Ich beziehe mich auf das was dort steht und nicht auf eine Auslegung wie Du sie vornimmst. Aber es steht nichts davon da das sich dieser Hinweis auf irgendeinen Teilaspekt bezieht.
Es heisst ganz klar: Sofern das Reizstoffsprühgerät mit dem Zusatz "nur zur Tierabwehr bestimmt" versehen ist fällt es NICHT unter das WaffG.
Ich benutze kein Mace und es ist mir auch nicht wichtig Recht zu haben, aber es fällt mir auf, dass Du Deine Interpretation als Basis heranziehst un nicht den Text des Bescheides im Wortlaut für sich betrachtest. Im Sinne von: "Ich weiß aber was gemeint ist..." Das ist ein Irrtum. Basis bei solcherlei Texten ist vielmehr stets das was dort genau steht. Und wenn hier unter 5 vom "vorliegenden Gerät" gesprochen wird ist dies eine konkrete Betrachtung eben dieses Gerätes. Im übrigen ist dies ganz sicher keine Unachtsamkeit. Manchmal soll durchaus ein anderer Eindruck entstehen als es den Anschein hat. ;^)
Nichts für ungut und liebe Grüße