Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 2.871 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. September 2013 um 12:57) ist von Jogi79.

  • Hallöchen,

    ich mal eine kurze Frage an Euch. Folgender Sachverhalt. Ich habe bei meinem BüMa am 23. April eine Benelli Supernova als IPSC-Umbau bestellt. Mir wurde seinerzeit von Ihm eine Lieferzeit von 2-3 Monaten genannt. War nicht grad wenig, aber ich hatte dem zugestimmt. Nun habe kurz nach dem 23. Juli (3 Monate später) dort einmal angerufen und gefragt, was denn nun mit der Waffe wäre. In dem Gespräch hatte er zunächst erstmal so getan, als wäre doch noch alles im Rahmen, wie angekündigt, was offensichtlich nicht stimmt. Er hatte mir dann mitgeteilt, daß die Waffe schon fertig wäre, aber durch Urlaub und Versand sich das noch bis zur 34. KW (also bis zum 24.08 ) hinzieht. Heute ist Donnerstag und ich bin mir ziemlich sicher, daß die Waffe diese Woche sicher nicht mehr kommt. Am 24.08. wären dann sogar 4 Monate rum! Ein Monat länger als maximal angekündigt. Das Ganze macht mich so sauer, daß ich ihm jetzt am Samstag eine Nachfrist von einer Woche setzen möchte und danach vom Kaufvertrag zurücktreten möchte, weil ich wahrlich keine Lust mehr habe noch länger zu warten und er sich ganz offensichtlich nicht zu kümmern scheint. Ist das rechtlich möglich? Ich bin echt stinksauer.


    Dank und Gruß,

    Jogi

    EWB-Waffen: Remington 700 CDL, Oberland Arms OA-15 BL2, Forest Favorit, Remington 887 Nitro Mag Tactical, Tanfoglio Stock III & Mosin Nagant M91/30
    F-Waffen: Beretta M92 FS, Colt 1911, Walther CP 99 Compact, Röhm TM Trainer Combat Rifle LS // Haenel Suhl 303-4
    SSW: Colt Double Eagle Combat Commander Shining // Zimmerkaliber: Weihrauch Arminius HW 4/4" (4 mm M20) und 6" (4mm R)

    Einmal editiert, zuletzt von Jogi79 (22. August 2013 um 17:32)

  • Das Problem ist, dass es eine Sonderanfertigung für Dich ist. Im BGB sollte der Fall aber beschrieben sein.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Du musst eine angemessene Nachfrist setzen und die
    Ablehnung einer späteren Lieferung ankündigen.
    Entscheidend ist hier die Angemessenheit der Nachfrist.
    Für "normale" Lieferungen ist eine Woche knapp aber ok,
    bei einer Sonderanfertigung die ohnehin 3 Monate Liefer-
    zeit aufweist ganz sicher nicht.
    Sichergehen mit der Nachfrist kannst du eigentlich nur,
    wenn du den Büma fragst wann er denn jetzt liefern will
    und diesen - von Ihm selbst festgelegten - Termin für
    deine Nachfrist benutzt. Damit schaltest du das Argu-
    ment der zu kurzen Nachfrist aus.

    Viel Glück

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • @NC: Gute Idee, danke!

    EWB-Waffen: Remington 700 CDL, Oberland Arms OA-15 BL2, Forest Favorit, Remington 887 Nitro Mag Tactical, Tanfoglio Stock III & Mosin Nagant M91/30
    F-Waffen: Beretta M92 FS, Colt 1911, Walther CP 99 Compact, Röhm TM Trainer Combat Rifle LS // Haenel Suhl 303-4
    SSW: Colt Double Eagle Combat Commander Shining // Zimmerkaliber: Weihrauch Arminius HW 4/4" (4 mm M20) und 6" (4mm R)

  • Jogi79

    Das Rücktrittsrecht von Kauferverträgen richtet sich nach § 323 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Eine bestimmte, festgelegte Nachfrist ist vom Gesetzgeber nicht geregelt, man spricht von "angemessen". Die Lieferfrist hattest Du selber mit ca. 24.07.2013 beschrieben, darüber gibt´s sicher was schriftliches, oder? Da Du am 23.07.2013 selber beim Händler angerufen und dann bis heute "die Füße stillgehalten" hast, ist das jetzt zunächst einmal Dein Problem, darauf kannst Du jetzt nicht mehr herumreiten, Du hast es stillschweigend hingenommen, also geht man davon aus, dass Du diese weiteren 4 Wochen auch akzeptiert hast. Ich persönlich würde eine angemessene Frist von 14 Tagen bis max. 4 Wochen setzen, eine Woche erscheint mir persönlich etwas zu kurzfrsitig, wenn es z.B. Lieferschwierigkeiten beim Zubehör gab/gibt, denn Du hattest geschrieben, daß Du Dir die Benelli als IPSC-Umbau bestellt hast, also eine Art Sonderanfertigung? Wenn Du am Wochenende dem Händler eine entsprechende Frist setzt, solltest Du das auf jeden Fall per Einschreiben mit Rückschein tun, damit Du auch diese Fristsetzung im Notfall nachweisen könntest. Wichtig ist: Hast Du bei der Bestellung eine Sondervereinbarung über Lieferzeit, etc. unterschrieben? Denn dann würde die Sache etwas anders aussehen, dann müßtest Du Dich an das halten, was im Kaufvertrag steht, den Du unterschrieben hast.

  • Wir haben bislang alles telefonisch oder vor Ort besprochen. Bislang lief ja auch immer alles glatt. Habe schon ein paar Waffen bei ihm gekauft. Ich habe halt den Eindruck, daß ich ihm einfach nicht wichtig bin oder er eben nicht diese "Verkäufermentalität" hat die normalerweise einem Kunden zusteht. Sprich: Als Büma sollte Ich Druck machen bzw. mich kümmern, daß der Kunde die Ware bekommt und sehe zu, daß der Lieferant die Fristen einhält und ausm Knick kommt. Er ruft höchstens dort mal an, wenn ich ihn mehr oder weniger dazu auffordere. Das verstehe ich nicht unter Kundenbindung und das macht mich echt sauer, daß ich dem Verkäufer noch hinterherlaufen muss, wo ich so viel Geld bei ihm lasse. Da fühlt man sich wertlos und nicht geachtet. Er scheint wirklich gar nichts davon zu verstehen, wie man mit einem Kunden umgeht. Und dann beschweren sich BüMa's wenn man im Internet bestellt...

    EWB-Waffen: Remington 700 CDL, Oberland Arms OA-15 BL2, Forest Favorit, Remington 887 Nitro Mag Tactical, Tanfoglio Stock III & Mosin Nagant M91/30
    F-Waffen: Beretta M92 FS, Colt 1911, Walther CP 99 Compact, Röhm TM Trainer Combat Rifle LS // Haenel Suhl 303-4
    SSW: Colt Double Eagle Combat Commander Shining // Zimmerkaliber: Weihrauch Arminius HW 4/4" (4 mm M20) und 6" (4mm R)

    Einmal editiert, zuletzt von Jogi79 (22. August 2013 um 18:25)

  • 24.07 war liefertermin er hat nicht geliefert fertig ab dem Zeitpunkt ist es good will von dir. jetzt einen Monat später hat er immer noch geliefert aus die maus und Urlaub usw hat er vorher gewußt Sag ihm klip und klar du nimmst die waffe nur noch mir einem preisnachlass wegen nicht erfüllung des vertrages.

  • Jhary

    Wenn´s so einfach wäre... Kaufvertrag ist Kaufvertrag, auch ein mündlicher gilt und zwar nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Wenn der Threadstarter als Käufer nach der Lieferfrist (24.07.2013) nicht remonstriert hat, gelten die 4 zusätzlichen Wochen bis heute als akzeptiert. Jetzt muß er also handeln, sprich schriftlich eine Nachfrist setzen und zwar so, dass sie angemessen ist, auch das sieht das Gesetz vor. Wenn dann der Verkäufer nicht einhalten kann, dann kann er zurücktreten oder auch einen Preisnachlaß fordern.

  • Is schon traurig, daß man, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, (ist wie es ist, ich weiss) immer gleich alles schriftlich rügen und in Verzug setzen muss ect., wo man doch eigentlich versucht einen kameradschaftlichen, freundlichen Kontakt zum Büma zu wahren. Offensichtlich geht es nicht anders und künftig werde ich all solche Vorfälle gleich schriftlich anmahnen. Echt traurig...

    EWB-Waffen: Remington 700 CDL, Oberland Arms OA-15 BL2, Forest Favorit, Remington 887 Nitro Mag Tactical, Tanfoglio Stock III & Mosin Nagant M91/30
    F-Waffen: Beretta M92 FS, Colt 1911, Walther CP 99 Compact, Röhm TM Trainer Combat Rifle LS // Haenel Suhl 303-4
    SSW: Colt Double Eagle Combat Commander Shining // Zimmerkaliber: Weihrauch Arminius HW 4/4" (4 mm M20) und 6" (4mm R)

  • Ich hab das Gefühl, dass du die Waffe nicht mehr haben möchtest? Hör mal, das ist eine Sonderanfertigung einer Waffe. Du willst doch sicher, dass die dann auch in Ordnung ist. Die Auslieferung hat sich verzögert, na und?? Setzte ihm 2 Wochen Frist und fertig!

    Ich würde da keinen Stress machen. Das ist kein Anzug, sondern eine Waffe. Das ist völlig normal, dass er sich vertan hat und die Dauer falsch eingeplant hat. Bei Merkle muss man teilweise bis zu 12 Monaten warten!

    Bleibe locker, bald bekommst du dein Schätzchen

  • Ich mag die Waffe schon haben. Mich ärgert es halt, wie mit mir umgegangen wird. Die Zeiten werden permanent verschoben und ich habe nicht den Eindruck, daß er sich halt überhaupt kümmert. Das macht mich sowohl auf ihn als Büma sauer, als auch auf die Firma Benelli. Die Waffe möchte ich haben, aber so wie das abgewickelt wird hat weder er, noch die Firma Benelli ein Anrecht auf mein Geld. Das ist der Einzige Grund warum ich mir dann sage. Wenns in 14 Tagen nicht kommt kaufe ich lieber eine andere Marke bei einem anderen Büma, wo ich noch Kunde bin. Es ist doch auch nunmal so, daß ich einer bestimmten Zeit zugestimmt habe. Das ist ja auch in Ordnung. Aber selbst bei der Nachfrist kam nix. Und ganz ehrlich. Wenn vorher bekannt war, daß es 4-6 Monate dauert und mir wurde das absichtlich nicht mitgeteilt, ist das kacken dreist. Mit der Lieferzeit hätte ich die Waffe sicher nicht genommen.

    EWB-Waffen: Remington 700 CDL, Oberland Arms OA-15 BL2, Forest Favorit, Remington 887 Nitro Mag Tactical, Tanfoglio Stock III & Mosin Nagant M91/30
    F-Waffen: Beretta M92 FS, Colt 1911, Walther CP 99 Compact, Röhm TM Trainer Combat Rifle LS // Haenel Suhl 303-4
    SSW: Colt Double Eagle Combat Commander Shining // Zimmerkaliber: Weihrauch Arminius HW 4/4" (4 mm M20) und 6" (4mm R)

  • Update: ich habe den deutschen Vertrieb per E-Mail kontaktiert und der sagt mir, daß die Lieferung am 25.08. die Fabrik in Italien per LKW verlassen hat, die Ware aber noch nicht da sei. Wie kann die Ware länger als eine Woche von Norditalien nach Deutschland brauchen? Naja, egal. Gestern habe ich nun eine E-Mail von meinem Büma bekommen, wo er meint, er hätte den Vertrieb kontaktiert (es kann sein, daß er nicht weiss, daß ich dort auch hingemailt habe) und die hätten gesagt, die Waffe würde im Laufe der nächsten Woche versandbereit zu ihm gemacht. Das würde ja bedeuten, daß die Flinte über 2 Wochen per LKW braucht?! Egal... Jetzt ist halt die Frage. Die 14-tägige Frist die ich ihm gesetzt habe endet diesen Samstag. Wenn nun die Waffe erst im Laufe der nächsten oder gar übernächsten Woche bei ihm eintrudelt..... soll ich ihm nun per Mail mitteilen, daß ich die Ware nach Samstag nur gegen einen Preisnachlass abnehme? Wenn ja, wie viel kann man da verlangen? Sollte man überhaupt etwas verlangen? Hat ja eigentlich viel länger gedauert? Oder sollte man Naturalrabatt verlangen (in welchem Wert?)? Ursprünglich sollte die Waffe 1065€ kosten. Ich bin schon ganz schön sauer, wie das alles gelaufen ist. Aus 2-3 Monaten Lieferzeit sind dann 4 1/2-5 Monate geworden. Ich hatte angedroht nach Ablauf der Frist die Waffe nicht mehr abzunehmen. Einerseits möcht ich die Waffe schon sehr gerne haben.... Andererseits möchte ich aber nicht mein Gesicht verlieren. Was würdet Ihr machen an meiner Stelle?


    Dank und Gruß,

    Jogi

    EWB-Waffen: Remington 700 CDL, Oberland Arms OA-15 BL2, Forest Favorit, Remington 887 Nitro Mag Tactical, Tanfoglio Stock III & Mosin Nagant M91/30
    F-Waffen: Beretta M92 FS, Colt 1911, Walther CP 99 Compact, Röhm TM Trainer Combat Rifle LS // Haenel Suhl 303-4
    SSW: Colt Double Eagle Combat Commander Shining // Zimmerkaliber: Weihrauch Arminius HW 4/4" (4 mm M20) und 6" (4mm R)

    2 Mal editiert, zuletzt von Jogi79 (3. September 2013 um 11:22)

  • Die Aussagen ueber den Liefer-/Versandtermin sind widerspruechlich.
    Laut dem deutschen Vertrieb wurde die Ware am (Sonntag!!!) 25.08.13 verladen. Eine 1-woechige LKW-Laufzeit liegt durchaus im Bereich des Moeglichen (da habe ich bei Lieferungen aus Iitalien schon ganz andere Laufzeiten erlebt).
    Nach Aussage des Buema soll die Ware naechste Woche, also in der Zeit vom 09. - 14. 09. ex Italien versandt werden.
    Entweder ist/sind eine oder beide Aussagen zum Versandtermin unrichtig.
    Zuerst solltest Du Dich beim Buema um eine verbindliche Terminaussage kuemmern.

    Deine Moeglichkeiten nach Ablauf der Nachfrist haengen davon ab, welche Folgen Du dem Buema fuer den Fall des erfolglosen Ablaufs angedroht hast. Z. B. Nachlieferung der Ware, Nachlieferung und Schadensersatz wegen der Verzögerung, vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung beanspruchen.

    Vernuenftig reden bringt mehr! Wenn Du die Waffe nicht abnimmst, anderweitig bestellst usw., wartest Du erneut.

    Ich wuerde vom Buechsenmacher eine eindeutige schriftliche Zusage des Liefertermins verlangen (es sei denn, Du hast die Abnahme nach Ablauf der Nachfrist bereits abgelehnt. Dann musst Du
    formell dabei bleiben.
    Wenn Du diesen Termin akzeptieren kannst, ueber einen angemessenen Preisnachlass/Naturalrabatt verhandeln. Eine klare Vereinbarung treffen, dass Du nach Ablauf dieses Termins nicht mehr zur Abnahme verpflichtet bist. Ob Du vorsorglich weitere Ansprueche vorbehaeltst, musst Du entscheiden. Vermutlich laesst er sich auf Letzteres nicht ein, ausserdem ist es eine Frage der Durchsetzbarkeit.

    Gruss
    pak9

  • Ich hatte ihn ja bereits vor der Fristsetzung um die Zusage eines festen Termines geben. Selbst da kam nichts von ihm. Er würde mir auch diesmal keinen festen Termin zusagen. in dem Schreiben mit Fristsetzung habe ich ihm gesagt, daß ich nach verstreichen der Frist automatisch vom Kaufvertrag zurücktrete. Damit sollte ich rechtlich eigentlich auf der sicheren Seite sein. Ich überlege halt ihm das nochmal, wie du schon schreibst, ausdrücklich darauf hinzuweisen und anzubieten die Waffe mit Preisnachlass abzunehmen. Ich möchte das ungern telefonisch regeln, da ich keinerlei Dokumentation dann darüber habe. Die Frage ist halt, was als Preisnachlass angemessen wäre bei 1065€ Warenwert und ob ich eher einen Naturralrabatt (Zubehör) oder einen finanziellen Nachlass anbieten sollte. Selbst wenn mein BüMa nichts dazu kann (mal abgesehen davon, daß er sich nicht intensiv gekümmert hat) sollte er dann diesen Nachlass/Rabatt gegenüber dem Hersteller geltend machen. Das kann aber ja nicht mein Problem sein.

    EWB-Waffen: Remington 700 CDL, Oberland Arms OA-15 BL2, Forest Favorit, Remington 887 Nitro Mag Tactical, Tanfoglio Stock III & Mosin Nagant M91/30
    F-Waffen: Beretta M92 FS, Colt 1911, Walther CP 99 Compact, Röhm TM Trainer Combat Rifle LS // Haenel Suhl 303-4
    SSW: Colt Double Eagle Combat Commander Shining // Zimmerkaliber: Weihrauch Arminius HW 4/4" (4 mm M20) und 6" (4mm R)

  • Habs jetzt relativ diplomatisch gemacht und ihm in der E-Mail geschrieben, wie weit er mir denn entgegen kommen würde, wenn ich die Waffe noch nach Fristablauf abnehme. Falls er mir gar nicht entgegenkommt werde ich auch stur reagieren. Dann kann er die Waffe behalten. Er hat sich bislang noch nicht einmal (nicht ein mal!) dafür entschuldigt, daß es so lange dauert. Er baut zwar die Waffe nicht selber, aber so gehört es sich eigentlich als "Verkäufer/Vertriebsmensch". Finde das wirklich unmöglich. Außerdem gibts hier noch ander Büma's wo ich kaufen/bestellen kann. Wenn er Kunden nicht schätzt gehe ich halt woanders hin.

    EWB-Waffen: Remington 700 CDL, Oberland Arms OA-15 BL2, Forest Favorit, Remington 887 Nitro Mag Tactical, Tanfoglio Stock III & Mosin Nagant M91/30
    F-Waffen: Beretta M92 FS, Colt 1911, Walther CP 99 Compact, Röhm TM Trainer Combat Rifle LS // Haenel Suhl 303-4
    SSW: Colt Double Eagle Combat Commander Shining // Zimmerkaliber: Weihrauch Arminius HW 4/4" (4 mm M20) und 6" (4mm R)