Bedürfnisantrag und Voreintrag

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 1.185 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. März 2013 um 16:29) ist von Hundefänger.

  • Hallo zusammen,

    Frage:

    Auf dem Bedürfnisantrag meines Landesverbandes wird für die beantragte Waffe ein konkreter Hersteller, sowie das Modell gefordert. Waffenart und Kaliber ist soweit klar (9x19mm), aber beim Modell bin ich noch nicht ganz sicher.

    Wenn ich jetzt auf dem Bedürfnisantrag eine Waffe eintrage, z.b. Glock 17, ist der Sachbearbeiter beim Voreintrag an dieses Modell gebunden oder kann dieser mir dann einfach Kaliber und Waffenart eintragen, falls ich mich dennoch kurzfristig für ein anderes Modell umentscheiden sollte?


    Gruss

    Markus

  • Das Modell wird nie im Voreintrag erwähnt. Da steht lediglich die Art und das Kaliber drin, also zum Beispiel Selbstladepistole 9x19 mm ... Und im Antrag auf die Erteilung der Erwerbserlaubnis wird auch nur z.B. eine Selbstladepistole im Kaliber 9x19 für die Ausübung der Disziplin xyz erwähnt.

    Vermutlich will der Verband da nur - vorauseilender Gehorsam - verhindern, das da nicht zur SpO passende Modelle erworben werden ..

  • Ok, das ist schonmal gut zu hören.

    Das mit dem Antrag zur Erwerbserlaubnis ist klar, da wird auch nur nach Waffenart und Kaliber gefragt.

    Im Antrag für die Bescheinigung des Bedürfnisses will der Verband aber einen Hersteller+Modell. Aber ist dann ja anscheinend egal welches Modell ich da reinschreib, wenn der Sachbearbeiter nur Waffenart und Kaliber in die WBK einträgt.

  • Nein, eben nicht egal. Wenn du da was reinschreibst, was nicht in der Sportordnung steht, wird dir der Verband (wie weiter oben schon mal gesagt) kein Bedürfnis bestätigen. Dann kommst du nicht mal bis zum Amt.
    Also was passendes reinschreiben...

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Das ist übrigens auch bei der Behörde möglich, und der Gau schlechthin - beispielsweise beantragst Du eine Selbstladepistole cal. .22 lr für die DSB - Disziplin 2.40 und kaufst die Walther PPK oder P22 in .22 mit nur 83 oder 87 mm Lauflänge. Natürlich kann man erst mal Glück haben und der SB hat keine Ahnung - was einem hinterher immer noch in den Rücken fallen kann - aber bei uns schauen sich die SB´s die Waffe mittlerweile im Internet an - und dann kann man nur sehen, wie man das gute Stück wieder loswird, denn eintragungsfähig ist sie für die im Bedürfnis genannte Disziplin nicht.