Nachtsichtgerät mit Zieloptik kombinieren

Es gibt 2 Antworten in diesem Thema, welches 649 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Juli 2013 um 20:40) ist von Marksman1863.

  • Hallo!
    Ein befreundeter Jäger sagte mir, o.g. Kombi sei in Deutschland verboten, und würde eh nicht funktionieren.
    Komisch dachte ich, was zu verbieten, was eh nicht geht.
    Jetzt meint ein Kumpel aus Holland, er würde seit Jahren, im Winter, mit Nachtsichtgerät am Zielfernrohr, im Dunkeln auf Scheiben schiessen.....
    Kennt sich damit jemand aus?
    Liebe Grüße!
    Jan

  • Die Anbringung einer solchen Vorrichtung an einer Waffe ist in D wirklich verboten.

    Aber funktionieren tut das. Der Restlichverstärker, oder auch Wärmebildkameras, werden einfach vor das ZF montiert.

    Du könntest auch mit einem Restlichtverstärker am Kopf schiessen, sofern du damit durch's ZF schauen kannst. Das wäre nämlich nicht verboten. Es darf nur keine Montagemöglichkeit für die Waffe bestehen.