Anforderungen zur Ausrichtung eines Schützenfestes

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 606 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. April 2013 um 01:08) ist von Floppyk.

  • Hallo,
    im Juni wird unsere Kleingartensparte 85 Jahre alt. Auf Grund dessen wollen wir ein ordentliches Fest feiern.
    Nicht nur Spartenfreunde, sondern auch die Öffentlichkeit ist dazu geladen. Ich möchte ein Schützenfest mit einfügen,
    da so etwas immer attraktiv ist und Gäste anzieht. Platz ist genug vorhanden und kann entsprechend abgesperrt werden.
    Ein nach vorne offener Schuppen, doppelt so groß wir eine Rummelschießbude ist für die Anbringung der Kugelfänge
    vorhanden. Geschossen werden soll mit CO² Gewehren und und Pistolen. Sicherungspersonal ist auch vorhanden.
    Hat jemand von Euch Erfahrungen mit solchen Schützenfesten und kann mir nützliche Hinweise dafür geben?
    Ich währe sehr danbar dafür.

    VG, Margolin

    Vertrauen Sie mir, ich weiß was ich tue! :n30:

  • Gib mal bei google "schießbude mieten" ein.

    So biste auf der sicheren Seite.
    Ich würd da so nen Veranstalter anrufen und fragen
    ob Er sich um Genehmigungen kümmert oder wie sowas läuft.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Ich würde dir auch eine fertige Schießbude empfehlen. Eventuell kann man die auch bei einem Schützen Verein in der Nähe mieten. Ansonsten würde ich als erstes bei der Kommune vorstellig werden und die Rahmenbedingungen abklären

  • Grundsätzlich geht sowas. wir hatten mal eine Vorführung fürs FT Schiessen ( nur F Klassen) bei einer öffentlichen Veranstaltung auf einer Wiese gemacht.
    Um denn genauen Ablauf hat sich der Veranstallter gekümmert.
    Das ganze Fest muß ja auch genemigt werden, da an besten beim Bürgerbüro. oder wer da für zuständig ist mal nachfragen. Zum schluß muß aber die entsprechende Waffenbehörde das ihr OK geben. Die machen dann einen Ortstermin und dann werden die entsprechenden Auflagen besprochen, wegen Absperrung, Sicherheitsbereich, Kugelfang u.s.w.

    Gibt es jetzt nicht eigendlich so eine Zentralle Auskunft mit Telefonnummer. irgndwas mit 011XXX für Behördenangelegenheiten. Das währe doch mal eine Aufgabe für die :)

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!


  • Ein nach vorne offener Schuppen, doppelt so groß wir eine Rummelschießbude ist für die Anbringung der Kugelfänge
    vorhanden. Geschossen werden soll mit CO² Gewehren und und Pistolen. Sicherungspersonal ist auch vorhanden.
    Hat jemand von Euch Erfahrungen mit solchen Schützenfesten und kann mir nützliche Hinweise dafür geben?
    Ich währe sehr danbar dafür.

    VG, Margolin


    Jeder Schießstand, der öffentlich genutzt wird, braucht eine Abnahme eines Sachverständigten und eine Genehmigung der Behörde. Der Standbesitzer muss über Sachkunde und eine Haftpflicht verfügen. Damit ist natürlich nicht die Privathaftpflicht gemeint, die ein jeder Bürger haben sollte. Für nicht ortsfeste Schießstände im Reisegewerbe zur Volksbelustigung gibt es gesonderte Regelungen. Siehe § 27 WaffG.