An alle die Jäger werden wollen

Es gibt 80 Antworten in diesem Thema, welches 11.263 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Juni 2014 um 22:43) ist von Musashi.

  • Das Problem wäre nicht der Jungjäger, sondern das Jagdgebiet.

    Bei uns ist das so , das Du immer helfen darfst und kannst.

    Schiessen möchten die Altjäger gern selber ihre 200kg Keiler.

    Mfg.

    :D PSE EVO NTN 33 Nockon John Dudley

  • Das Problem wäre nicht der Jungjäger, sondern das Jagdgebiet.

    Bei uns ist das so , das Du immer helfen darfst und kannst.

    Schiessen möchten die Altjäger gern selber ihre 200kg Keiler.

    Mfg.


    Das kenne ich von meinem Bekannten ;-). Er durfte die Kanzel bauen und der erste der drauf saß, war der Pächter......


    Die Doku finde ich toll!
    Ist das die Jagdschule Sauerland?
    Ich habe meinen Jagdschein ich acht Wochen gemacht, das war heavy genug......aber es hat sich gelohnt (siehe Bilder in meiner Galerie) :-).

  • Das Problem wäre nicht der Jungjäger, sondern das Jagdgebiet.

    Bei uns ist das so , das Du immer helfen darfst und kannst.

    Schiessen möchten die Altjäger gern selber ihre 200kg Keiler.

    Mfg.

    Können gerne den Trophäenträger schießen, jüngere Stücke schmecken eh besser ;^)

    HW35

    kommt ganz aufs Revier an - in schlechten Revieren und Schützenvereinen wird gemault, dass niemand nachkommt und gute laufen von selbst.


    lg


    100% fehlerfrei

  • Das Problem wäre nicht der Jungjäger, sondern das Jagdgebiet.

    Bei uns ist das so , das Du immer helfen darfst und kannst.

    Schiessen möchten die Altjäger gern selber ihre 200kg Keiler.

    Mfg.

    Lernjahre sind nunmal keine Herrnjahre.
    Die Jagdgelegenheiten kommen schon noch, ausserdem kommt man so auch an Einladungen zu Drück und Treibjagden.
    Ich kenne es eher so dass viele zwar jagen möchten aber möglichst nur zu Zeiten in denen es ihnen in den Kram passt und arbeiten geht schon mal gar nicht.

  • Komme gerad von einer Advent-Nachmittags-Verwandschafts-Kaffeerunde.

    Habe dort erfahren das ich die Möglichkeit habe mich bei einer Pachtgemeinschaft ( 2 Jäger) zu beteiligen.

    Die kenne auch ganz gut , alte Leutchen und ok.

    Geht doch.

    Mfg.

    :D PSE EVO NTN 33 Nockon John Dudley

  • Habe dort erfahren das ich die Möglichkeit habe mich bei einer Pachtgemeinschaft ( 2 Jäger) zu beteiligen.


    Das nimm baldmöglichst an. Solche Gelegenheiten sind rar.
    Wie groß ist das Revier? Was wäre dein finanzieller Beitrag?

  • Hi.

    Die Größe weiß ich nicht genau.
    Die haben mehrer Gebiete wo sie Jagen.

    Ist aber reiclich Wald, Wiesen und Acker.

    Der Preis glatt 1000.-€ pro Jahr.
    Plus wenn es dann mal dazu kommt etwas für das geschossene Wild.

    Mfg.

    :D PSE EVO NTN 33 Nockon John Dudley

  • Hi.

    Die Größe weiß ich nicht genau.
    Die haben mehrer Gebiete wo sie Jagen.

    Ist aber reiclich Wald, Wiesen und Acker.

    Der Preis glatt 1000.-€ pro Jahr.
    Plus wenn es dann mal dazu kommt etwas für das geschossene Wild.

    Mfg.


    Wie sah der Wildschaden in den letzten Jahren aus?

  • Glücklicherweise ist dort nicht viel Landwirtschaft, das nicht viel Schaden ist.

    Was ich so hören konnte von den Landwirten, da zahlt keiner irgend welche Gelder.

    Aber was aufgefallen ist, jetzt wo die Gänse alles platt machen , die will keiner Schiessen.
    Dabei ist gleich Weihnachten :n17:
    Die vertreibt der Landwirt immer schön mit Schreckschuss.

    Mfg.

    :D PSE EVO NTN 33 Nockon John Dudley

  • naja^^ also die Sorte Landwirte, die kein Geld für einen von Schwarzkitteln bearbeiteten Acker haben wollen wäre mir neu...bei uns gibt´s diese Spezies nicht.
    Ganz im Gegenteil.......Ich habe eher das Gefühl, dass die Landwirte dahinter gekommen sind, dass ein durch Geld ersetzter Ernteausfall weniger Arbeit macht :-/.
    Doofe Frage, was machen Gänse für Schaden? Ich kenne nur die umgedrehten Wiesen bei uns im Revier.
    Was gibts bei euch für Wild?

  • Na ich bin kein Bauer aber im Moment ist irgend welches Winter grünzeug auf dem Acker.

    Das knabbernm die Gänse flächig weck.

    Bei uns gibt es Reh, Schwein Rotwild und Hasen, ja wie überall schätze ich.

    Schweine glaub ich gibt es gut.

    Ich sehe beim Laufen oft welche im Wald.

    Mfg.

    :D PSE EVO NTN 33 Nockon John Dudley

  • hmmm......die von dir aufgezählten Wildarten hören sich sehg ut an. Vorallem Rotwild!!
    Bei uns gibt´s sowas nicht......:-(

    Regelt eigfentlich jeder Pächter den Rotwildabschuss selber?
    Ich frage nur deswegen, weil um das Rotwild doch immer so ein Zirkus veranstaltet wird.

    Hast schon ein Gewehr Tom?

  • Hi.

    Da wird es sicher Vorgaben geben was vom Bestand weck muß oder soll.
    Letzlich muß ja jeder Abschuß bei der untere Jagdbehörde hier in Brandenburg gemeldet werden.

    Und nein eine Flinte habe ich nicht.

    Ich bin erst in den Anfängen, das heißt ab Januar Lehrgang.

    Mfg.

    :D PSE EVO NTN 33 Nockon John Dudley

  • Bei uns ist das anderes geregelt. Bei einer Pachtbeteiligung über einen entgeltlichen Begehungsschein ist der Abschuss inbegriffen. Der Pächter möchte (und muss auch!) über jeden Abschuss informiert werden.

    BTW: 1000 Eur/a sind durchaus angemessen und je nach Abschussplan günstig, wenn denn nicht horrende Zusatzleistungen berechnet werden sollen. Achte darauf, dass eine jährlicher Ausstieg möglich bleibt. Schließlich kann man als Jungjäger nicht immer garantieren, auch die 1000 Taler jährlich auf Dauer zahlen zu können. Fairerweise sollte der Austrittswunsch spätestens zum Jahresende bekannt gegeben werden. Dann hat der Pächter bis zum Ende des Jagdjahres (31.3. eines jeden Jahres) genügend Zeit Ersatz zu besorgen.

    Bestehe auf einen entgeltlichen Begehungsschein. Das hat 2 Gründe:
    1. Wenn der Pächter keinen ausstellen will, darf er gemäß seines Pachtvertrages mit der Jagdgenossenschaft vielleicht keine entgeltlichen Scheine ausstellen, bzw. nur eine sehr begrenzte Anzahl. Das schreiben Jagdgenossenschaften gerne als Auflage in die Pachtverträge, um Unterverpachtungen bzw. Jagdtourismus zu unterbinden.
    2. Wird ein unentgeltlicher Schein ausgestellt und der Pachtanteil unter die Hand gezahlt, so hat nur der Pächter Vorteile.
    Denn wie ein Gericht feststellte, darf ein unentgeltlicher Begehungsschein nicht pauschal ohne Begrenzungen ausgestellt werden. Das käme einen entgeltlichen Schein gleich.
    Allerdings kann für den entgeltlichen Schein Jagdsteuer anfallen. Jedoch ist diese Steuer in immer mehr Landkreisen abgeschafft worden.

    Der entgeltliche Begehungsschein wird in den JS eingetragen. Der unentgeltliche nicht.

    Nicht zu vergessen ist leider auch folgende Tatsache. Ich wollte es auch nicht glauben und sah die Jäger immer in einer gut "eingeschworenen" und netten Gemeinschaft. Geht es aber um das Jagdrecht, so gönnt Einer dem Anderen nicht die Butter auf dem Brot. Daher erstens irgendwelche Vereinbarungen zum Pächter nicht ausposaunen. Aufpassen das man nicht auf Nachbars Revier gelangt. Das insbesondere nicht mit einer Waffe. Ist man alleine im Revier, vorher die Wildfolgevereinbarung erklären lassen. Man darf nicht so ohne Weiteres Wild über die Reviergrenzen nachsuchen oder bergen. Das sich angeflicktes Wild über Reviergrenzen in ein angrenzendes Revier flüchtet, kann passieren. Dann keinesfalls selbsttätig nachsuchen. Im schlimmsten Fall ist das Wilderei. Dann sind wir wieder am Anfang dieses Absatzes.

  • Hi.

    Wie gesagt ich bin erts am Anfang.
    Ne Menge Stoff der da erstmal verarbeitet werden muß und soll.

    Aber das mit einer gönnt dem anderen nichts ist mir auch bekannt.
    Ist hier ähnlich.


    Glücklicherweise haben ich im näheren Freundeskreis auch 2 Jäger.
    An die halte ich mich.

    Mfg.

    :D PSE EVO NTN 33 Nockon John Dudley

  • Ich denke, für die mitlesenden User mit Interesse, aber noch ohne Hintergrundwissen zur Jagd, schaden einige Erklärungen zu Begrifflichkeiten nicht.

    Wann darf man jagen?
    Klar, der Jagdschein ist eine Grundvoraussetzung zur Jagd. Damit darf man prinzipiell jagen, jedoch fehlt noch das Wo. Dazu braucht man entweder eine eigenes Revier (Jagd- oder Eigenpacht), einen Begehungsschein oder im einfachsten Fall eine Einladung.

    Wie bekommt man einen Jagdschein?
    Nach bestandener Prüfung bekommt man ein Zeugnis. Dieses allein ist noch keine Erlaubnis zu irgendwas. Man kann mit diesem Zeugnis jederzeit seinen eigenen Jagdschein (JS) bei der unteren Jagdbehörde des Wohnortes beantragen. Die Behörde findet man in der Regel beim Landkreis. Das Zeugnis hat kein Verfalldatum, es ist lebenslang gültig.

    Ein Jagdschein ist ein kleines grünes Heftchen, mit Daten und Passfoto (!) des Inhabers, sowie mehreren leeren Formseiten zum Eintrag der Gültigkeit und Jagderlaubnissen. Man kann diesen JS "lösen" als Tages- Jahres-, oder Dreijahresjagdschein. Der Tages JS hat 14 Tage Gültigkeit, der Jahres-JS ein Jahr, der 3-JS folglich drei Jahre Gültigkeit. Über 3 Jahre gibt es nicht. Gebühren sind je nach Bundesland verschieden. In Niedersachsen beträgt die Jahresgebühr 80 Eur, 3-Jahre für 180 Eur. Aber Achtung: Es fällt die gleiche Gebühr an, egal ob zu Beginn des Jagdjahres (ab 1.4.) oder mittendrin verlängert wird.
    Ist der Jagdschein abgelaufen, so ist er im Prinzip wertlos. Man darf an Jagd bestenfalls als Treiber oder Tellerwäscher beim Schüsseltreiben agieren, was ein Jeder auch darf.

    Versicherung - ein wichtiger Punkt. Denn ohne gültige Police kann ein JS nicht beantragt oder verlängert werden. Deswegen heißt sie Jagdhaftpflicht, weil sie eben eine Muss-Pflicht für den Jäger ist. Sie kommt für Schäden während, bzw. im Zusammenhang mit der Jagd auf. Sie schließt auch die Hundehaftpflicht mit ein. Sie zählt zu den günstigen Versicherungen und ist günstiger, als eine normale Hundehaftpflicht alleine. Sie kostet etwa ab 25 Eur pro Jagdjahr.
    Somit errechnen sich gute 100 Eur pro Jahr für die Gebühren eines JS, abhängig vom Bundesland.

    Einladung. Das ist die günstige und vor allem einfachste Art an einer Jagd teilzunehmen. Sie darf auch mündlich erfolgen, die dann das Jagen im Beisein des Pächters ermöglicht. Beisein bedeutet nicht die körperliche Nähe zum Pächter, sondern die gemeinsame Jagd in einem Revier. So kann der Pächter sagen: "Wir wollen auf Ansitz ein Reh/Schwarzwild, Fuchs... bejagen. Setz du dich auf dem Ansitz xy hin, ich gehe auf den Sitz abc hin. Wichtig dabei: Der Gast hat keinesfalls dem ihm zugewiesenen Platz zu verlassen, bis er dazu aufgerufen oder abgeholt wird. (Auch wg. Unfallverhütung!)
    Nicht unwichtig: Muss der Gast weite Strecken zurücklegen und hat in der Regel die Waffe dabei, sollte eine Einladung schriftlich erfolgen. Der Jagdausstatter hat dafür nette Einladungskarten. (Ich hebe mir so was auch als Erinnerung gerne auf.) Diese sind im Falle einer Polizeikontrolle hilfreich. Da diese Fahrt nicht im unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang zur Jagd steht, muss die Waffe in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.

    Begehungsscheine. Das sind Erlaubnisse, die der Pächter selbst für einen anderen Jäger ausstellt, um diesen in sein Revier jagen zu lassen. Davon gibt es zwei Varianten: der unentgeltliche Schein darf ein formloses Blatt sein, wo die Jagd für eine Person zur bestimmten Zeit auf bestimmtes Wild erlaubt wird. Damit darf man dann auch ohne Beisein des Pächters jagen.
    Der entgeltliche Schein wird beim Pächter bezahlt. Er stellt ein Formblatt aus und lässt es bei seiner Behörde bestätigen. Mit dieser Bestätigung geht man zu der Behörde des JS-Inhabers, die das dann in dem JS einträgt. Der entgeltliche Begehungsschein darf auch alles erlauben, was das Jagdrecht hergibt.
    Der Pächter kann den Schein auch zeitlich einschränken und/oder z.B. den Abschuss auf nur Klein- und Raubwild beschränken.

    Hunde und Katzen
    Darf der Jäger schießen, aber nur dann, wenn Hunde dem Wild nachstellen und nicht mehr unter dem Einfluss des Halters stehen. Katzen wenn diese sich mehr als 300 m von einem befriedetem Grundstück befinden.

    Brut und Setzzeit
    Das ist eine gesetzlich festgelegter Zeitraum, wo Bodenbrüter und andere Jungtiere vor Hunden geschützt werden sollen. In Niedersachsen gilt der Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli, wo Hunde grundsätzlich und überall an der Leine zu führen sind. Wer das nicht beachtet, kann sogar mit Bußgeld belegt werden. Konflikte drohen insbesondere im Wald - siehe oben.

    Pacht
    Die Jagdpacht ist ein Gebiet aus i.d.R. mehreren zusammengelegten Grundstücken. Die Reviergrenzen legt die untere Jagdbehörde fest. Ein oder mehrere Jäger können mit der Jagdgenossenschaft einen Jagdpachtvertrag schließen. Die Dauer dieses Vertrages richtet sich nach dem vorkommenden Wildbestand. Das unterteilt sich in 2 Varianten. Ein Niederwildrevier hat Vorkommen bis zum Rehwild. So ein Pachtvertrag hat die Laufzeit von 9 Jahren. Ein Hochwildrevier bezeichnet man ein Revier mit Vorkommen von Damwild und Hirschwild. Dessen Pachtdauer ist 12 Jahre. Das hat den Grund, dass der Jäger in seinem Revier das Wild einer kompletten Generation aufwachen sehen kann. Gute Hochwildreviere kosten durchaus 5-stellige Jahrespachtbeträge.
    Der Pachtpreis ist manchmal nicht unbedingt das Problem. Vielmehr müsste man erst mal an einer Pacht kommen. Oftmals kleben die Pachtinhaber an ihrer Pacht und weil alles im Sinne der Genossen läuft bzw. andere Verhältnisse dort herrschen, kommt man da als Außenstehender nicht heran.
    Der Jagdscheininhaber ist allerdings die ersten 3 Jahre nicht pachtfähig. Erst mit lösen des 4. Jahresjahgdscheines erlangt man die pachtfähigkeit. Die Mindestreviergröße beträgt 100 Ha, maximal 1000 Ha.

    Eigenpacht - ist letztlich ein oder mehrere Grundstücke eines Inhabers, die zusammen eine Mindestgröße von 60 Ha ergeben. Dann kann der Grundstücksinhaber sein eigenes Grundstück bejagen, sofern er denn einen JS besitzt. Das ist auch der Grund, warum Bauern mit größeren Grundstücken selbst Jäger sind.

    Was darf gejagt werden?
    Das ist ein sehr lernintensives Thema in der Schulung. Bekannt dürfte sein, dass es für das bejagbare Wild Jagdzeiten gibt. Das Wild muss beim "setzen" des Jungwildes in Ruhe gelassen werden. Außerdem gibt es für das meiste Wild Schonzeiten. Allerdings gibt es auch Wild mit sehr großer Vermehrung, das grundsätzlich immer bejagt werden darf, jedoch waidmännisch nicht soll. Das führe ich nicht weiter aus.
    Dann gibt es ganzjährig geschontes Wild. Das ist Wild, dass zwar prinzipiell gejagt werden darf, aber das Bundesland z.B. aus Gründen geringer Population gesperrt hat.
    Zuletzt Tiere, die unter Natur- bzw. Artenschutz stehen. Das ist der höchste Schutz, den das Jagdrecht nicht brechen kann. Diese Tiere sind nicht bejagbar. Man darf sich noch nicht mal deren Eier sammeln, wie überhaupt das Nachstellen in irgendeiner Weise verboten ist.
    Der große Unterschied zwischen Schonung und Schutz ist der, dass die Schonung einer Tiergattung von den Bundesländern geregelt wird. Daher können (nicht müssen) sich die Jagdzeiten, die auch eine Liste der überhaupt bejagbaren Tiere darstellt, jedes Jahr ändern.
    Geschütze Tiere fallen unter dem Bundesrecht.

    Abschussplan
    Der regelt wie viel welches Wild zu schießen ist. Für Rehwild wird eine gewisse Anzahl für die kommenden drei Jahre bestimmt, die der Pächter erlegen muss. Mir geringen Ausnahmen hat sich der Pächter an den von der Jagdbehörde vorbestimmten Plan zu halten. Weiterhin gibt es Abschusspläne für anderes Hochwild, jedoch nicht für Schwarzwild oder Klein- oder Raubwild. Deswegen kann es vorkommen bzw. ist es üblich, dass der Jäger noch bestimmtes Wild zur Jagd an andere Jäger freigibt. Daher nicht wundern, wenn "Wild geschossen werden muss".

    Revier:
    Zum Revier zählt jede Fläche, die nicht befriedet vom Jagdrecht ausgenommen ist. Die Besitzstände sind dabei uninteressant! So ist natürlich der Sportplatz genauso von der Jagd ausgenommen, wie die Fußgängerzone bis zum Innenstadtbereich. Auch der Garten eines Gehöft an der Waldgrenze ist befriedet, wie auch ein Wildgatter. Dort ist die Jagd nicht verboten, aber sie ruht. Zur Jagd beispielsweise dem Einzelabschuss im Wildgatter muss der Jäger eine Schießgenehmigung einholen.
    Auch der Besitzer eines Privatwaldes unterliegt der Jagdgenossenschaft und sein Grundstück ist Teil des Reviersystemes, wie auch der Besitzer Zwangsmitglied in einer Jagdgenossenschaft ist.
    Das mal unabhängig der neuesten EU-Rechtssprechung, die Ausnahmen unter gewissen Bedingungen erlauben.
    Die Reviergrenzen bestimmt die untere Jagdbehörde (m.W. in Abstimmung der Jagdgenossen).

    Revier- und Jagdzwang
    Das wollen viele nicht war haben, aber das ist tatsächlich gesetzlich geregelt. Das bedeutet im Wesentlichen. Von einigen Ausnahmen abgesehen unterliegt jedes Grundstück dem Reviersystem und Jagdrecht. Jeder Grundstücksinhaber innerhalb eines Revieres ist automatisch und zwangsweise Jagdgenosse. Ist ein Grundstück im Revier, so darf es der Pächter bejagen. Der Grundstücksbesitzer kann nicht so einfach sich im Wald eine Hütte bauen und dieses großzügig mit einem Zaun befrieden. Er muss dem Jäger uneingeschränkten Zutritt zur Jagd gewähren. Das gilt allerdings nicht für Wohnhäuser mit Garten. Liegen diese außerhalb von Wohnsiedlungen im Revier, so ruht dort die Jagd. Der Grundstücksinhaber muss die Jagd auf seinem Grund dulden, sofern er keine Eigenpacht angemeldet hat.

    Jagdgenossenschaft
    - ist einfach die Zusammenkunft der Grundstücksinhaber eines Revieres. Sie legen die Pachtgelder fest und sind der Vertragspartner im Pachtvertrag mit dem Jäger. Auf der jährlich stattfindenden Versammlung wird auch bestimmt, was mit den Pachtgeldern passieren soll. So ist die Verwendung gemeinnütziger Anlagen, wie der Bau/Anlage von Waldwegen, Spielanlagen für Kinder usw. nicht unüblich. Sie kann aber auch eine Aufteilung der Pachtgelder anteilig der Grundstücksgrößen der jeweiligen Grundstückseigner beschließen.

    Waffen
    Ein Jagdschein ist die höchste waffenrechtliche Erlaubnis, die das deutsche Waffenrecht kennt, Punkt. Da sie auch die am langwierigsten, teuersten und der aufwändigsten Ausbildung einhergeht, gewährt der Gesetzgeber dem Jagdscheininhaber einen Vertrauensvorschuss und gewisse Freiheiten. Der Jäger hat mit seinem gültigen (!) JS (noch) eine Erlaubnis zum unbegrenzten Langwaffenkauf. Das schleißt jede Langwaffe ein, egal ob Einzellader, Repetierer oder Halbautomat. Da er mit seinem JS auch ohne WBK auch Waffen ausleihen darf, hat er ebenso die unbeschränkte Erlaubnis Munition für Langwaffen zu erwerben. So muss er nicht für besondere Jagten unbedingt eine Waffe kaufen, sondern leiht sich diese z.B. vom Pächter.
    Weiterhin erlaubt der JS den Erwerb und Besitz ohne weiteren Bedürfnisnachweis von 2 Kurzwaffen beliebigen Kalibers, wobei mindestens eine Waffe zum Fangschuss taugen muss (Energie E0 > 200 J).
    Für die Jagd auf Rehwild gilt die untere Grenze der Waffe, dass das Geschoss noch eine Mindestenergie von 1000 J in 100 m erreichen muss. Daher ist das kleinste Kaliber die .222 Rem. Sie wird deswegen auch Rehwildkaliber genannt.
    Für Hoch- und Schwarzwild sind die Mindestbedingungen Kal. 6 mm und 2000 J in 100 m. Damit will man den waidgerechten Abschuss sicherstellen.
    Ein Jagdschein beinhaltet auch einen Waffenschein, denn der Jäger darf im und außerhalb seines Revieres eine Waffe führen. Außerhalb seines Revieres allerdings ungeladen und nur im unmittelbaren Zusammenhang der Jagdausübung. Daher dürfte er seine Kurzwaffe schon zu Hause ungeladen holstern oder offen auf dem Rücksitz seines Autos legen um dann ins Revier zu fahren. Ob das allerdings sinnvoll ist, sollte jedem zu denken anregen.

    Schießprüfung
    Ein angehender Jäger muss nicht nur theoretische Kenntnisse nachweisen, sondern auch Fertigkeiten im praktischen Schießen. Genaueres legt die Prüfungsordnung des jeweiligen Bundeslandes fest. In Niedersachsen galt es zu meiner Zeit (2005) die Treffergenauigkeit mit Büchse auf die Zielscheibe "stehender Bock" in 100 m zu treffen. Dabei hat der Rehbock eine Art Ringscheibe. Weil der Papierdruck der Scheibe im Bereich der Trefferzone braun in hellbraun ist, sieht man die vorgegebende Zone nicht. Der Jäger muss wissen wohin er schießen soll. Zudem gibt es die Ringzahlen 10, 9 ,8, 3, 2, 0, also keine üblichen Abstufungen. Prüfungsvorgabe sind 25 Zähler von 5 Schuss. Da die Prüfungswaffen über ein 6-fach Glas und im kleinsten Rehkaliber sind, ist das nach etwas Übung nicht allzu schwierig.
    Schwieriger ist der Teil mit Flinte. Dort muss man auf ein sich bewegendes Ziel schießen. Das will geübt sein, denn das nötige Vorhaltemaß muss schnell erreicht und gut geschätzt werden. In der Prüfung sind 2 Varianten zulässig: Der Kipphase (aus dreiteiligem Metall) in 35 m. Laufzeit etwa 2 Sekunden, abwechselnde Richtung. Anforderung 10 von 15 Hasen, wobei bei jedem Hasen 2 Schuss aus der Flinte erlaubt sind. Oder Wurfscheiben im Trap. Anforderung 5 von 15. Eine Wiederholungsmöglichkeit.

    Prüfung (Niedersachsen 2005/06)
    Die Prüfung besteht aus 5 Fachgebieten schriftlich, danach 5 Fachgebiete praktisch/mündlich. Jagdhornsignalprüfung (nicht in allen Ländern). Es müssen 3 Signale aus 5 von einer Bläsergruppe geblasenen Signale erkannt werden. Eine Wiederholungsmöglichkeit.
    Wer auch die Wiederholungsmöglichkeit patzt, sowie bei sicherheitsrelevanten Umgang auch mit der ungeladenen Waffe auch nur einen falschen Handgriff macht, wird von dem Rest der Prüfung ausgeschlossen und muss sofort das Gelände verlassen. Er darf sich nach einer Wartezeit zur Prüfung neu anmelden.
    Bei uns damals gesamte Prüfungdauer 3 Tage, wobei die Schießprüfung auf dem Schießplatz und schriftliche Prüfung nur ein paar Stunden dauerten. Die abschließende prakt./mündliche Prüfung im Übungsrevier hat den ganzen Tag, sowie die Feier mit Jägertschlag am Abend, die ganze Nacht gedauert.
    Ohne Frage war dieses Ereignis einer der schönsten Augenblicke, an der ich mich gern zurück erinnere. Aber es war auch der für mich einer der anstrengendste Zeitabschnitte.

    Waidgerechtigkeit
    Der Jäger verpflichtet sich beim Jägerschlag per Eid neben den gesetzlichen Vorgaben immer nach dem Grundsatz der Waidgerechtigkeit zu jagen. Das Leiden von Tieren muss vermieden werden. Der Jäger tötet aus Notwendigkeit und nicht aus Jagdlust heraus. Unwaidmännisches Verhalten hat zwar direkt keine gesetzlichen Strafen zur Folge, aber wenn die (fließende) Grenze zur Tierquälerei überschritten wird, hat das für einen Jäger weit größere Folgen, weil er als geschulte Person über geprüfte Sachkenntnis verfügt. Wenn die Privatperson vielleicht noch mit geringen Geldstrafen davon kommt, so wird man einen Jäger den JS entziehen. M.W. kann die Jägerschaft oder Hegering auch Jäger ausschließen.
    Widerruft die Behörde einem Jäger "unanfechtbar" seinen JS, so verliert er nicht nur seine Waffen, sondern auch eine bestehende Jagdpacht. Das kann nochmals teuer werden, weil i.d.R. langjährige Verträge bestehen.

    Waidmannsheil
    ... ist der allgemeine Gruß unterhalb der Jäger. Es ist Sitte, einem erfolgreichen Jäger den (gerade) getätigten erfolgreichen Abschuss mit einem Waidmannsheil zu grüßen. In diesem Fall bedankt er sich mit einem Waidmannsdank.
    Die Tradition spielt überhaupt eine sehr große Rolle in der Jägerei. Anfangs hat mich das sehr verwundert und auch ein klein wenig (ver-)gestört. Aber nach einiger Zeit gefallen sie Sitten und Gebräuche und man versteht ihren Sinn.

    Schüsseltreiben
    Immer wieder fällt das Wort, aber ich glaube es kennen außerhalb der Jäger die Wenigsten.
    Das Schüsseltreiben ist nichts anderes als der traditionelle Abschluss der erfolgreichen Jagd bei geselligem Feiern und gemeinschaftlichen Essen. Das ist in der Tradition fest verankert, so dass der Gesetzgeber dies berücksichtigt. Denn wohin mit der Waffe direkt nach der Jagd? Im Auto ist das nicht erlaubt und irgendwie nach Hause ist auch nicht praktikabel. So darf die Flinte durchaus mit in die Kneipe an den Garderobehaken. Das sofern der Gastwirt als Hausrechtsinhaber nichts dagegen hat (er wird sich hüten) und die Waffen in Sichtweite bleiben. Übrigens spielt Alkohol eher eine geringe Rolle. Die meisten sind mit Auto dort und müssen fahren. Einige Wenige trinken dann mal gern was. Aber in der heutigen Zeit sind die Saufgelage solcher veranstaltungen eindeutig vorbei.
    Ach ja, es ist üblich, dass die Treiber ihren Teil zur guten Jagd beigetragen haben und von den Jägern gemeinschaftlich eingeladen werden. Die Jäger zahlen die Zeche. Meistens werden für Essen 10 - 20 Eur vorab eingesammelt, Getränke extra.

    Treiber
    Werden Gemeinschaftsjagdten veranstaltet, sind Treiber oft oder meistens sogar unerlässlich. Die Treiber werden mit einer Signalweste ausgestattet. Sie sollten selbst wetterfeste Kleidung und -wichtig- dichtes und festes Schuhwerk mitbringen. Die Treiber werden bei einer Treibjagd in einer Reihe mit regelmäßigen Abständen am Feld-/Waldrand aufgestellt. Einige Schützen sind dazwischen, einige andere Schützen flankieren an festen Stellen. Nach Kommando geht es in einer Linie gerade aus und das möglichst laut. Das Wild soll zu den Schützen getrieben werden.
    Wer sich für die Jagd interessiert, der soll ruhig Kontakt mit Jägern, der Kreisjägerschaft oder mal beim Büchsenmacher nach Vermittlung fragen. Manchmal ergeben sich Möglichkeiten. Die Treiben gibt es über den Winter, wobei Nov. - Feb. die Kernzeit ist.
    Hat man das Glück am Wohnort Treiben mitzumachen, so lernt man möglichweise seinen späteren Ausbilder oder Prüfer kennen.

    Lehrgang
    Dazu ist hier schon viel geschrieben worden. Daher nur kurz.
    Prinzipiell hat man drei Möglichkeiten:
    1. Jagdschule. Teuer, jedoch flexible Schulungsmöglichkeiten. Von recht kurzen Kompaktkursen mit Ganztagsschulungen wird oft ganzjährig etwas angeboten. Manchmal kann man das mit einem Urlaub und Pensionsübernachtung als "Bildungsurlaub" bekommen. Mit rund 3000 Eur Komplettgebühr muss gerechnet werden, wobei Unterkunft und Verpflegung extra kommt.
    2. Kreisjägerschaft - viele Kreisjägerschaften bieten das oft in Wohnortnähe an. Üblicherweise für die Berufstätigen als Abendkurs. Kursbeginn üblicherweise im Herbst, so dass man zu Beginn des folgenden Jagdjahres zum 1.4. fertig ist. Kosten des Kurses etwa 800 Eur, jedoch addieren sich Lehrmaterial ~ 100 Eur, Munition, je nach dem wie man sich anstellt, etwa 100 Eur, sowie 100 Eur für Sonstiges. Dauer etwa 5 - 8 Monate. Wir hatten damals Di und Do von 19 - 22 Uhr Unterricht, sowie Samstags und wer wollte Mittwochs Schießen. Jedoch war die Schießprüfung schon im Dezember, so dass dann diese Termine fortfielen. Zwischendurch "Sondereinlagen" wie 2 Vollzeittage Fallenkurs, sowie mal ein Stück Wild aufbrechen, was extra bezahlt werden muss. Letztlich Prüfungsgebühr von 180 Eur zum Landkreis.
    3. Eigenschulung. Kommt eigentlich für kaum jemanden in Betracht, weil allein schon der Zugang zu verschiedenen Waffen, Fallen und Tierpräparaten zum Lernen fehlt. Auch nicht in allen Bundesländern zulässig, aber wo erlaubt, kann sich jeder der meint genug zu wissen an einer Prüfung zum Jäger anmelden. Der Versuch kostet 180 Eur plus Schießstandgebühr. Wer sich aber nicht intensiv mit der Jagd beschäftigt hat, der hat keine Chance. Dafür ist das alles viel zu umfangreich. Dennoch, theoretisch erlaubt.

    Mein Tipp: Wer sich über Schulungsmöglichkeiten und Kosten informieren will, sollte sich über die Kreisjägerschaft informieren. Auch der örtliche Büchsenmacher sollte entsprechenden Kontakt nennen können. Dann wird man schnell in Erfahrung bringen können wann der nächste Kurs starten wird. Meistens gibt es zum Herbstanfang einen unverbindlichen Infoabend mit anschließender Anmeldemöglichkeit. Bei uns ging es Anfang September los.

    Fallen
    Wird immer kontrovers diskutiert. Seit - ich meine 2005 - sind Kenntnisse zur Fallenstellung Prüfungsbestandteil. Jäger haben dazu einen oft gesonderten Fallenlehrgang. Prinzipiell dürfen bestimmte Wildarten auch mit der Falle bejagt werden. Damit sind aber nicht automatisch tötende Fallen gemeint. Es gibt auch viele Arten von Lebendfang. Es gibt aber auch verbotene Fallen, die der Jäger kennen muss.

    Das ist alles sehr kompliziert, insbesondere für nichtjagende User dieses Forums. Ich habe es aus dem Kopf auch stark vereinfacht und hoffentlich ohne grobe sachliche Fehler geschrieben. Wer mehr wissen will, sollte sich genau belesen oder gar einen Jagdkurs besuchen. Da das oben geschriebene Wissen nur einen kleinen Abriss einer Jägerausbildung darstellt, so mag man auch erahnen, warum 14 Tage Schulung schon im Ansatz bestimmt nicht ausreichen werden, zumal noch die ganze praktische Ausbildung dazu kommt.

    Noch ein kleines Schlusswort meiner Ausführungen. Wozu der Jagdschein berechtigt ist jedem klar, bzw. kann es hier lesen. Der Jagdscheininhaber muss nicht jagen. Es wird auch nicht kontrolliert, ob wer wie viel welcher Abschüsse hat. Aber wer den Jagdschein nur zum Waffenerwerb haben will, ist im falschen Film. Nicht ohne Grund werden solche Leute schon im Kurs gefiltert, so sich die wahre Intension zum Kursbesuch zeigt. Solche Leute schaden dem Sinn der Jagd und hintergehen die Freizügigkeiten, die der Gesetzgeber den Jägern erlaubt. Ufert das aus, wird irgendwann eine Begrenzung des Waffenbesitz, sowie Nachweise zur Jagdteilnahme oder nachträgliche Schießprüfungsplicht eingeführt, um solche Leute vom JS fern zu halten.
    Wer aber jagen will, dem fallen Jagdmöglichkeiten nicht in den Schoß. Mit Glück veranstalten die umliegenden Revierinhaber für die Jungjäger nach der Prüfung mal eine gemeinschaftliche Taubenjagd oder ähnliches. Das sollte man unbedingt wahrnehmen. Denn so lernt man auch die Jäger kennen, die gerne mal Jungjäger ins Revier mitnehmen. Dann ergibt sich auch so manches. Auch wenn sich entfernte Jagdmöglichkeiten bieten, sollte man bereit sein dort hinzufahren. Letztlich sollte man ruhig dem örtlichen Hegering beitreten. Auch darüber läuft so einiges. So haben hier mal die Frauen der Jägerschaft einen Nachtansitz auf Fuchs organisiert. Dabei ist der eigentliche Jagderfolg nicht so wichtig. Es zählt dabei zu sein und Jäger(innen) kennen zu lernen.

    In diesem Sinne
    Waidmannsheil