Abwehrsprays - welche sind eure aktuellen Begleiter?

Es gibt 67 Antworten in diesem Thema, welches 11.932 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Februar 2016 um 15:22) ist von kai.


  • Gut gelesen, aber falsch geschlussfolgert.
    Das WaffG erfasst mit dem Begriff der Anscheinswaffen insbesondere Gegenstände, die keine Waffen sind aber Schusswafffen zum verwechseln ähnlich sind. (§ 42a Abs. 1 Nr. 1 iVm Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.6 WaffG)

  • Hallo iVm. Du schreibst:

    Das WaffG erfasst mit dem Begriff der Anscheinswaffen insbesondere Gegenstände, die keine Waffen sind aber Schusswafffen zum verwechseln ähnlich sind. (§ 42a Abs. 1 Nr. 1 iVm Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.6 WaffG)

    Klar, das stimmt. Aber damit fallen diese Gegenstände dann eben doch wieder unter das Waffengesetz wie von Dir zitiert - und zwar eben als Anscheinwaffe. Aber in diesem Fall heisst es ganz klar: "Sofern das Reizstoffsprühgerät mit dem Zusatz "nur zur Tierabwehr bestimmt" versehen ist fällt es NICHT unter das WaffG." Und nicht heisst Nicht und zwar gar nicht. Deshalb heisst es auch später unter Punkt 5: Das vorgelegte (nicht als Tierabwehrgerät gekennzeichnete Gerät - für das Punkt 3 eben auch nicht in Anspruch genommen werden kann.)

    Liebe Grüße

  • Nein, das trifft so nicht zu. Punkt 3 des Bescheides bezieht sich darauf, ob es sich um ein Reizstoffsprühgerät handelt, dass gegen Menschen eingesetzt werden soll (wenn ja, dann eine Waffe und nur erlaubt mit BKA-Raute) oder nicht (wenn nein, dann WaffG in diesem Punkt nicht anwendbar).
    Die Eigenschaft der Anscheinswaffe hat leider nichts mit der Kennzeichnung als Tierabwehrgerät zu tun. Eine Kinderspielzeugpistole fällt fraglos nicht unter das Waffengesetz, wäre da nicht die Regelung zu Anscheinswaffen. Das ist zwar systemwidrig dort untergebracht aber derzeit leider gültig.

  • Ich beziehe mich auf das was dort steht und nicht auf eine Auslegung wie Du sie vornimmst. Aber es steht nichts davon da das sich dieser Hinweis auf irgendeinen Teilaspekt bezieht.

    Es heisst ganz klar: Sofern das Reizstoffsprühgerät mit dem Zusatz "nur zur Tierabwehr bestimmt" versehen ist fällt es NICHT unter das WaffG.

    Ich benutze kein Mace und es ist mir auch nicht wichtig Recht zu haben, aber es fällt mir auf, dass Du Deine Interpretation als Basis heranziehst un nicht den Text des Bescheides im Wortlaut für sich betrachtest. Im Sinne von: "Ich weiß aber was gemeint ist..." Das ist ein Irrtum. Basis bei solcherlei Texten ist vielmehr stets das was dort genau steht. Und wenn hier unter 5 vom "vorliegenden Gerät" gesprochen wird ist dies eine konkrete Betrachtung eben dieses Gerätes. Im übrigen ist dies ganz sicher keine Unachtsamkeit. Manchmal soll durchaus ein anderer Eindruck entstehen als es den Anschein hat. ;^)

    Nichts für ungut und liebe Grüße

  • Ich halte das, was iVm geschrieben hat, für zutreffend und kann nur jeden warnen, eine Mace Pepper Gun zu führen. Die Interpretation, das Gerät sei keine Anscheinswaffe, wenn es die Bezeichnung "Tierabwehrgerät" trage, kann man aus dem Bescheid nicht herauslesen, wenn man das entsprechende Urteil des VG Wiesbaden zu diesen Geräten und die Haltung des BKA im Verfahren kennt.

  • Meine Frau und Ich nutzen den zur Zeit. Erfahrungsmäßig kann ich nichts sagen brauchte es bisher in keiner Situation.

    Protect 40ml (Vernebler), Hersteller KKS GmbH und liegt zwischen 8 - 10€

    nur just zur info :

    "Protect" ist die "Billig"-Produktlinie von KKS (hart gesagt). Ansonsten stellen die noch die "OC 5000" Produkte her, sowie als Top-Linie "RSG-Police".

    Protect hat 3 % OC-Wirkstoff, OC 5000 hatte immer 10 %, RSG Police 13 %.

    Normalerweise sollte ein gutes Spray eigtl. 10 % oder mehr haben, obwohl auch z.B. die frühere Klever KO Konzentration von 7 % wirklich "voll" ;( ausgereicht hat ... heute macht aber auch Klever 11 %.

    (Ganz genau genommen würden am Ende die "SHU" zählen (Scoville Heat Units), trotzdem ist die OC-Konz. schon ein guter Anhalt für einen Käufer.)

    Es ist sicher trotzdem sehr unangenehm, das Protect abzukriegen ... also "Panik" möchte ich da jetzt keine machen.

    Vor allem ist ein "normales Spray", das einen "Aggressor" (vom Konzept her jedenfalls ...) ganz gut kontaminiert und auch die Atemwege inkontaminiert, und kein z.B. Gel, das sich doch eher für Profis eignet (meiner Meinung nach jedenfalls).

    (Gel muss recht zwingend in die Augen eines "Aggressors" gelangen, da sich kaum Partikel aus der Trägersubstanz lösen, die die Atemwege inkontaminieren könnten. Treffer auf Brust, Kleidung, Hals, Kapuze, Haut, Haare, etc. haben quasi keine Wirkung. Außerdem dreht sich der Aggressor ja instinktiv ab oder hält die Hände vors Gesicht. Vom Laien in so einer (sehr dynamischen) Stress-Situation ist das dann meiner Meinung nach ein bißchen zuviel verlangt, da auch die effektive (im wahrsten Sinne des Wortes) Reichweite in der Praxis eine andere ist, als in einem YouTube-Video im Garten bei Windstille auf einen still stehenden Pappkameraden, wo man schon mal 4 bis 4,5 Meter erreichen kann, am Ende des ballistischen Strahls. Ich persönlich favorisiere für den Laien auf jeden Fall eher eine "point & shoot" - Lösung, also ein "normales" Spray, und würde eher davon abraten, der Versuchung zu erliegen, ein "Profi-Produkt" wie Gel anzuschaffen (für Polizisten z.B. geeignet : rel. geringe Kontamination umstehender Personen, Indoor-Use, und sind die Anwendung und Stress-Situationen gewöhnt). Police RSG gibt es z.B. auch als Gel.)

    Ich wollte jetzt nur informieren über das Protect ... Ich sage nicht, dass man damit irgendwie ungeschützt ist. Aber Online-Preise bis runter auf 2,99 Euro müssen schließlich irgendwo herkommen (und auch da wird immer noch dran verdient ... ;^) )

    edit : in der gegenwärtigen Situation wurden natürlich auch die Preise für das Protect schön "nach oben korrigiert" ... der Markt gibt's es halt her zur Zeit ...

    Einmal editiert, zuletzt von kai (27. Februar 2016 um 15:36)