2. Gartenflinten- Schießen in Wiesloch

Es gibt 190 Antworten in diesem Thema, welches 22.683 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Oktober 2013 um 16:56) ist von sinusvi.

  • ich sammle gerade alle Bilder auf und stelle dann ein Gesamtpaket zusammen. Also, wenn Ihr noch Fotos habt, her damit! Meine E-Mail bekommt Ihr auf Wunsch per PN

    Sobald ich alle Bilder bekomme, stelle ich die auf unsere HP und bereite ein Paket zum runterladen vor ;^)

  • Ich möchte auch nochmal Dankeschön sagen! Das war das beste Turnier an dem ich je teilgenommen habe. Die Zeit ist wie im Flug vorbeigegangen und es hat alles einfach nur riesig Spass gemacht. Die viele Mühe, die Ihr euch gemacht habt ist bei uns definitiv agekommen und es hat sich wirklich gelohnt.

    Wir sind auf den nächsten Termin schon gespannt wie ein Flitzebogen!!!

    Schönen Grüß aus der Eifel!

    Der Weg zur Hölle ist gepflastert mit guten Absichten.

    "So also stirbt die Freiheit, unter tosendem Applaus!"

  • Nur weil der Staat dir erlaubt zu rauchen ist das in meiner Wohnung streng verboten.

    So ist das auch mit SSW/KWS und der Bahn.

    Die will es nicht. Wie das jetzt im Fall aussieht das der Schaffner darauf aufmerksam wird .....wäre mal interessant.

    PS: Will kein oberlehrer sein - nur freundlich darauf hinweisen.
    Wenn du sowas vorhast schreib die Bahn mal an und frag mal ob du ne Außnehmegenemigung bekommst. :D

  • Ich habe da eine interessante Meinung zu gefunden, auf die Frage, ob Waffentransporte in der Bahn erlaubt sind bei ordnungsgemäßer Verpackung:

    Zitat

    Waffenrechtlich gesehen ja, nach den Beförderungsbestimmungen der Bahn jedoch nicht. Erlangt die Bahn Kenntnis von dem Transport, kann sie den Reisenden von der Weiterbeförderung ausschließen.

  • Wenn bei korrekter Verpackung kein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegt, ist es wohl keine straf-, sondern eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Kunde und Bahn, oder?

  • Da die Bahn ein öffentliches Verkersmittel ist wird wohl trotzdem die Staatsgewalt eingeschaltet werden.

    Machen die beim schwarz Fahren auch.......oder heißt das jetzt auch anders so wie das Europarotationsschnitzel?

  • Zitat

    Da die Bahn ein öffentliches Verkersmittel ist wird wohl trotzdem die Staatsgewalt eingeschaltet werden.

    Und daher die Verpackung, die einerseits mit Schloss waffenrechtlichen Auflagen entspricht und andererseits ausreichend anonymisiert keinerlei Aufmerksamkeit und Bedenken erregt.
    Ich glaube, dass ich weder zu einer Straftat aufrufe oder eine solche auch nur billige, wenn ich es toll finde, dass es Funsniper auf diesem Wege zum Event geschafft hat.
    Päpstlich zu sein ist Sache des Papstes.

  • Um die Sache jetzt hier endgültig zum Abschluss zu bringen:

    Sicher kann die Bahn in ihren AGB's die Beförderung von gewissen Gegenständen ausschliessen. Allerdings kann sie nicht einfach irgendwelche Taschen kontrollieren.

    Jetzt lassen wir diese unsäglichen Diskussionen hier im Thread bleiben, so ein Gelaber + Störenfried hat uns hier gerade noch gefehlt.

  • die Staatsgewalt eingeschaltet werden.


    Ihr Lieben.
    Ich habe fast 10 Jahre in Zügen gearbeitet. Damals Bahnpolizei, von uns auch liebevoll "Schottersheriff" genannt oder heute eben Bundespolizei. Blieb der einzigste Weg die Bahnanreise, würde ich vermutlich ebenfalls einen verschließbaren Gitarren- oder Geigenkasten wählen. Alleine um eine Massenpanik zu verhindern. Immer noch besser als zu verzichten, oder?

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Wenn bei korrekter Verpackung kein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegt, ist es wohl keine straf-, sondern eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Kunde und Bahn, oder?

    Irgendwo habe ich mal gelesen das Leute die zum Führen berechtigt sind,vom Verbot ausgeschlossen sind.
    Das heißt für mich ganz klar das Transportieren,also erlaubnissfreies Führen(wie es im Waffengesetz heißt) erlaubt ist!
    Ich bin immer mit den Öffentlichen unterwegs,und noch nie hat ein Kontrolleur oder Ordnungshüter was gesagt,und bei meiner Art des Transportes kann man schon ehranen was in der Tasche steckt.
    Was jetzt aber nicht verbindlich sein soll!

    Gruß Marcus

    Ein Stock im Ar3ch hat nix mit Rückrad zu tuhen! ^^

  • Wäre cool, wenn wir das Event in Wiesloch nicht mit diesem Thema vermischen.
    Das Thema wurde übrigens schon mehrmals und auch ausführlich durchgekaut.