Gas-Signal Waffen tragen?

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 1.190 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. August 2013 um 17:47) ist von Floppyk.

  • Hey,
    ich hab einen kleinen Waffenschein, doch seine Vorzüge noch nie in Anspruch genommen.
    Jetzt die Frage: Es ist mir jetzt ja erlaubt eine SsW zu tragen, aber wie wird "tragen" definiert?
    Angenommen ich will mit meinem Schulterholster und meiner RG96 -sagen wir Kippen holen gehen.
    Darf die Waffe nur nicht sichtbar sein oder wie? Ist das illegal? Ich weis das ich sie nicht auf öffentliche
    Veranstaltungen, wie Kino usw. mitnehmen darf. Ich versteh die Cops einfach nicht mehr. :)
    Danke für die Hilfe.
    LG

  • Hallo,

    das Waffenrecht verwendet den Begriff führen, nicht "tragen". Du führst eine Waffe, wenn Du Sie außerhalb Deines Besitztums dabei hast. Wie Du die Waffe dabei trägst, ist im Gesetz nicht festgelegt, wird aber von einigen Verwaltungsbehörden dennoch als Auflage gemacht.

    Es ist generell ratsam, die Waffe verdeckt oder zumindest sehr unauffällig zu tragen. Erstens könnten sonst verschreckte Mitbürger die Polizei alarmieren, und zweitens nimmst Du Dir ansonsten das Überraschungsmoment gegenüber Deinem Gegner bei einer evtl. Notwehr. Es wurde hier schon mehrfach geschrieben, dass eine SSW eben nicht zur Drohung oder Einschüchterung (z.B. durch offenes Tragen) gedacht ist, auch wenn das beim ersten Gedanken daran vielleicht eine Rolle spielt. Aber das funktioniert nicht und bringt nur Ärger. Also nimm' die Waffe ruhig mit und trage sie zugriffsbereit, aber verdeckt. Und übe den Griff zur Waffe regelmäßig im stillen Kämmerlein. Wenn Du Dich nämlich im Ernstfall mit der Hand in Deinen Klamotten verhedderst, nutzt Dir Die SSW doch wieder nichts.

    prolegal ▀ ▀ ▀ Mitglied Nr. 15438

    § Ein gelegentlicher Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein §

  • Hey,
    ...ich hab einen kleinen Waffenschein, doch seine Vorzüge noch nie in Anspruch genommen.
    ...

    So ein Pech aber auch. Jetzt hat man einen Waffenschein und darf die Gasplempe mit sich rumschleppen und es ergibt sich leider keine Gelegenheit dazu.
    Oder was soll denn ein Vorzug von diesem sein? Das letzte was ich möchte wäre eine Waffe mit mir herumzuschleppen, egal ob Gasplempe oder EWB pflichtig.
    Oder wartest du nur darauf endlich mal schießen zu können?

  • Du hast das Wort "schlau" in Deinem Nicknamen. Er hat eine Frage gestellt und man kann ihm ordentlich antworten.

    Deine zynische Bemerkung, die evtl. auf zu häufig praktizierte ........... hindeutet, schließt leider nicht auf "schlau", will sagen, wenn man nichts schlaues zu sagen hat, einfach mal die Klappe halten und nicht auf Teufel komm raus Streit suchen.

    Just my 2 cents

  • Du hast das Wort "schlau" in Deinem Nicknamen. Er hat eine Frage gestellt und man kann ihm ordentlich antworten.

    Deine zynische Bemerkung, die evtl. auf zu häufig praktizierte ........... hindeutet, schließt leider nicht auf "schlau", will sagen, wenn man nichts schlaues zu sagen hat, einfach mal die Klappe halten und nicht auf Teufel komm raus Streit suchen.

    Just my 2 cents

    Besser kann man das nicht formulieren!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Zitat von »locodice6«



    Hey,
    ...ich hab einen kleinen Waffenschein, doch seine Vorzüge noch nie in Anspruch genommen.
    ...

    So ein Pech aber auch. Jetzt hat man einen Waffenschein und darf die Gasplempe mit sich rumschleppen und es ergibt sich leider keine Gelegenheit dazu.
    Oder was soll denn ein Vorzug von diesem sein? Das letzte was ich möchte wäre eine Waffe mit mir herumzuschleppen, egal ob Gasplempe oder EWB pflichtig.
    Oder wartest du nur darauf endlich mal schießen zu können?

    Ich hab mir den KWS angeschafft um die Waffe ohne sie wegzuschließen transportieren zu können.
    Such dir was anderes zu tun und geh uns hier nicht mit deiner unwichtigen Meinung auf die Nerven, deine Sch**ße will keiner hören.
    Wenn du was mal was beitragen willst dann geh bitte wählen.


  • Hallo,

    das Waffenrecht verwendet den Begriff führen, nicht "tragen". Du führst eine Waffe, wenn Du Sie außerhalb Deines Besitztums dabei hast. Wie Du die Waffe dabei trägst, ist im Gesetz nicht festgelegt, wird aber von einigen Verwaltungsbehörden dennoch als Auflage gemacht.

    Es ist generell ratsam, die Waffe verdeckt oder zumindest sehr unauffällig zu tragen. Erstens könnten sonst verschreckte Mitbürger die Polizei alarmieren, und zweitens nimmst Du Dir ansonsten das Überraschungsmoment gegenüber Deinem Gegner bei einer evtl. Notwehr. Es wurde hier schon mehrfach geschrieben, dass eine SSW eben nicht zur Drohung oder Einschüchterung (z.B. durch offenes Tragen) gedacht ist, auch wenn das beim ersten Gedanken daran vielleicht eine Rolle spielt. Aber das funktioniert nicht und bringt nur Ärger. Also nimm' die Waffe ruhig mit und trage sie zugriffsbereit, aber verdeckt. Und übe den Griff zur Waffe regelmäßig im stillen Kämmerlein. Wenn Du Dich nämlich im Ernstfall mit der Hand in Deinen Klamotten verhedderst, nutzt Dir Die SSW doch wieder nichts.

    Danke, mehr wollt ich doch garnicht. :thumbup: