Schönen guten Tag.
Mein Name ist Michi und ich werde in Mai 20 Jahre alt.
Ich lebe im schönen Norden, Hamburg.
Seit Jahren interessiere ich mich für Waffen.
Nun hab ich mir endlich mein erstes Luftgewehr bestellt.
Es ist eine Umarex Mod 32.
Ich weiß, es ist nicht die beste.
Doch ich denke sie reicht, um etwas damit zu üben.
Aufrüsten kann man ja immer
Ich habe mich hier registriert, weil ich gerne mein Wissen erweitern möchte,
in der Thematik: Luftdruck Waffen und Sportschießen.
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Nun zu meiner ersten Frage:
Wie sieht es rechtlich aus, wenn ich in meiner Mietswohnung mit meiner kleinen Umarex schiessen möchte?
Mein Vermieter meinte: "Von mir aus kannst du machen was du willst, solange die Wände stehen bleiben.
Und wenn Löcher kommen ,sie wieder beim Auszug zu spachtelst.
Kläre das aber rechtlich mal ab."
Wisst ihr ob ich es rechtlich machen darf??
Mit freundlichen Grüßen
Michi ;^)