P99 bei eGun ersteigert, Problem.

Es gibt 126 Antworten in diesem Thema, welches 41.902 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Januar 2014 um 21:05) ist von Agent3004.

  • Hast du die Adresse des Absenders,wenn ja fahr hin und Regel das auf die alte gute Art.

    Dämlich....

    Und dann? Noch eine Anzeige wegen Bedrohung oder Körperverletzung einfangen?


    Gruß,
    Rene'

  • Zitat

    Dämlich....

    Und dann? Noch eine Anzeige wegen Bedrohung oder Körperverletzung einfangen?


    Gruß,
    Rene'


    Wenn ich um mein Geld gebracht werde und ich davon ausgehen kann das ich mein Geld nicht wiedersehe ,werde ich Wege

    gehen um es solchen Abzockern klar zu machen das sie bei mir an der falschen Adresse gelandet sind.

    FIRE FREE.

    Gruß Maik

  • Deine Vorgehensweise würde ich an deiner Stelle noch einmal stark überdenken. Du wirst sehen du ziehst den Kürzeren - aber von mir aus machst du was du willst. Zeigt nicht gerade von Intelligenz wenn man Probleme mit Gewalt lösen will :pinch:

  • Deine Vorgehensweise würde ich an deiner Stelle noch einmal stark überdenken. Du wirst sehen du ziehst den Kürzeren - aber von mir aus machst du was du willst. Zeigt nicht gerade von Intelligenz wenn man Probleme mit Gewalt lösen will :pinch:


    Darüber lässt sich streiten,viele Wege führen zum Ziel und das ist einer.

    FIRE FREE.

    Gruß Maik

  • eGun kann da eh nicht viel machen... der Benutzer wird überprüft und eventuell (wenn schon mehrere Beschwerden vorliegen) gesperrt. Doch eGun bezahlt keinen Cent oder hilft dir bei einem Rechtsstreit. Kann man auch alles in den AGB's von eGun nachlesen. eGun gilt nur als "Basar" was und die Nutzer verschicken und verkaufen liegt nicht in ihren Händen. Sie bieten lediglich die Dienstleistung des Einstellen der Produkte an. Beim nächsten Kauf solltest du dir von der Person auch den Personalausweis übermitteln lassen. So kann man sich nochmal ein bisschen absichern ;) (so mach ich das auch immer) So hat man alle Daten von dem Verkäufer. Falls er eine Überweisung fordert, kann man auch die BLZ überprüfen... so weiss man ob das Geld auch dahin geht, wo es soll (also da wo der Verkäufer auch wohnt).

    Mfg :P  :P

    :ptb: :Browning GPDA 9 (592) , Walther P22, Röhm RG96, Walther P99, Walther P88 Compact, Walther PK380, Röhm Vector CP 1, ISSC M22 :johnwoo:

  • Hast du die Adresse des Absenders,wenn ja fahr hin und Regel das auf die alte gute Art.

    Die Adresse habe ich zwar, aber das sind schon ein paar hundert Kilometer Distanz... Nichts zum kurz mal vorbeifahren, bis 100km hätte ich die wohl auch selbst abgeholt.

  • Nach meiner erneuten Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer kam folgende Antwort:

    "Hallo, das haben die mit jetzt zu geschickt ...
    MfG"
    Mit dem Scan des Briefes von Hermes (Siehe Anhang).

    Darauf Antwortete Ich, dass ich dennoch darauf bestehen muss, das von mir bezahlte Geld zurückzufordern, seine Antwort hierauf war:

    "hallo, ja ich habe es verschickt der fahrwr oder bei dem depio wurde es
    raus genommen fuer mich unverständlich und ich kann auch dafuer nicht
    haften keine p99 kein geld ich kann den schaden auch nicht übernehmen
    unglaubliche antwort von hermes obwohl e sversichert war wollen die
    nicht zahlen klase am ende ist der verbrauche der dumme.toll echt toll.


    MfG"

    Habe Ihm hierauf noch einmal geantwortet dass ich darauf bestehen muss, dass er mir das Geld rücküberweist. Habe dazugeschrieben dass, bei versichertem Versand der Verkäufer haftet und dieser den Versicherungsanspruch zu stellen hat, wenn sich Hermes weigert haftet dennoch der Verkäufer. Diesmal habe ich auch meine Kontodaten angehängt, mal sehen was Passiert, ich befürchte aber fast ich muss das Geld entweder abschreiben - oder einen Anwalt gegen der Verkäufer beauftragen.

  • Wenn ich nicht irre, ist der Versand von Waffen bei Hermes in deren AGB ausgeschlossen. Nur Frankonia als gleiches Mitglied der Otto Gruppe hat Sonderverwinbarungen, die Frankonia den Versand von Waffen und Munition erlauben.
    Wenn das so ist, muss Hermes nichts ersetzen, was nach AGB ohnehin nicht versendet werden durfte.
    Dann stellt sich die Frage, ob der Versender haftet, wo er doch entgegen der AGB eine Waffe versendet hat.

  • Du kannst den Anspruch gegen Hermes theoretisch auch im eigenen Namen verfolgen, unter gewissen Voraussetzungen. Alles mehr würde dann aber als Rechtsberatung gelten. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast solltest du dich an einen Anwalt wenden. Wenn nicht: bei egun immer vorsichtig sein :/

  • Hier die antwort vom Verkäufer:

    "hallo,


    das ist es ja da es versichert wurde und durch das versand unternehmen
    dazu kam hat das versand unternehmen immer an erster stelle dem
    geschädigten in dem falle Sie betroffenen das geld zu erstatten.Wenn ich
    als verkäufer jedem geld zurick erstatten würde währe ich ganz schön
    dumm sobald ich das päckhen übergebe endet da meine haftung ich habe es
    zu post gebracht außerdem sagte hermes wir entscheiden eh zum gunsten
    des verkäufers da die betroffenen oft sagen ja habe nicht das erhaltwn
    was drin sein sollte , da die oft die SACHE die Sie bestellt haben nicht
    mehr haben wollen und somit ihr geld zurick wollen.Ich übernehme es
    leider nicht den schei*s was hermes veranstaltet es heißt ja auch
    "versichert" warum?wenn es weg kommt und es ist weg gekommen und hermes
    drückt sich jetzt vor ihrer pflicht ich habe auch keine waffe kein geld
    und sitze auf null "NEIN" das tuhe ich nicht denn ich weiß echt nicht
    iob hermes fahrer es raus geholt haben oder Sie so hat es hermes mir
    auch gesagt und mit geteilt wir stimmen fuer Sie zu.Ich kann nichts
    machen ich kann nicht ohne nichts jetzt da sitzen hermes muss dafuer
    nhaften und nicht ich jetzt wird jeder so an kommen und sagen ja weg
    gekommen klasse sobald ich das päckhen abgab war meine pflicht zu ende
    und hermes hatte den auftrag es vernümftig zu ,zu stellen was machen die
    beschuldigen Sie die Frau hat mir eindeutig gesagt ich weiss nicht
    fahrer oder empfänger es raus geholt haben ..Aber ich muss es nicht
    erstatten wenn dann erstatten die ihnen das,da es bei izhnen weg
    gekommen ist nicht bei mir.


    MfG"

    die Zensur musste ich einfügen, da ich sonst den Beitrag nicht hätte posten können.

    Ich weiß jetzt leider nichtmehr was ich denn Schreiben/tun könnte...

  • Egal welche weiteren Schritte du nun unternehmen wirst, Stempel die Sache als Lehrgeld ab, es wird dir nichts anderes als ZEIT, GELD und NERVEN kosten. Du wirst auch keinen einzigen Cent wiedersehen. Ich weiß wovon ich rede. Bei mir beläuft sich die Verlustsumme auf insgesamt 2500 Euro. Einer wurde zwar wegen mehrerer Delikte verknackt, aber Geld habe ich bis heute keines gesehen, nicht mal ne kleine Rate. Auch mein Rechtsanwalt riet mir dazu die Sache ruhen zu lassen, es kostet nur unnötig Geld. Das ist leider Internethandel, da ist die Gesetzeslage einfach NOCH zu verstrickt,

    Das nächste mal einfach vorher mit dem Verkäufer ein Telefongespräch führen, und wenn schon gebrochen Deutsch gesprochen wird, oder Stotterei im Spiel ist, Finger weg.

    Gruß Frank

  • Wenn ich nicht irre, ist der Versand von Waffen bei Hermes in deren AGB ausgeschlossen. Nur Frankonia als gleiches Mitglied der Otto Gruppe hat Sonderverwinbarungen, die Frankonia den Versand von Waffen und Munition erlauben.
    Wenn das so ist, muss Hermes nichts ersetzen, was nach AGB ohnehin nicht versendet werden durfte.
    Dann stellt sich die Frage, ob der Versender haftet, wo er doch entgegen der AGB eine Waffe versendet hat.

    Genau da würde ich als letztes nochmal ansetzen!

    Ansonsten Student hin oder her, ist das wohl Lehrgeld...

    lg David

  • Egal welche weiteren Schritte du nun unternehmen wirst, Stempel die Sache als Lehrgeld ab, es wird dir nichts anderes als ZEIT, GELD und NERVEN kosten. Du wirst auch keinen einzigen Cent wiedersehen. Ich weiß wovon ich rede. Bei mir beläuft sich die Verlustsumme auf insgesamt 2500 Euro. Einer wurde zwar wegen mehrerer Delikte verknackt, aber Geld habe ich bis heute keines gesehen, nicht mal ne kleine Rate. Auch mein Rechtsanwalt riet mir dazu die Sache ruhen zu lassen, es kostet nur unnötig Geld. Das ist leider Internethandel, da ist die Gesetzeslage einfach NOCH zu verstrickt,

    Das nächste mal einfach vorher mit dem Verkäufer ein Telefongespräch führen, und wenn schon gebrochen Deutsch gesprochen wird, oder Stotterei im Spiel ist, Finger weg.

    Gruß Frank

    Selbst wenn ich kein Geld wiedersehen sollte, würde es mich wenigstens beruhigen wenn der Anbieter (oder eben einer der Fahrer, wer auch immer das nun war) dafür Gerichtlich belangt wird und nicht einfach so weitermachen kann.

  • Tja, ich denke, die Sache kannst du unter "DG" abheften. DG wie "doof gelaufen". :D

    Wenn ich alleine schon den verschwurbelten Angebotstext und auch die Korrespondenz des Verkäufers mit dir lese, werd ich blond. Echt!

    Zitat

    Aber ich muss es nicht erstatten wenn dann erstatten die ihnen das,da es bei izhnen weg gekommen ist nicht bei mir.

    Bei sowas kauft man eben nicht! :anon:

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.

  • Hatten wir nicht von ein einigen Tagen einen Thread wo jemand erzählte, sein Paket wurde von einem bekannten Paketdienst geöffnet innerhlab der BRD?
    Wäre ja möglich, dass es auch hier in diesem Fall so ist.