Beiträge von tonix

    Auch noch eine Anmerkung: Als Verkäufer überlasse ich dem Käufer die Wahl des Versandes. Mit der Bezahlung der Ware ist der Käufer schon Eigentümer der Ware. Der Versand wird von ihm bezahlt, liegt also in seiner Verantwortung. Hat er besondere Ansprüche an Verpackung und Versand, muss er die Kosten tragen. Ich selbst schlage nur eine Versandart vor, die der Käufer akzeptieren oder ablehnen kann. Abholung ist schließlich immer möglich.
    Was man ja auch beachten muss. Der Verkäufer muss im Grunde auch sicherstellen, dass der Käufer berechtigt ist die Waffe in entgegen zu nehmen. Man müßte also einen Ihr Versand mit Altersprüfung wählen, wenn mehrere Personen die Ware entgegen nehmen könnten, oder gar der Nachbar. (Der Kindergarten gegenüber ;) )
    Bei Paket rund 1 Euro teurer, fast 2 Euro bei Brief-Warensendung.

    Was erzählt ihr denn hier für Märchen? So ein Quatsch. Wenn man nur klickt, dann wird das angezeigte Gebot um Euro erhöht, dann wird man aber vorher gefragt ob man überbieten will. Und den Verlauf könnt ihr euch nach der Auktion anschauen. Eine aktuellen Stand wird man dort nicht sehen.
    Und wenn man verkauft, dann natürlich dann, wenn die meisten Kunden online sind. Das ist Sonntags. Wenn man was zu verschenken hat, kann man natürlich seine Auktion auch an einem Werktag, am besten zur Hauptarbeitszeit auslaufen lassen. Das freut den Schnäppchenjäger, aber nicht den Verkäufer. Bin selber Schnäppchenjäger und hab schon manches Teil für einen Viertel des Verkaufspreises ersteigert. Der Verkäufer tut mir dann schon leid und ich frag dann immer ganz lieb, ob er wirklich zu dem Preis verkauft...bevor er irgendeine Ausrede erfindet, von kaputt gegangen oder so.
    Ich selbst versuche mein Höchstgebot so spät wie möglich abzugeben, aber manuell. Das hat den Vorteil, dass Konkurrenten, die ja auch ein Höchstgebot abgeben können, erst lange überlegen müssen, ob sie ihre Schmerzgrenze doch höher setzen. Sowas kann die Verlaufsanzeige nicht aktuell darstellen. Und wenn man ganz sicher gehen will, erhöht man nicht mit klick, sondern gibt den Betrag selber ein. Denn während man das Höchstgebot anschaut, kann es schon längst von jemand anderem erhöht worden sein. Dann erhöht man nicht um 1 Euro plus den angezeigten Betrag, sondern mit dem im Hintergrund erhöhten Betrag. Wenn man dann bestätigt, ohne zu überprüfen, geht man in die Falle, die man sich selbst gestellt hat. Es macht einfach keine Sinn immer nur um 1 Euro zu erhöhen. Das wird dann ein Rattenrennen, wobei Ratte auch für Blödmann steht.

    Da hat ein privater Verkäufer seine Ware schlampig eingepackt und verschickt. Ein Fall für deutsche Gerichte. aha. (Kann ich auch nicht leiden, aber der Verkäufer bekommt eventuell eine schlechte Bewertung, falls die Ware wirklich beeinträchtigt wurde und damit hat sich die Sache)

    Ob die Pistole SA Modus haben sollte? Mancher Hersteller versucht zwar Funktionen des Originals nachzubilden, aber längst nicht alle. Hat die Pistole ursprünglich einen SA Modus und wenn ja, wußte dies der Verkäufer? Wußte dies die prüfende Behörde? Weiß der Käufer dies genau?

    Natürlich darf man auch eine freie Waffe zur Wartung und Pflege demontieren und manches dafür vorgesehene Ersatzteil montieren. Das hinterlässt manchmal auch Spuren. Ist das Tuning? Das behaupten, dass der Verkäufer Zitat:rn. (meine
    These: der Typ ist jung, findet Peng gut, hat keine WBK, besorgt sich
    was "echt Aussehendes", ist enttäuscht über die geringe
    Durchschlagkraft, meint Ahnung zu haben [weil Werkzeugbesitzer und schon
    mal am Fahrrad geschraubt], murkst an dem Teil rum, versaut es - und
    sucht sich über eGun einen Dummen..." ist vielleicht auch eine Straftat, eine üble Nachrede, nach § 186 Strafgesetzbuch.

    Vor allem als Anfänger (neuerdings als "Nebenhobby" schießen (Haupthobby Mopped- + Fahrradfahren)) würde ich nicht gleich zur Kanone greifen.

    Hi. Der Schlagbolzen ist in den seltensten Fällen der Übeltäter. Nur beim Auslösen schlägt er Kurz auf das Ventil und wird dann von einer Feder wieder zurückgehalten, die eigentlich nie versagt. Viel eher versagt die Feder im Ventil selbst, sodass die CO2 Kapsel, oder ein Magazin, nicht wieder verschlossen wird. Das Ventil könnte verschmutzt sein, sodass der Kolben im Ventil verklemmt und nicht in die Ausgangsposition zurückgedrückt werden kann. Hier hilft, wenn die Ventilfeder noch nicht ganz ausgeleiert ist, ein wenig schmieren des Ventils und säubern der Dichtungen im Inneren. Sind Feder und Dichtungen noch nicht verschlissen, kann man das so so durchaus noch hinkriegen. Aber Ersatzteile kosten auch nicht die Welt.

    Gedankenspiel

    steht nicht irgendwo im Waffengesetz so in etwa
    Schalldämpfer und Waffenteile sind den Waffen Gleichzusetzen für die sie bestimmt sind?


    Also ein Softairlaser wäre gleich einer Softair

    Softair unter 0,5 ist erlaubt und bis 7,5 Frei. Ergo sind die für diese Softairs bestimmte Teile frei.
    Wenn ich davon ausgehe, das die Qualität der "Nachbauten" tatsächlich nicht für eine echte Waffe geeignet sind, würde diese Auslegung des Gesetzes durchaus Sinn machen.

    Wenn man die 1 Euro Lampen/Laser für die Billigsoftairs (unter 0,5) betrachtet, erscheint mir dies sogar vor einem deutschen Gericht vertretbar zu sein.

    Zitat


    Denk du mal drüber nach. Meinst du die brauchen Gründe? Die hassen Waffen und wollen nicht das sie jemand besitzt. Das ist völlig egal ob die Leute damit korrekt umgehen oder nicht, die werden immer weiter ihr Ziel verfolgen uns unsere Waffen abzunehmen, solange bis sie es entweder geschafft haben oder ihnen so eine Gegenwehr zuteil wird das sie sehen das es nicht mehr weiter geht.

    Genauso sehe ich es auch. Und ich denke durch defensives Verhalten und den falschen Schuldzuweisungen gebt ihr den Waffengegnern recht. Schlieslich wird Autofahren ja auch nicht verboten, weil es hier Geister- und sonsige Amokfahrer gibt. (Noch nicht)

    Das Messerverbot wurde übrigens auch mit einem gefälschten Videobeweis begründet.