Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 1.115 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. April 2013 um 13:22) ist von FNoname.

  • Hallo Messer Freunde.
    Habe schon seit Jahren dieses Taschenmesser in der Schublade liegen.
    Länge geöffnet ca. 26 cm, Klingenlänge ca. 11 cm.
    Ist das eigentlich noch legal oder wird es wegen der Klingenform als Kampfmesser eingestuft?
    Wurde von mir damals zum Kanu fahren und zelten in Norwegen angeschafft.
    Eigentlich viel zu groß und zu schwer, aber ich mußte es aus unerklärlichen Gründen wohl einfach haben.
    Scheint auch nicht mehr im Handel angeboten zu werden.
    Weiß vielleicht jemand, welchen Wert es besitzt?
    Habe bei egon nix vergleichbares gefunden.
    Gruß Frank

  • Das Messer ist einschneidig, nur zweihändig zu öffnen, fällt also nicht unter das Führverbot. Die Fehlschärfe am Klingenrücken spielt keine Rolle.

  • 100 % legal. Da das ein Klappmesser ist, greift auch die "12 cm"-Regel (nur bei feststehenden) nicht, könnte also auch 20 cm lang sein :)

  • Danke für die Infos. Dann bin ich ja beruhigt und verstoße nicht gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. :^)
    Mal schauen, ob ich es mir ins Auto lege oder versuche, es zu verkaufen.