Frage zur praktischen Sachkundeprüfung

Es gibt 86 Antworten in diesem Thema, welches 7.911 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Oktober 2012 um 20:44) ist von Jhary.


  • Sobald du die Kriteriken erfüllst darfst du Nicht Vorbestraft und Zuverlässigkeit muß gegeben sein fertig. Oder glaubt hier jemand das alle bewaffneten Securitys in irgendwelchen Vereinen rumhängen?

    Würde mich wundern. Nach meiner Zuverlässigkeit etc. hatte niemand gefragt. Der Schein alleine nützt ja auch nichts, er ist nur Voraussetzung, um den wirklich wichtigen Schein (WBK) erhalten zu können.

  • Ich wiederhole mich:
    Die Vereine und Verbände dürfen nur ihre Mitglieder auf WSK prüfen. Hat der Lehrgangsträger aber eine staatliche Anerkennung, so ist er dann der Lehrgangsträger und darf er jeden prüfen. Wer geprüft hat muss auf dem Zeugnis stehen.
    Alles in AWaffV und der WaffVwV nachzulesen. Entsprechende Zitate hatte ich hier bereits aufgeführt.

    Kein Teilnehmer wird auf Zuverlässigkeit oder Eignung geprüft. Das kommt erst mit dem Antrag auf einer Waffe.

  • @ König ich mußte einen A5 prüfung über mich ergehen lassen. und du brauchst die WSK wenn du in einem Sicherheitsdienst als Waffenträger arbeiten willst