Brauche eure Hilfe bei Vorderlader

Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 2.139 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. November 2012 um 12:12) ist von stahljäger.

  • Wenn ich den Vorderladerkurs gemacht habe,wie geht man dann weiter hin vor?


    1. Kann ich als Gastschütze eine Genemigung für pulver bekommen?oder muß ich fest in einen Verein?
    2. Muß man da auch wie bei einer WBK erst mal 12 Monate training usw. nachweisen?oder ist es einfacher?
    3. Ich bin ein linksschütze muß ich da mit einen linken Vorderlader schießen oder geht das mit einen rechten auch?mir geht es darum,weil ich in google nur einen gefunden hab und der ist im amyland.

    danke im vorfeld für eure hilfe

    mfg

    Einmal editiert, zuletzt von stahljäger (8. November 2012 um 18:50)


  • Wenn ich den Vorderladerkurs gemacht habe,wie geht man dann weiter hin vor?


    Um einen Kurs nach dem Sprengstoffgesetz besuchen zu dürfen, ist das Mindestalter 21 und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Waffenbehörde zwingend nötig. Diese beantragt man dann, wenn der Lehrgangstermin fest steht. Diese Bescheinigung kostet ca. 50€.
    Hier ist auch eine FAQ zum Thema, die ansich alles sagt:
    http://www.pulverschein.de/html/faq.html


    1. Kann ich als Gastschütze eine Genemigung für pulver bekommen?oder muß ich fest in einen Verein?


    Nein, denn das zur Beantragung der eigentlichen Erwerbserlaubnis nach §27 SprengG - auch Pulverschein genannt - nötige Bedürfnis ist entweder die mindestens seit 6 Mon bestehende aktive Mitgliedschaft in einem Schützenverein für Vorderlader oder der Jagdschein. Bei letzterem ist natürlich keine Vereinsmitgliedschaft Pflicht. Da man aber ohne geeigneten Schießstand nirgends schießen kann und es als Gastschütze viel teurer ist, stellt sich die Frage eigentlich nicht.


    2. Muß man da auch wie bei einer WBK erst mal 12 Monate training usw. nachweisen?oder ist es einfacher?


    Das Bedürfnis kann der Verein formlos bestätigen. Es reicht, wenn die mindestens 6 Mon Mitgliedschaft und ein - nicht näher beziffertes - regelmäßiges Training bescheinigt wird.


    3. Ich bin ein linksschütze muß ich da mit einen linken Vorderlader schießen oder geht das mit einen rechten auch?mir geht es darum,weil ich in google nur einen gefunden hab und der ist im amyland.


    Gerade viele VL Langwaffen sind von der Schäftung eher nicht an nur Rechtsschützen ausgelegt. Aber man sollte wenigstens diese mal im Trockenanschlag getestet haben, wenn man Linksschütze ist.
    Für den Anfang empfehle ich eine eher einfache unkomplizierte Waffe mit Perkussionszündung. Das reicht erstmal und man kann am Schießen teilnehmen. Erfahrung sammelt man sich erst über die Zeit im Verein. Dann wird man mittelfristig auch die richtige Waffe finden. Da die meisten VL nicht WBK-pflichtig sind, ist ein späterer Neukauf einfach.

  • danke dir für die antworten,da werde ich mich jetzt mal darum kümmern.
    wird bei den lehrgang auch eine VL-Flinte behandelt?das tontauben schießen mit einer VL-flinte würde mir auch gefallen.


    mfg

  • Zitat

    Nein, denn das zur Beantragung der eigentlichen Erwerbserlaubnis nach §27 SprengG -
    auch Pulverschein genannt - nötige Bedürfnis ist entweder die mindestens seit 6 Mon bestehende
    aktive Mitgliedschaft in einem Schützenverein für Vorderlader oder der Jagdschein. Bei letzterem
    ist natürlich keine Vereinsmitgliedschaft Pflicht. Da man aber ohne geeigneten Schießstand nirgends
    schießen kann und es als Gastschütze viel teurer ist, stellt sich die Frage eigentlich nicht.

    Da kommt aber noch dazu , in Deutschland ist die Jagd mit VL auf Schalenwild verboten wenn auch
    auf Niederwild erlaubt , aber welcher Jagdpächter will das schon , das ganze Prozedere eines VL ´s .

    Hier in Rheinland Pfalz bekommst du keine § 27 er Erlaubnis , nur mit Jagdschein , wenn kein Bedürfnis
    über einen Verein vorliegt und ein Bedürfnis über eine Gastschützen Teilnahme akzeptieren die Behörden
    nicht .
    Ich kämpfe nun schon seit Jahren mit der Behörde wegen genau diesem Punkt und die sind nicht einsichtig
    allso habe ich den Weg über die Mitgliedschaft eines Vereins gewähl und hoffe nun , nächstes Jahr , bei
    der Verlängerung der § 27 Erlaubnis das ich nicht noch einen Lehrgang wiederholen muss .

    Erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • Kaum, aber was geschult wird obliegt dem Lehrgangsträger. Der sollte im Sinne der einfacheren Prüfung nur das schulen was notwendig ist. VL-Flinte ist da schon sehr speziell. Ich mache das jedenfalls nicht.
    Ich bin im Moment auch unschlüssig, ob im DSB Wurfscheiben überhaupt mit VL-Flinte geschossen werden darf. Beim BDS gibt es Westernflinte, die m.W. auch VL sein darf. Daher mal den angepeilten Verein fragen, welche Disziplinen genau dort geschossen werden. Leider sind die Schießstände mit VL Zulassung weit seltener anzutreffen, als für Patronenwaffen.

    @ Bart - die Jagd mit VL ist zulässig und begründet klar das Bedürfnis für SP. Steht auch irgendwo. Bislang sind mir keine Ablehnungen von Teilnehmern bekannt geworden.

  • Zitat

    Hier in Rheinland Pfalz bekommst du keine § 27 er Erlaubnis , nur mit Jagdschein , wenn kein Bedürfnis
    über einen Verein vorliegt und ein Bedürfnis über eine Gastschützen Teilnahme akzeptieren die Behörden
    nicht .

    Ich kenne mich zwar in der Rechtslage nicht aus, aber mir stellt sich die Frage, ob man das
    Bedürfnis für die §27 Erlaubnis nicht über den Vorwand des Wiederladens begründen könnte?
    Kurse finden doch schließlich kombiniert statt, also dass sowohl das Wiederladen, wie auch das Schwarpulverschießen geschult wird.
    Das läuft doch dann über die gleiche Erlaubnis, oder?

  • Nein, Böllern ist ein eigenständiges Kapitel. Im Wesentlichen gibt es drei Fachkundebereiche, Wiederladen, VL-Schießen und Böllern. Im Pulverschein ist nicht nur Art und Menge des Treibmittelserwerbs angegeben, sondern auch der genehmigte Umgang. Wer den SP Erwerb über VL hat, darf dennoch nicht böllern oder umgekehrt.

    Lehrgangspreise sind verschieden. Für jeden Teilbereich kosten so ein Fachkundekurs über den Daumen 100€. Manche bieten auch/nur Kombikurse an. Letzteres ist üblich, weil sich die ganzen Bestimmungen für Nitro- und Schwarzpulver gleichen. Für ein wenig Praxisübungen im Kurs hat man dann beide Möglichkeiten. Auch die Unbedebklichkeitsbescheinigung gilt für den gesamten Kurs unabhängig des Umfanges.

  • Aber denoch darf ich als Böllerschütze Schwarzpulver ohne Vereinszugehörikeit kaufen oder? Warum als VL Schütze nicht wenn man die gleichen Befähigungen hat. Zumal man sls Böllerschütze wahrscheinlich noch größere Mengen genehmigt bekommt. Sinnloses Gesetz mal wieder.

    :thumbsup:

  • Ansich bekommt der Böllerschütze auch das Bedürfnis über einen Traditionsverein, der böllert. Einfach so bekommt man den Pulverschein nicht - trotz Fachkunde.

  • Ach da brauchts auch wieder einen Verein.
    Dann sind meine Überlegungen dahingehend auch erledigt. Dachte es wäre evt. eine schöne Sache für diverse Feierlichkeiten (mit Erlaubis vom Ordnungsamt und was man in D noch so braucht natürlich). Aber dafür in einen Verein...

    :thumbsup:

  • Und,was dazukommt,und merkwürdigerweise kaum erwähnt wird,ist,das du ja nach der Prüfung auch einen Raum vorweisen musst,in dem du Pulver lagern darfst...d.h.,mit Druckentlastungsfläche(Fenster),unbewohnt,und natürlich gesichert.Im Mietsblock schwierig bis ehr unmöglich,musst dir n Eigenheim kaufen....

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Bitte, es ist auch kein Problem. Kurs mitsamt Prüfung ist nicht so umfangreich als eine für WSK.
    Problem Lagerung ist meistens auch keines, da es in bestimmten Fällen Erleichterung, wie z.B. im Bad, gibt. Lagerung ist auch in Nebengebäuden, Geräteschuppen möglich.

  • moin,

    wisst ihr evtl. wo zur zeit bzw. in den nächsten wochen ein Vorderladerlehrgang nach §27 gehalten wird?
    bei mir macht die frankonia erst wieder einen nächstes jahr im april- mai.
    wenn es nicht soweit weg ist würde ich auch eine kleine reise aufmich nehmen.

    mfg