren. Ist das Tuning? Das behaupten, dass der Verkäufer Zitat:rn. (meine
    These: der Typ ist jung, findet Peng gut, hat keine WBK, besorgt sich
    was "echt Aussehendes", ist enttäuscht über die geringe
    Durchschlagkraft, meint Ahnung zu haben [weil Werkzeugbesitzer und schon
    mal am Fahrrad geschraubt], murkst an dem Teil rum, versaut es - und
    sucht sich über eGun einen Dummen..." ist vielleicht auch eine Straftat, eine üble Nachrede, nach § 186 Strafgesetzbuch.

    Vor allem als Anfänger (neuerdings als "Nebenhobby" schießen (Haupthobby Mopped- + Fahrradfahren)) würde ich nicht gleich zur Kanone greifen.