Kleiner Waffenschein für CO2?

Es gibt 50 Antworten in diesem Thema, welches 19.511 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Mai 2003 um 17:47) ist von kjartan.

  • Alles richtig, aber man kann das NICHT stehen lassen, dass das Führen von z.B.: Co2s verboten ist.
    Das wäre schlichtweg falsch.
    Der arme Kerl scheint Anfänger zu sein, jedenfalls neu hier im Forum, da kann man net anfagen die Unwahrheit zu schreiben, auch wenns net seine Frage war.
    Ich wollts nur richtig stellen.

    Gruss
    Micha

  • Zitat

    Original von WaltherLimited
    Alles richtig, aber man kann das NICHT stehen lassen, dass das Führen von z.B.: Co2s verboten ist.
    Das wäre schlichtweg falsch.
    Der arme Kerl scheint Anfänger zu sein, jedenfalls neu hier im Forum, da kann man net anfagen die Unwahrheit zu schreiben, auch wenns net seine Frage war.
    Ich wollts nur richtig stellen.

    Gruss
    Micha

    Sorry, aber DAS ist doch nun wirklich Klugscheißerei.

    Warum soll man das nicht so stehen lassen können? Das Führen ist verboten außer mit Waffenschein, ein Waffenschein dafür wird aber nicht ausgestellt -- also ist es im Effekt verboten.

    Das ist das gleiche, als würde ich Dich fragen ob Stehlen verboten ist, Du sagst ja, und dann kommt einer und meint: "Aber das ist doch schlichtweg falsch - wenn man in Notwehr handelt, dann darf man es..." Stehlen in Notwehr gibt's genauso wenig wie einen Waffenschein für CO2-Waffen, also kann man die Ausnahme auch gleich weglassen.

    Übrigens ist 2 + 2 = 4, außer wenn 4 = 5 ist.

    Marcus

  • Nein keine Klugscheißerei.
    Gesetz bleibt Gesetz.
    Man kann eine Co2 mit Waffenschein führen, in dem Falle wäre es dann nicht verboten.
    Also kann man nicht generell sagen, dass es verboten ist.
    Logisch kann dafür ein Schein ausgestellt werden, weil dus net bestimmst ;D
    Das Beispiel mit dem Stehlen war net angebracht.
    Kannst den Thread beruhigt schließen ;)

  • Hi Walther

    Der einzige der nun Klugscheist bist du. Wir sind hier nunmal ein Forum für Freie Waffen und für den Normalbürger ist es nunmal VERBOTEN eine Co2 zu führen. Da hier im Forum wohl kaum einer ist der einen Waffenschein hat ist es auch nicht notwendig dies zu erlätern . Wer Nachfragt bekommt eine Klare antwort und die Antwort daß es Verboten sei mit ner Co2 durch die Stadt zu rennen ist schon immer so beantwortet worden und das wird sich auch nicht ändern.

    Gruß
    Paramags (Admin)

  • Zitat

    Man kann eine Co2 mit Waffenschein führen, in dem Falle wäre es dann nicht verboten.

    Man sollte sich mal darüber Gedanken machen wie sinnvoll das wäre.
    Wer würde einen Waffenschein beantragen, genehmigt bekommen und dann mit einer CO2 rumlaufen?

    Ich denke das es schon recht kindisch ist, sich über diesen Sachverhalt zu streiten. Denn mit Diskussion hat dieser Thread leider nix mehr zu tun.

    Und nur weil ein Anfänger ne Frage gestellt hat. Was wird der nun von dem Forum hier denken? Eine Horde von Klugscheißern.
    Schade.

    [GLOW=crimson]Gruß, Kjartan[/GLOW]
    :F:WR-Mitglied 027711:deal:

  • Seht ihr? Seht ihr? Muhaha, so schaffen es die Hirnis der Legislative doch noch, uns mit ihren hirnrissigen...kontraproduktiven Hirngespinsten zu enthirnen...entzweien. :crazy2:

  • Wir als Sportschützen haben sowieso eine andere Einstellung zu Waffen...

    Mir würde es garnicht ins Hirn kommen mit einer Schreck oder Co2 Pistole durch die Stadt laufen zu wollen.

    Wir alle hier Lieben Waffen als Sportgerät oder aus Sammelleidenschaft.

    Die jenigen die Waffen mit nehmen und damit in der Öffendlichkeit Unfug betreiben den haben wir es zu verdanken das unser Waffengesetz so nachteilig für uns ausgelegt worden ist..

    Meine Meinung ist das wir auf solche Leute hier im Forum verzichten können...

    FWR-Mitglied Nr. 27850

  • Moin ;D

    Ich weiß das es keinen Sinn macht mit ner Co2 und Waffenschein durch de Stadt zu rennen.
    Aber man muß bei der Wahrheit bleiben und das ist keine Klugscheißerei.
    Es gibt einen Schein und damit kann man unter anderem Co2 führen.
    Es können hier nicht irgendwelche Leute im Forum ihre eigenen Gesetze schreiben.
    Genauso wenn viele von euch Exportfeder lesen, schreien se scho nach illegal.
    Ich streite hier keinesfalls, möchte nur nicht solchen Unfug stehen lassen.
    Neulinge würden am Ende noch denken, dass es verboten sei ne Co2 zu führen, obwohl es die Option mit Waffenschein möglich macht.

  • Ich hatte heute mit meinem Waffenhändler ein etwas längeres Gespräch was das führen von Waffen angeht da er einen guten Umsatz an den neuen Softairs (M16, UZI) hat. Auch er weist die Leute nur darauf hin daß es nicht erlaubt ist mit einem LG oder Softair duch die Stadt zu rennen und er erwähnt den Waffenschein nicht da auch er der Meinung ist daß jemand der nen Waffenschein Besiotzt sich kaum ein LG oder ne M16 Softair kaufen würde.

    Walther Limited

    Es macht hier niumand eigene Gesetze im Forum und wenn es dir nicht gefällt was wir hier schreiben steht es dir offenweiterzuposten und die Arbeit der Moderatoren anzuzweifeln oder das Forum zu verlassen.

    Gruß
    Paramags (Admin)

  • Beor es beim nächsten Mal wieder so losgeht, darf ich das vielleicht nochmal in Ruhe klarstellen:

    Ein Waffenschein wird auf eine oder mehrere bestimmte Waffen ausgeschrieben. Man darf das nicht mit dem "kleinen Waffenschein" verwechseln. Das heißt, in einem normalen Waffenschein sind die Waffen, die man damit führen darf, einzeln und mit Nummer aufgeführt. Diese müssen natürlich dem Bedürfnis entsprechen - im Falle eines Waffenscheins ist das der Selbstschutz.

    Deshalb wird es prinzipiell nie so sein, daß in einem Waffenschein eine CO2-Waffe mit :F: eingetragen ist. Denn sie ist zum Selbstschutz nicht geeignet. Es würde gegen das Waffengesetz verstoßen, einen Waffenschein für eine solche Waffe auszustellen.

    Deshalb ist es (bewußt?) irreführend, wenn in den Katalogen mancher Händler drinsteht "Führen mit Waffenschein erlaubt". Das ist deshalb irreführend, weil es einen solchen Waffenschein nicht gibt und nicht geben wird.

    Und dieses Gesülze irgendwelcher Händler brauchen wir hier im Forum nicht auch noch nachzuplappern. Tatsache ist, es gibt keine legale Möglichkeit, in Deutschland eine CO2-Waffe zugriffsbereit zu führen. Oder, mit anderen Worten ausgedrückt: es ist verboten.

    Marcus

  • Na haben wir es jetzt, oder wird das die "Neverending Story"??? ;D;)

    [GLOW=crimson]Gruß, Kjartan[/GLOW]
    :F:WR-Mitglied 027711:deal:

  • Einen Fall könnt ich mir vorstellen, wo ein WS für CO2 Sinn macht: Friedhofsjäger!
    Wenn die CO2-Waffen einsetzen (mit Schalldämpfern natürlich), dann wäre es für die ja sinnvoll einen Waffenschein für diese zu erhalten, da Friedhöfe ja öffentlich sind. Oder gehören die der Kirche und sind damit Privatbesitz und dann dürfen sie auch ohne WS dort jagen? Oder nutzen die dafür GK-Waffen?

  • Hast Du was gegen Schädlimgsbekämpfung? Ist doch ein klasse Thema! :crazy2:
    Ach so? Auch nicht mit Hunting Pellets? Es schwirrt doch irgendwo das Photo mit den ganzen erlegten Ratten rum, dachte das wäre auch ne CO2. Oder die Kleintierjäger in England?
    Naja, ich weiß es nicht, wenn Du das sagst! :))

    Einmal editiert, zuletzt von Kid Silencer (19. Mai 2003 um 19:24)