Bundestagspetition Kriminalstatistik

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 3.571 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Mai 2013 um 18:02) ist von dude791.

  • Wie kommt denn die Diskussion über Schreckschusswaffen zustande? Ich dachte es geht in der Petition ausschließlich um Schusswaffen. Also ist es auch unmöglich, dass SSW in irgendeiner Statistik als "legal besessene Schusswaffen" auftauchen würden (weil sie eben keine Schusswaffen sind). Um unsere Platzer würde ich mir mal gar keine Sorgen machen. Da würde dann etwas von einem "gefährlichen Gegenstand" oder so stehen, aber nicht von einer "Schusswaffe" - allenfalls von einer "Anscheinswaffe". Polizeistatistiken sind da sachlicher als die Bildzeitschrift.

    Unterzeichnet.

  • Nee, nach dem WaffG ist eine SSW eine Schusswaffe.
    Steht in der Anlage 1 zum WaffG unter Begriffsbestimmung Punkt 2.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Wenn der Räuber eine SSW in einem Überfall verwendet und nach einer möglichen Festnahme keinen "kleinen Waffenschein" vorweisen kann, wäre diese Schusswaffe aber dennoch eine illegale Schusswaffe, da der Täter diese mit sich geführt hat.

    Also macht die Petition in meinen Augen durchaus Sinn!

    Waffenmissbrauch mit legalen Waffen könnte man mit einem Verbot jeder Waffe verhindern, illegale Waffen wird man aber nie verhindern können. Aktuell unterscheiden Kriminalitätsstatistiken nicht zwischen illegalen und legalen Waffen. Das gibt Wasser auf die Mühlen der lammfrommen Gutmenschen und stellt legale Waffenbesitzer als Gefahr für die Allgemeinheit dar.