Schreckschusswaffen umbauenlassen und legal eintragen lassen.

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 1.309 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Januar 2013 um 16:25) ist von Pellet.

  • Hallo, liebe Comunity.

    Ich bin was das deutsche Waffenrecht angeht kein Profi, habe aber eine technisch und finanziell interessante Frage.
    Da ich gerade dabei bin, den Jagdschein zu machen, wollte ich fragen welche Möglichkeiten es gibt eine Schreckschuss professionell umbauen zu lassen und dann eintragen zu lassen als eine von zwei erlaubten Kurzwaffen.

    DABEI MÖCHTE ICH KEINE TECHNISCHEN TIPPS(den Umbau würde eine befreundeter BüMa übernehmen) sondern rein JURISTISCHE!

    Der Grund, weshalb ich daran dachte ist, weil ich kein sonderlich dickes finanzielles Polster habe und nicht auf Ersatzteile warten mag.

    Die Waffe an sich würde er für ca. 120€ bekommen und berechnet mir 50 für den Umbau. Dann Währe ich bei 170€ für eine Fabrikneue Pistole.

    Ich nehme an, da sie ja vorm Eintag eh neu beschossen werden müsste, ists auch Irrelevant, ob sie eine PTB hat beim Import oder?

    Ich dachte an eine Waffe für den Fangschuss bei mittelgroßem Wild, die ja laut Jagdrecht nicht unter 200 Joule haben darf.
    Mein BüMa meint aus einem guten Zinkdruck alla Röhm währen sicher mehr als 350 Joule rauszuholen(ohne Gefahr). Und das mehrere Tausend Schuss bis zum Tausch erster wichtiger Teile.

    Er würde die mir auf 9mm Kurz umbauen und die Munition zum Jagen nach +P+ laden.

    Und Schreckschuss-Ersatzteile hat er spottbillig immer im Überfluss da.

    Ich habe noch kein bestimmtes Modell im Auge, würde jedoch mich von den Kennern unter euch inspirieren lassen.
    Er selbst hat mir die Vektor empfohlen, die finde ich jedoch POTTHÄSSLICH!!!

    Wie gesagt Umbau würde er vornehmen sobal dich alles Juristische geklärt habe.(Auf solch exotischem Gebiet ist er sich nähmlich nicht sicher)

    Danke schonmal.

  • Du willst im Klartext den Bolzen aus einer SSW entfernen lassen, und die scharf machen lassen?

    Sag mal, was noch dümmeres ist Dir nicht in den Sinn gekommen, oder?
    Vergiss das ganz schnell. Damit machst Du normalerweise keinen 2. Schuss mehr...

  • Hi Converter

    Wir sind hier keine Juristen und dürfen daher auch keine Juristischen Angaben machen. Wende Dich bitte an deinen BüMa, wenn er die Waffe entsprechend
    Importiert, Umbaut und zum Beschuss gibt und die Waffe durch den Beschuss komt so wird das dan alles seine Richtigkeit haben. Aber mit den Kosten
    für den Umbau und den Beschuss kommst Du auf den Wert einer guten gebrauchten GK-Pistole für den Fangschuss welche Du ganz einfach und Legal
    selbst erwerben darfst auf deinen Jagdschein.

    Gruß
    Thomas

  • DABEI MÖCHTE ICH KEINE TECHNISCHEN TIPPS(den Umbau würde eine befreundeter BüMa übernehmen) sondern rein JURISTISCHE!

    Naja, mit dem juristischen wird sich dein BÜMa wohl am besten auskennen. Er schreibt ja als
    Hersteller der Waffe seinen Namen auf die Kniffe. Und ob er zur Herstellung ein Block Stahl
    oder einen Rahmen/System oder sonstwas einer vorhandenen Waffe nimmt, liegt in seiner
    Verantwortung. Er ist der Hersteller, er trägt die Waffe in sein Waffenhandelsbuch ein und
    er legt sie als Einzelanfertigung dem Beschussamt vor.
    Für einen Bruchtteil dieses Aufwandes bekommst du eine gebrauchte Kniffe für deine
    Zwecke bei Egun.

    Gruß Klaus