Fragen eines neuen Mitglied in diesem Forum.

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 1.293 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Januar 2013 um 16:48) ist von DianaPanther31.

  • Guten Abend wünsche ich allen,

    ich bin schon seit längerer Zeit als Gast hier unterwegs, und muss sagen das es sehr viele gute und Informative Beiträge und dazu passende Antworten gibt, und auch wie ich persönlich finde, weniger gute. Nun habe ich durch I-net rechergen ein Produkt gefunden von dem ich durch meinen Ehemaligen Büchsenmacher weiß, das es rein Rechtlich eig. garnicht zu kaufen sein dürfte (oder etwa doch)? Dabei handelt es sich um eine Laserpointer mit Montage auf ebay.de von einem Deutschen Händler aus Werl, kann bei bedarf auch gerne den dazu gehörigen Link schreiben (sofern es hier Erlaubt ist). Meine Frage dazu ist nun, ob sowas denn für die Vitrine legal ist, so wie bei den auch von mir umstrittenden Exportfedern? Nicht das hier ein falscher Verdacht auftritt, möchte nur sehr gerne die Rechtslage zu diesem Produkt Wissen. Bin für jede vernünftige Antwort sehr dankbar.

    Liebe Grüße an alle Mitglieder in diesem tollem Forum aus Ostfriesland

    Luftdruck: CP99, Perfecta 47, Zoraki HP-01, SSW: Röhm RG3, Airsoft: KWC SP2022 Federdruck, P99 AEG, 2X Umarex MP7 AEG, Umarex G36C, Franchi SAS 12 Federdruck, Armbrust: Umarex CF 118

  • Das ist einfach zu beantworten.
    Wenn es ein Laser mit Waffenmontage ist, stellt das ein verbotenen Gegenstand dar. Dessen Umgang ist komplett verboten. Auch der bloße Besitz fällt unter Umgang.
    Der Besitz einer Exportfeder ist genausowenig verboten wie dessen Einbau.

  • Eben, daher Einbau nur vom Büma. Und weil die Waffe damit WBK-pflichtig wird, gibt der Büma sie auch nur unter Vorlage einer WBK wieder raus.
    Aber prinzipiell ist weder der Besitz noch der Einbau verboten.

  • Danke für die Antworten, aber warum kann er den laser mit halterung dann anbieten? (hoffe ich darf den link hier posten, geht nur um rechtliche Aufklärung.) XXXXX
    Naja der Erwerb einer Exportfeder ist ja nicht ilegal nur der einbau ohne WBK und BüMa, mit dem entsprechender Schußprüfung, vom Beschußamt soweit ich weiß, und entfernen des :F: .

    diese Forum ist Top.

    P.S. Ist übrigends das erste Forum in dem ich mich jemals angemeldet habe. :new14:

    Hier bitte keine Links zu laufenden Auktionen posten. Lanam

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    Einmal editiert, zuletzt von Lanam (13. Januar 2013 um 12:57)

  • Man kann den Laser ja auch ans Fahrrad montieren oder als optische Anzeige an Kameras,nur an Waffen darf der nicht montiert werden.

    Bei Radarwarnern ist es ja ähnlich,kaufen und Besitz erlaubt nur benutzen darf man die nicht. :thumbsup:

    Exportfedern sind in D verboten,im Rest der Welt sind das die Federn die beim Kauf drinnen sind..............


    Gesetze muss man nicht verstehen,nur sie befolgen dann gibt es keinen Ärger. :sleeping:

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • hier mal ein zitat aus der auktion:

    Tactical Laser Kit/Neu


    Red Laser Kit ist ideal für die Überprüfung Null für das Schießen bei Nacht oder einfach nur mit einer schnellen und präzisen Targeting-System. Sport Optics Red Laser Kit Red Laser Sight.

    Spezifikationen für Red Laser Kit:
    Reichweite: 50m
    Dot Größe: 10mm dot bei 10m
    Rohrdurchmesser: 1 "

    Laserreichweite : ca.70-100 m

    Montage ist mit dabei: Klemmontage 25 mm

    Laserstärke: 5mW, die Benötigte Batterie/Akku,ist mit dabei.

    zusätzlich ist ein Kabelschalter,für Fernauslösung dabei.

    Wer Handwerklich geschickt ist baut Ihn überall dran.


    Sollte oder muss (bzw. kann) man jetzt in irgennd einer form sich bei Ebay beschweren und evtl. diese Auktionen unterbinden? Würde mich persönlich schon stören wenn irgenndwer aus unwissenheit ( ja der jenige hätte natürlich selbst schuld ) sich sowas bestellt, und dann bekanntschaft mit dem BKA macht.

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    Einmal editiert, zuletzt von Lt. Columbo (13. Januar 2013 um 14:35) aus folgendem Grund: 18er Schriftgröße auf ein erträgliches Maß reduziert. Die farbliche Hervorhebung ist ausreichend.

  • Müssen tut man da gar nichts, da man sich grundsätzlich nicht anderer Leute Kopf zerbrechen muß ;)

    Der Laser ist laut Artikelbeschreibung im rechtlichen Sinne unbedenklich, da er keine Montagemöglichkeit für eine Waffe besitzt. Er hat offenbar lediglich einen zur Montage günstigen Rohrdurchmesser. Eine Montagering liegt wohl bei, aber das sind exakt die gleichen Montagen, wie man sie auch benötigt um Reddots oder Zielfernrohre mit 1" Durchmesser zu montieren. Ist aber unerheblich, da das nur beiliegt - daher wohl auch der Satz: "Wer handwerklich geschickt ist..."

    Es handelt sich in diesem speziellen Fall wohl um keinen Verstoß, auch wenn es durchaus ein G'schmäckle hat. Aber das ist nicht unser Problem.

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )

  • Die Auktion ist mindestens grenzwertig. Auch wenn der Laser eine Montage für einen anderen Zweck hat, so kann man den Text schon als Aufforderung zur Straftat ansehen. Denn die Montage eines Laser bleibt verboten.

  • Es handelt sich in diesem speziellen Fall wohl um keinen Verstoß, auch wenn es durchaus ein G'schmäckle hat. Aber das ist nicht unser Problem.

    G`schmäckle ist gut, wenn man sich die Bilder ansieht und den Aufruf, wer geschickt ist, kann es überall anbauen ......

    Problem ist eben, er ruft nicht offen auf, zu was man das Ding so gebrauchen kann, macht sich also nicht strafbar damit. Man kann es ja auch nutzten, um zu prüfen, ob das ZF in der Waage ist ... :whistling:

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

  • Bilder habe ich keine gesehen, oben war nur der Text. Ich schlussfolgere lediglich aus dem Text und nach diesem befindet sich am Modul selbst wohl keine Montage.

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )


  • Exportfedern sind in D verboten,im Rest der Welt sind das die Federn die beim Kauf drinnen sind..............

    NEIN Exportfedern sind in Deutschland NICHT verboten, der Kauf ist nicht verboten, und der Bestitz ist auch nicht verboten, allein der Einbau und der besitzt einer Waffe mit Exportfeder, Exportfederbolzen, und Exportkolben ist verboten, auch der einzelne einbau EINER der Drei dingen ist verboten wenn man nicht im besitz einer WBK ist.

    Denke das unsere Gesetzte mit absicht so sind, wenn einer erwischt wird, ist das ja auch eine zusätzliche Einnahmequelle für den Staat, wäre dem nicht so könnten sie es auch so machen das man die Sachen nur erwerben kann wenn man im besitzt einer Waffenbesitzkarte ist.

    Grüße

  • Danke für alle antworten,
    für mich ist das Thema somit erledigt. Ich persönlich finde so etwas aber trotz alle dem sehr bedenklich, denke auch nicht das so eine Auktion bei Egun legetim wäre. (oder doch) ?

    Luftdruck: CP99, Perfecta 47, Zoraki HP-01, SSW: Röhm RG3, Airsoft: KWC SP2022 Federdruck, P99 AEG, 2X Umarex MP7 AEG, Umarex G36C, Franchi SAS 12 Federdruck, Armbrust: Umarex CF 118


  • NEIN Exportfedern sind in Deutschland NICHT verboten, der Kauf ist nicht verboten, und der Bestitz ist auch nicht verboten, allein der Einbau und der besitzt einer Waffe mit Exportfeder, Exportfederbolzen, und Exportkolben ist verboten, auch der einzelne einbau EINER der Drei dingen ist verboten wenn man nicht im besitz einer WBK ist.


    Nene, so ist das auch nicht richtig. Daher nochmal deutlich: Die sog. "Exportfeder", die normalerweise eine Federdruckwaffe zu höheren Energien als das deutsche Limit von 7,5 Joule verhilft, ist selbst kein verbotener Gegenstand. Aber der Selbsteinbau bleibt eine unzulässige Bearbeitung einer Schusswaffe. Sie wird durch dieses Eingriff WBK-pflichtig. Deswegen ist diese Arbeit einem Büma vorbehalten, der dann die Waffe dem Besitzer wieder übergibt, wenn dieser dafür eine Erwerbsberechtigung vorlegt. Das kann ein Jagdschein oder eine WBK sein. Der Büma trägt die Waffe dann in die WBK ein und meldet den Erwerb der zuständigen Behörde. Dann hat der Erwerber 14 Tage Zeit, den Eintrag auf der Behörde registrieren zu lassen, die dann den WBK-Eintrag vervollständigt.

    Aber es ist richtig, wenn jemand seine Waffe über die zulässige Freigrenze von 7,5 Joule hinaus tunt, macht sich wegen unzulässiger Bearbeitung einer Schusswaffe und dem unerlaubten Besitz einer WBK-pflichtigen Waffe schuldig. Das dürfte dann auch den späteren Weg einer WBK als Sportschütze oder eines Jagdscheines auf lange Sicht verwehren. Wäre schade drum, denn meistens ist es völlig egal, ob so ein Knicker nun 7,5 oder 10 oder 16 Joule hat. Zudem leidet die Waffe und insbesondere das ZF mehr.

  • Passt doch, hab ja nirgends geschrieben das der selbsteinbau erlaubt ist, ganz im gegenteil^^ Ging ja auch nur um den Verkauf und dem besitzt der besagten bauteile, und nicht um die waffe ( exportvariante ) im ganzen wenn ich das richtig verstanden habe.Würde da ehr nur den Fachmann ran lassen, auch wenn ich handwerklich und technisch wirklich extrem fit bin.
    Würde das auch nur von nem Büma machen lassen selbst wenn der selbsteinbau erlaubt ist, das einzigste was ich mache ab und an ist den Abzug überarbeiten, und einen Schaft selber bauen, sonst nehme ich keine eigenen veränderungen vor.

    Liebe Grüße
    Andy