Facebook "Feind" liest mit

Es gibt 154 Antworten in diesem Thema, welches 18.432 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. November 2013 um 14:54) ist von Jhary.

  • 30 Jahre auf der Gegenseite :D

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Das befähigte natürlich zu absoluter Kenntnis von Polizeiinterna und Spielregeln. Wie die Beamten behandelt werden u.s.w. ist aber leider alles nur vom Hörensagen. Vielleicht äußern sich wau-wau und Derringer noch zu dem Thema. Ich bin raus. ;(

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Er wird die Türöffnung mit "Gefahr im Verzug" begründen - damit kommt er durch.
    Das Album anzusehen ist keine Straftat - also illegal und shit-egal..

    Na gut, ein Wort noch.
    Was hat bitteschön ein Fotoalbum mit Gefahr zu tun?
    Hoffte er vielleicht darin ein Bild eines Mordes zu sehen?
    Wärs nicht so traurig, müßte ich mich todlachen.

    Einmal editiert, zuletzt von ceska (10. Oktober 2013 um 17:38)

  • Ganz kurz noch: Warum kann er gerade mit Gefahr im Verzug in diesem Fall gar nichts begründen? Was ist denn Gefahr im Verzug?

    Gefahr im Verzug ist hier mit Verlaub absoluter Quatsch und auch keine Allheilformel für polizeiliches Einschreiten. Besagt Gefahr im Verzug doch nur, dass der entstehende Zeitverlust bis zum Einholen einer richterlichen Erlaubnis den Erfolg der Maßnahme in Frage stellen würde.
    Und da der Beamte schon vor Ort war hätte er in aller Seelenruhe einen Durchsuchungsbeschluß beantragen können, ohne überhaupt an Gefahr in Verzug nur einen Gedanken zu verschwenden. Aber jetzt bin ich wirklich raus.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Das Fotoalbum hat nichts mit Gefahr zu tun.
    Erst mal muss er ja reinkommen - wegen Gefahr im Verzug.
    Vorgang beendet.

    Dann schaut er sich ein Album an ...

    Daß mit dem Aufzeichnen solltest du mal ganz schnell löschen,
    das ist ein Straftatbestand!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Daß mit dem Aufzeichnen solltest du mal ganz schnell löschen,
    das ist ein Straftatbestand!


    ---------------------------------------------------------------

    Einmal editiert, zuletzt von ceska (10. Oktober 2013 um 17:43)

  • Da liegst du falsch! Lies den Paragraphen mal durch.
    Du lieferst dem BuIIen nur noch weiter Munition gegen dich.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Andreas, sag mal was dazu...stimmt das?

    Und warum "weitere Munition" ??
    Ich habe nichts illegales gemacht, und in keinem Post einen Polizisten (wie Du) Bullen genannt.

    Einmal editiert, zuletzt von ceska (10. Oktober 2013 um 17:29)

  • http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
    1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt
    ...
    (4) Der Versuch ist strafbar

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Das Aufzeichnen des persönlichen gesprochenen Wortes ist eine Vorsatztat. Du darfst nur nicht sagen, ich wollte das Gespräch aufzeichnen.

    Dass das Gerät aber lief, als es klingelte und Du es ohne auszumachen weggesteckt hast, oder Du Dich zufällig auf das Gerät draufsetzt, dieses einschaltet... allen diesen Dingen fehlt der Vorsatz. Und somit nicht strafbar. Wenn Du vorsätzlich aufnimmst, dann ist es strafbar, also redet man sich einfach nicht um Kopf und Kragen. :thumbsup:

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Seid doch lieb zu einander!

    Ceska muß selber entscheiden was er tut, das ist schließlich sein gutes Recht.
    Letztlich muß er auch allein da durch, egal was er zu tun entscheidet.

    Polizisten sind Menschen wie Du und ich, ich kenne genug, die selber nicht weniger krimminell sind als "normale" Bürger.
    Genauso kenne ich aber auch "normale" Bürger, die so anständig und korrekt sind, daß man sich selbst schon fast schämen muß, weil man halt doch die eine oder andere dunkle Seite hat/hatte...
    Das ist einfach eine Charakterfrage... Ich kann Ceska voll verstehen und hatte auch damals Rachegelüste, aber nicht gegen die Beamten, die waren sehr nett und super drauf...
    Aber ob ich dem "Verräter" dafür eine Reture-Kutsche verpasse, weiß ich bis heute nicht... wohl eher nicht, denn:

    Eigentlich möchte ich, aber andererseits, will ich mich nicht auf solch ein Niveau herablassen...
    Die Reture-Kutsche wäre legal, da man meist über Menschen, die einem mal nahe standen, eine Menge weiß.
    Da gibt es immer etwas, das ihnen sehr unangenehm werden könnte... und man übertritt dabei kein Gesetz ;)
    Aber Rache oder Vergeltung entsprechen dem niederen Intellekt, da ich mich weiter entwickeln möchte, versuche ich also den Versuchungen zu widerstehen.
    Und bin stolz wie gut ich das schon kann :D

    Ich bin mir sicher, es wird bei mir nicht die letzte HD gewesen sein, aber da ich das denke, habe ich mich vorbereitet:

    Alle Kaufbelege inkl. der Angebots-Webseiten der Shops, wo sie gekauftwurden als PDF und auf Papier gedruckt und griffbereit.
    Alle Bedienungsanleitungen und Datenblätter wenn vorhanden ebenfalls griffbereit.
    Alle Dokumente zu dem Waffentyp (BKA Feststellungsbescheide), welche die Waffe als unbedenklich und frei ab 14/18 Jahren ausweisen.
    Auszüge aus dem Waffengesetzt zu den Waffen, ab wann mit F gekennzeichnet und warum auch Waffen ohne f (<0,5Joule) legal sind.
    Klar wollen die selber im WaffG nachschauen, aber ist hilfreich, wenn man ihnen sagen kann, unter welchen Paragraphen sie es finden können ;)
    Keine Waffenbilder im Netz, außer hier mit entsprechender Angabe was es für eine Waffe ist.
    Bei Veröffentlichungen im Netz etc. sollte man Texte in das Bild einfügen, aus denen hervorgeht was für ein "Spielzeug" es ist.
    So ist die Info im Bild immer dabei ;)

    Ebenfalls nicht mit seinen Schätzchen am Fenster oder gar auf dem Balkon stehen.
    Nie im Raum stehen und mit der Waffe nach draußen zielen, ein Mensch da draußen könnte dich sehen und meinen, Du legst auf ihn an.
    Waffen nicht an Wände hängen, wo sie von außen leicht zu sehen sein könnten.

    Ach und an meiner Tür klebt ein Schild: Achtung! Ich bin Softairwaffenbesitzer und nicht mehr! Danke für die Beachtung!

    Das soll das SEK im letzten Moment zum nachdenken bringen, bevor sie die Tür eintreten :huh:

  • http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
    1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt
    ...
    (4) Der Versuch ist strafbar


    hast aber was Überlesen.

    Zitat

    Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

  • Danke Andreas.
    Wir kennen uns nun schon ein paar Tage, und ich wünschte jeder Polizist wäre so wie Du.

  • Das Aufzeichnen des persönlichen gesprochenen Wortes ist eine Vorsatztat. Du darfst nur nicht sagen, ich wollte das Gespräch aufzeichnen.

    Dass das Gerät aber lief, als es klingelte und Du es ohne auszumachen weggesteckt hast, oder Du Dich zufällig auf das Gerät draufsetzt, dieses einschaltet... allen diesen Dingen fehlt der Vorsatz. Und somit nicht strafbar. Wenn Du vorsätzlich aufnimmst, dann ist es strafbar, also redet man sich einfach nicht um Kopf und Kragen. :thumbsup:

    Eine sehr bürgerfreundliche Auslegung.
    Mir sind leider sehr viele Fälle bekannt bei denen
    es zu einer Verurteilung kam.


    hast aber was Überlesen.

    Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

    Wenn der Cop die Anzeige fertigt wird er vortragen daß er sich beeinträchtigt fühlt.
    Staatsanwälte und Richter folgen dem in aller Regel.

    Und überragende öffentliche Interessen hat nach meiner Kenntnis
    bisher noch niemand kein Zivilist durchbekommen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ok, dann wird eben die Wohnung innen Kamera überwacht, draußen ein Schilt das darauf hinweist. Würde das gehen?

  • Ja, nach dem Hinweis durch ein Schild ist es legal seine Bude zu "verwanzen".
    Kannst Du auch ohne Schild machen, aber dann mußt Du jeden Besucher darauf hinweisen, daß alles aufgezeichnet wird.
    Aber mal ehrlich, das wäre schon etwas krank...

    Davon mal abgesehen, daß die Bilder/Videos nicht veröffentlicht werden dürfen, wenn dadurch die persönlichen Rechte eines anderen verletzt würden.

  • Davon mal abgesehen, daß die Bilder/Videos nicht veröffentlicht werden dürfen, wenn dadurch die persönlichen Rechte eines anderen verletzt würden.


    Naja, stimmt nicht so ganz. Wenn er ne Straftat begeht darf man das schon, oder nicht? Wenn nicht, macht das ganze in den Banke u.s.w. keinen Sinn.

  • Nein, das darf auch die Bank nicht, ich schrieb veröffentlichen, also online stellen oder Plakate mit Beweisbildern aufhängen, das ist fast schon Rufmord.
    Die Bank darf aufzeichen und die Kameras sind gut sichtbar montiert. Ebenfalls weisen Schilder und Aufkleber auf die Überwachung hin.
    Eine Bank ist auch keine Privatperson und es gibt begründeten Nutzen einer Überwachung. Eine Bank ist eine juristische Person.
    Die Bank dürfte aber Bilder/Videos nicht selber öffentlich machen. Bilder eines Verbrechens werden wenn durch die Polizei freigegeben, wenn es dem Zwecke der Ermittlung dient.
    Stellt die Bank ein Bild von Dir ins Netz, ist sie auch dran, jedenfalls wenn Du nicht gerade den Überfall gemacht hast ;)

    Auch wenn Du mit Deinem Handy eine Straftat und Täter filmst, darfst Du das nicht online stellen.
    Du mußt es der Polizei übergeben. Ja selbst Verbrecher haben das Recht auf Unversehrtheit.

  • Bilder darf man machen, jedenfalls in den eigenen Räumen.
    Mit der Veröffentlichung muss man aber aufpassen, es darf
    nicht zu Störungen des Persönlichkeitsrechts kommen.

    Aufzeichnungen in einer Bank sind zulässig, werden aber
    nicht veröffentlicht. Die Abgabe an den Staatsanwalt ist
    keine Veröffentlichung.
    Wenn die Bilder für eine Fahndung benutzt werden segnet
    vorher ein Richter die Veröffentlichung ab.

    Ein Hinweis auf die Aufzeichnung (Ton) ist korrekt.
    Polizisten bestehen dann praktisch immer darauf daß
    diese abgeschaltet wird.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Stellt die Bank ein Bild von Dir ins Netz, ist sie auch dran, jedenfalls wenn Du nicht gerade den Überfall gemacht hast ;)

    Die sind sogar dann dran, wenn der Gefilmte den Überfall begangen hat.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.