ssw zuhause abgefeuert

Es gibt 69 Antworten in diesem Thema, welches 8.129 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. April 2013 um 18:42) ist von Medjay.

  • hallo leute, ich würde gerne wissen ob die polizei berechtigt ist meine wohnung zu durchsuchen und ssw zu beschlagnahmen wenn man auserhalb der ruhezeiten ein zwei schüsse abgegeben hat.(ssw hat ptp zeichen, ich bin über 18 ,keine veränderungen wurden an der waffe vorgenommen)...grund für dich durchsuchung verstoß gegen dass waffengesetz...finde ich komisch

    Einmal editiert, zuletzt von randym (28. April 2013 um 14:26)

  • Also auf Gefahr im Verzug kanns sein das sie dir die Bude umkrempeln, hätten ja auch scharfe Schüsse sein können.

    aber normalerweise brauchts dafür nen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, wenn sie ohne solchen vor der Türe stehen ertmal ned reinlassen und auf Zeugen bestehen.

    Gruß

    Wer die Wahrheit sagt braucht ein schnelles Pferd

  • Klar sind sie dazu berechtigt, die wissen ja nicht ob es sich um eine Scharfe Waffe oder eine SSW handelt.

    Gehe niemals ohne Dein Messer irgendwohin!

    Weg mit dem :F: :smash:

    Hubraum statt Spoiler!

  • Dummer Beitrag !


    Selber Schuld!

    Zu deiner Frage. Hausdurchsuchungen sind nur mit amtlichem Wisch vom Staatsanwalt gültig oder die Beamten sehen Gefahr im Verzug dann dürften Sie auch so eingreifen. Grundsätzlich bist du dazu berechtig SSW auf deinem befriedeten Grund abzufeuern. Solltest du damit eine Ruhestörung begangen haben wird diese wie jede andere auch behandelt. Also egal ob die Musik zu laut war oder du halt geschossen hast.

  • naja, mitnehmen schon, sie dürften dir ja auch die boxen abklemmen wenn du unsinn damit machst.

    wirst sie aber wiederbekommen solange du nicht auf rückgabe verzichtet hast. Der gegenstand an sich ist ja legal.

    warum schiesst du eigentlich des nächtens damit??

    Gruß

    Wer die Wahrheit sagt braucht ein schnelles Pferd

  • Mitnehmen kommt drauf an. Bei einer Ruhestörung ist eigentlich immer zuerst einer Ermahnung angedacht.

    Sie dürfen sie auf jeden Fall mitnehmen wenn es nicht sofort erkenntlich ist ob es eine SSW ist also alte Waffen ohne PTB Bezifferung etc

  • naja, mitnehmen schon, sie dürften dir ja auch die boxen abklemmen wenn du unsinn damit machst.

    wirst sie aber wiederbekommen solange du nicht auf rückgabe verzichtet hast. Der gegenstand an sich ist ja legal.

    warum schiesst du eigentlich des nächtens damit??

    Gruß

    Klar sind sie dazu berechtigt, die wissen ja nicht ob es sich um eine Scharfe Waffe oder eine SSW handelt.


    ok hoffentlich bekomme ich die wieder ,war eine reck miami 93 und eine viper 4,5 zoll lauf...einfach nur zu kotzen :cursing:

  • Hat unser nachbar mit seiner scharfen AK47 auch mal gemeint machen zu müssen, und plötzlich war das SEK da. Kannst quasi noch froh sein das es nur ne SSW und nur ne normale Hausdurchsuchung war....

    Wie ist denn die Polizei darauf aufmerksam geworden? wenns nur 2 Schuss waren, hab ich auch schon gemacht... :whistling:

    Gruß

    Wer die Wahrheit sagt braucht ein schnelles Pferd

  • Tja hilft ja nun alles nichts. Rechtsberatung gibt es hier nicht zu 100%. Wahrscheinlich wird nichts weiter passieren.

    Wenn rechtliche Konsequenzen kommen sollten dann ein fachkundigen Anwalt hinzuziehen. Mehr kannst du nicht machen.

  • ok danke für die antworten...hätte ja sein können das jmd schon einmal so etwas ähnliches erlebt hat, die polizei hat sogar gemeint: jetzt können wir öfter mal bei ihnen vorbei kommen und ihre wohnung auf den kopf stellen...widerwärtig!!!

  • aufmerksam geworden sind die anscheinend durch passanten weil balkontür war offen

    also noch blöder kann man sich ja nicht anstellen. Was haben die Passanten wohl gedacht? Warum bauen sich alle einen Knallkasten?

    Ganz klar Gefahr in Verzug. Die Einholung der richterlichen Erlaubnis würde unverhältnismäßig viel Zeit kosten. An Szenarien, was sich da bei Dir abspielt, sind viele denkbar.

    Und nein, ich denke, Du wirst die Waffen nicht wiederbekommen. Dein Handeln zeigt, dass Du noch nicht reif genug für SSW bist. ;(

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • noch nicht reif genug...ok

    sorry dass ist ein wenig anmaßend, ich besitze leider keinen knallkasten aber dass ich mir jetzt einen bauen werde ist klar.


    danke für den tipp

  • Ich finde es gut, dass hier so ein Thema behandelt wird und hoffe, dass es hier auch mal etwas Resonanz geben wird, die einen auch weiterbringt. Ich habe noch nie eine Waffe in meiner Wohnung abgefeuert, frage mich aber WO kann man das in Ruhe machen?
    Kann diese Frage jemand realistisch beantworten?

    Habe schon mit einem Polizisten darüber gesprochen und ihm gesagt, dass ich, wenn ich mir eine neue gebrauchte Kanone ersteigere, diese auch ausprobieren möchte und am liebsten In den Wald ginge um dies dort zu machen. Jedoch hätte ich bedenken, dass irgendwelche Laute direkt die Polizei rufen um mich dann festzunehmen, weil irgendjemand gesagt hat, da übt Osama Bin Laden. :cursing:

    Der Polizist meinte, es sei nicht ganz so schlimm wie ich vermutet habe, die Frage sei nur, wem gehört der Wald? Besser den Besitzer fragen ob man das darf, dann könnte gar nichts mehr schief gehen.....so habe ich das damals verstanden.
    Es gibt halt Leute, die trommeln die Polizei für jeden Mist zusammen und dann kommt dabei sowas harmloses raus.....die Freunde und Helfer sind teilweise auch schon angenervt von solchen militanten Anrufern.

    Mir ist trotzdem nicht wohl dabei wenn ich wieder was Neues habe und damit den Wald von Vorne bis Hinten durchkämme, damit ja niemand dort ist, der dann schnell den Wachmann herbeibestellt. Dann verschieße ich schnell ein Maganin und verziehe mich so schnell es geht. Wirklich Spaß macht mir das nicht.
    In der Wohnung würde ich NIE schießen und mit einem Knallkasten auch nicht. Was bringt das denn, Das Ding in den Knallkasten reinzuhalten um paar KNALLpatronen zu verschwenden....Leute das Teil lebt vom Knall,denn was anders kann es nicht und dann muss ich die Waffe zur Hälfte in so eine Papp-Mumu reinstecken, damit ich vor lauter Vorsicht auch kaum was höre?

    Ich frage mich nur, wo kann man in aller Ruhe und noch mir Fraude daran schießen?

    Kann man sich nicht eine kleine Holzlaube im Wald machen, die arlaubt ist und dann dort Schießen, ohne dass jemand dan Terminator 2 herbestellt?

  • ich habe schon arge bedenken zu hause das mit den sicherheits kompensator zu machen, aber ganz so ohne was?

    ne das möchte ich weder nachbarn noch meinen ohren antun.

    hoffe aber trotzdem das alles glimpflich für dich verläuft.

    viele grüße
    andreas

    Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2

  • Und nein, ich denke, Du wirst die Waffen nicht wiederbekommen. Dein Handeln zeigt, dass Du noch nicht reif genug für SSW bist.


    und wo genau liegt der gesetzesverstoss der den einzug der ssw rechtfertigt? es wurde niemand gefärdet und kein geschoss hat das grungstück verlassen!
    alle die jetzt denken, selbst schuld, was knallt der auch mit seiner ssw, das kann jeden von uns treffen, ob softair,lg oder steinschleuder! wir hatten auf einer party plötzlich mal 60 gäste mit uniform mehr, weil angeblich jemand "schüsse" gehört hat, von den 50 anwesenden gästen hatte keiner einen schuss gehört. mit gefahr im verzug sind sofort alle bürgerrechte am anus!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

    Einmal editiert, zuletzt von baumstamm (28. April 2013 um 16:30)