Luftgewehr Verein????

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 2.567 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. April 2013 um 16:27) ist von Floppyk.

  • Hi!

    Tolle Sache! Wie groß ist den die "Halle" in der geschossen werden soll? Sowas würd ich auch gerne erben! :D

    Allerdings würd ich das eher privat halten.

    Wenn ich jetzt ein paar Freunde/Bekannte oder Gleichgesinnte die in der Umgebung wohnen, einlade um bei mir auf dem Privatgründstück in einer Halle ihrem Hobby nachzugehen, kann mir doch keiner was, oder?

    Wird das ganze "öffentlich" Betrieben ist es doch nur eine Frage der Zeit bis sich irgendein Querulant gestört fühlt und einem einen Baum aufstellt! Auch wenn es nur für "freie" Waffen gedacht ist!


    MfG brunes01

    Walther CP99
    Gamo CFX Gas Ram 4,5 mm mit Konus ProPlus 3-12 x 50
    Webley Patriot 5,5 mm mit Konus ProPlus 3-10 x 44

  • Ich würde empfehlen, daß Du Dir einen Schrieb von jedem unterschreiben läßt, wo sinngemäß drinsteht, daß Du als Grundstückseigentümer nicht für Schäden haftest Die anderen dort entstehen. Jeder haftet für den von ihm abgegebenen Schuß. Außerdem sollte da ein kurzes "Regelwerk" drinstehen, das z.B. dort ausschließlich Waffen mit :F: drauf benutzt werden dürfen. Auch solltest Du darauf achten, daß bei Benutzung von Stahl - oder Plastikrundkugelmunition alle Anwesenden Schutzbrillen tragen.
    Geld darfst Du keines daran verdienen und draußen ranschreiben "kommt alle rein" auch nicht.
    Dies stellt keine Rechtberatung dar.

  • Jede Interessengruppe darf einen Verein gründen und diesen auch offiziell eintragen lassen und ggf. Förderungen von der Stadt zu bekommen. Dazu reicht die Mindestzahl volljähriger Personen, um den Vorstand bilden zu können. Das sind der Vorsitzende, Schriftführer, Kassenwart, sowie die Vertretungen. Mindestzahl sind 7. Eine Satzung muss auch erstellt und vom Vorstand beschlossen werden. Genaueres kannst aus der Wiki lesen:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Verein
    Ein eigender Schießstand ist als Schützenverein nicht notwendig, der Verein kann auch einen vom anderen Verein zu regelmäßigen Zeiten anmieten.
    Soll ein eigener Schießstand errichtet werden, so muss dieser eine Abnahme eines Schießstandsachverständigen haben, sowie eine behördliche Genehmigung. Der Besitzer muss eine Haftpflichtversicherung sowie eine Waffensachkunde nachweisen. Ohne Anbindung an einen Verband ist das schwerlich zu schaffen. Dazu ist § 27 WaffG wichtig:
    http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__27.html

    Für das private Schießen im Garten sind die Auflagen in § 12 WaffG zu beachten. Wenn jedoch eine Gebühr erhoben wird, grenzt das an gewerblicher Nutzung und spätestens dann muss eine Schießstandabnahme her.