Kleiner Waffenschein - Dauer und Kostenübersicht

Es gibt 931 Antworten in diesem Thema, welches 206.377 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. März 2022 um 22:22) ist von Esti.

  • Nur besorgt weil Gesetz.

    2021 Bayern, 150 Euronen, deftig klar !

    Wenn jemand über 700 € für ne Luftpumpe am Start hat sollten das doch Peanuts sein.

    Aber für die 700 hat er dann auch etwas für ihn nützliches in der Hand. Das Andere ist einfach Willkür und Abzocke, wie man schon an den unterschiedlichen Preisen sieht. Unklar ist, was man damit eindämmen will. Den Besitz von Knallern? Das dürfte wohl wirklich ein Schuss ins Nirgendwo sein.

    Nö, die wollen nur dein Geld, sonst nix🙃

    🔫

  • 2008 in NRW 50 €. Seit dem keine weiteren Kosten und Prüfungen.

    Hab 2020 in NRW €90 bezahlt.

    Bisher keine Folgekosten oder sonstigen Abzock-Androhungen.

    "Durch den Knall fliegt das Geschoss in einem hohen Bogen aus dem Lauf heraus.

    Jedes Geschoss weiß das."

    Peter Frankenfeld

  • Auf jeden Fall haben die Behörden kaufmännisch reagiert und den Preis der Nachfrage angepasst. :thumbup::evil:

  • Marktwirtschaft halt

    :whistling::whistling::whistling:

    Aber eine Behörde darf kein Gewinn machen. Die müssen Kostendeckend Wirtschaften. Das kann von Behörde zu Behörde ganz unterschiedlich ausfallen. Darum gibt es auch solche Unterschiede.

    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, hat die beste Position um mich am Allerwertesten zu lecken. :P:P

    2 Mal editiert, zuletzt von BMSTJ (31. Januar 2022 um 18:57) aus folgendem Grund: Berichtigung

  • Im Main Kinzig Kreis damals einfach den Zettel ausgedruckt ,ausgefüllt ,Kopie vom Perso mit dazu gelegt und nach Gelnhausen zur Waffenbehörde geschickt

    Nach 6 Wochen lag dieser dann mit einem Überweisungsträger über 50€ im Briefkasten .

    Das war anfang 2018 ,seit dem nie wieder was gehört .

  • Es ging um das hier:

    Hildenbrand: Brauchen strengere Regeln für Waffenschein

    Was wirklich dahinter steckt weiß ich nicht, aber wenn das wirklich kommt wird die Zahl der KWS stark ansteigen.

    Die grundlegende Forderung der Grünen den KWS auch schon zum Erwerb zu fordern, ist nicht neu. Überrascht bin ich von der Forderung der zeitlichen Gültigkeit des KWS. Ob aber die Befristung auch im Bezug zum Besitz abhängig gemacht werden kann, wage ich mal zu bezweifeln, insbesondere weil es kein Bedürfnis gibt. Somit gilt abzuwarten was in den nächsten Entwürfen zur Änderung des WaffG steht - wenn denn diese kommen.

    Was die Gebühr des KWS betrifft, so kann man einfach sagen, dass der Gesetzgeber bei der Einführung des KWS die 50 € vorgegeben haben. Das hat aber mit der Einführung der Förderalismusreform der Kommunen keine Gültigkeit mehr, weil nun jede Kommune oder Landkreis die Gebühren für Amtshandlungen je nach Aufwand selbst festlegen kann. Deswegen gibt es auch keine neue Kostverordnung im Waffenrecht mehr, wie sie früher mal bundesweit bindend war.

    Deswegen kann es durchaus sein, dass jemand in dem für ihn zuständigen Landkreis eben mehr als andere für den KWS zahlen muss. Das gilt aber auch für andere Erlaubnisse gleichermaßen. Das bedeutet aber auch, dass die teilweisen höheren Gebühren nun ein Maßstab für alle Landkreise sind. Bei uns wird m.W. immer noch die bekannten 50 € berechnet. Woanders hörte ich mal von 60 €, was ich im Rahmen der normalen Preissteigerung als erste Erhöhung seit 2003 (!) der Einführung für normal halte.

    Man mag sich darüber ärgern dürfen, dass man sich keine Behörde mit besseren Gebühren aussuchen kann.

  • zeitliche gültigkeit finde ich käse...da geht es nur ums geld und schikanierung der leute!!! man wird doch eh alle 3 jahre auf zuverlässigkeit geprüft...was hatt man bloß aus unserem land gemacht ;(

  • Die waffenrechtlichen Erlaubnisse werden alle regelmäßig abgefragt.

    Nur bekommt man das als Inhaber nicht immer mit, weil nicht in allen Bundesländern die Kosten auf den Inhaber umgelegt werden.

    Bei vielen Ländern herrscht doch die Ansicht vor, dass die Prüfung der Zuverlässigkeit im Interesse der öffentlichen Sicherheit ist und deshalb auch durch die Allgemeinheit getragen wird.

    Nur ein paar Länder wie z.B. Bremen sehen das anders und hoffen vielleicht auch durch die Gebühren die Zahl der Erlaubnisinhaber möglichst klein zu halten.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Die waffenrechtlichen Erlaubnisse werden alle regelmäßig abgefragt.

    Nur bekommt man das als Inhaber nicht immer mit, weil nicht in allen Bundesländern die Kosten auf den Inhaber umgelegt werden.

    Bei vielen Ländern herrscht doch die Ansicht vor, dass die Prüfung der Zuverlässigkeit im Interesse der öffentlichen Sicherheit ist und deshalb auch durch die Allgemeinheit getragen wird.

    Nur ein paar Länder wie z.B. Bremen sehen das anders und hoffen vielleicht auch durch die Gebühren die Zahl der Erlaubnisinhaber möglichst klein zu halten.

    Nicht nur Bremen sieht das anders.

    Auch in RLP gibt es alle drei Jahre eine gebürenpflichtige Wiederholung, zu mindest im LK Mz-Bin.

    Im letzten Oktober hab ich den Gebürenbescheid von der KV in Ingelheim bekommen.

    Wer hinter meinem Rücken über mich lästert, hat die beste Position um mich am Allerwertesten zu lecken. :P:P

  • Ich liebe Abkürzungen die x-fach belegt sind.

    Irgendwann geht der Planet wegen sowas unter . . . ;)