Wie viele Voreinträge im Halbjahr erlaubt?

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 13.244 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. August 2013 um 23:08) ist von MarcKA.

  • Ich kann anhand von Belegen nachweisen, das das Teil drei Monate(!!!) In Reparatur war und dann immer noch nicht lief. Dann erfolgte Umtausch und Aus und Eintrag bei der Behörde. Naja, vmtl. bin ich da der Willkür des SB ausgeliefert. Ich werde demnächst berichten.... :S

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Diese Fälle vorzeitiger Verkauf, Garantieaustausch und ähnliches sind nicht geregelt.
    Ich weiß aber aus dem Bekanntenkreis, dass sich die SB nicht querstellen, wenn z.B. wegen Garantietausch ein neuer Voreintrag her muss. Allerdings hat das nichts damit zu tun, wenn eine 20 Jahre alte und inzwischen geschrottete Waffe gegen ein neues Exemplar ausgetauscht werden soll. Dann wird der SB einen neuen Bedürfnisnachweis fordern.

    Ebenso wenig ist das bezüglich des Erwerbsstreckungsgebot geregelt, wenn eine kürzlich eingetragene Waffe wieder schnell ausgetragen wird. Streng genommen zählt nur der Erwerb, der ja "verbraucht" ist. Soll die Waffe kurzfristig aus der WBK, so hat man halt Pech gehabt, wenn man mit dem Neuerwerb diese Frist neu abwarten muss. Aber es liegt im Ermessen des SB dort wohlwollen zeigen zu können. Aber ein Anrecht auf ein Durchbrechen der 2/6 gibt es nicht.

  • War nix mit Wohlwollen!
    Auf der hiesigen Behörde zählt der Eintrag der Tauschwaffe als "vollwertiger" Erwerb im Sinne der 2/6-Regelung.
    Zusätzlich zu dem ganzen Ärger mit Reparatur und letztendlicher Rücknahme der Waffe jetzt auch noch das Hemmnis mehrmonatigen Wartens behördlicherseits verordnet obendrauf als Sahnehäubchen.
    Und streng genommen widersprechen die sich selber, da die Tauschwaffe demnach auch nicht hätte eingetragen werden dürfen, da es eine dritte Waffe innerhalb von 6 Monaten gewesen ist.
    Dieses Waffengesetz bzw. die Auslegung durch Sachbearbeiter geht mir echt auf den Sack...

    Und weil wir gerade bei den Grotesken dieser Paragraphen sind, noch eine schöne selbst erlebte Geschichte:
    Seinerzeit hatte ich auf grün einen Voreintrag für 9mm Luger und eine noch unbenutzte gelbe.
    Gekauft eine 9mm mit zusätzlichem Wechselsystem in .22 (für welches kein Voreintrag vorhanden war, aber was man ja problemlos miterwerben kann, da kleineres Kaliber).
    Da ohne Voreintrag für KK - also auch keine Erwerbserlaubnis für KK Munition - wollte man mir korrekterweise auch nur Munition für das 9er System mitverkaufen.
    Tolle Wurst, die 9er Murmeln im Tausenderpack kein Problem, aber die 22er Plinkingpillen nicht zu bekommen..??!!
    Also die gelbe auf den Tresen gelegt und noch eine gebrauchte 22er Büchse (auf die ich eh schon ein Auge geworfen hatte) gekauft.

    Fazit:
    Eine Pistole mit Wechselsystem und 2 Sorten Munition ging nicht, gaaaaanz böse, weil kein Eintrag für die KK-Mun.
    Aber in der gleichen Situation eine Pistole UND eine Langwaffe UND 2 Sorten Munition: no Problem.

    Ich habe mal versucht, das einem Bekannten zu erklären, der nicht am Schießsport interessiert ist. Als er es verstanden hat gab es nur noch Kopfschütteln.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Das ist bei uns anders. Wenn man Wünsche gut und plausibel begründen kann und der SB hat von Rechts wegen einen Entscheidungsspielraum, dann gewährt er in auch - meistens. Aber wie ich schrieb, ist gerade der beschriebene Fall vom Wohlwollen des SB abhängig. Da gibt es eben solche und solche. Somit ist das halt persönliches Glück oder Pech an wen man gerät.

  • Beim Verband ist rückfragelos alles durchgegangen, die Anzahl der Voreinträge ist meinem SB tatsächlich egal, aber die Gebühren sind teurer geworden. Die WBK inklusive einem Voreintrag kostet heutigentags 45, der Munitionseintrag nochmals 30 und der Eintrag für eine weitere, passende Munition kostet nochmals 30 Euro. Wegen dem neuen eRegister ist da nichts zu machen. :|

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Zitat

    der Munitionseintrag nochmals 30 und der Eintrag für eine weitere, passende Munition kostet nochmals 30 Euro

    Die spinnen ja komplett!
    Hier kostet ein Eintrag (egal ob neue Waffe in die Gelbe oder Mun in die Grüne) 12, xx Euro. Da ist mal was NICHT teurer geworden, umgerechnet immer noch 25 DM!

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Aber früher konnten sie mehrere Kaliber für die selbe Waffe eintragen (.445 Supermag/.44 Magnum/.44 Spez., .454 Casull/.44 Long Colt, .357 Magnum/.38 Special, etc.) und musste auch nur einmal bezahlt werden. Das geht in unseren modernen Zeiten nicht mehr, weil die Eingabemaske nur noch bestimmte Werte annimmt.

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  • Zitat

    357 Magnum/.38 Special, etc.) und musste auch nur einmal bezahlt werden. Das geht in unseren modernen Zeiten nicht mehr, weil die Eingabemaske nur noch bestimmte Werte annimmt.

    Und GENAU DAS ging zusammen für besagte 12,xx Euro......

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)