Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 2.497 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. September 2012 um 17:16) ist von Kentucky.

  • Es ist ja nicht so das Dekowaffen, die mal scharf waren, aus dem WaffG raus fallen.

    Jein:

    Zitat

    Abschnitt 3:
    Vom Gesetz ganz oder teilweise ausgenommene Waffen

    Unterabschnitt 2:

    4. Unbrauchbar gemachte Schusswaffen (Dekorationswaffen); dies sind
    4.1 unbrauchbar gemachte Schusswaffen, die vor dem 1. April 2003 entsprechend den Anforderungen des § 7 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung unbrauchbar gemacht worden sind;
    4.2 unbrauchbar gemachte Schusswaffen, Zier- oder Sammlerwaffen, die in der Zeit vom 1. April 2003 an entsprechend den Anforderungen der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.4 unbrauchbar gemacht worden sind und die ein Zulassungszeichen nach Anlage II Abbildung 11 zur Beschussverordnung vom 13. Juli 2006 (BGBl. I S. 1474) aufweisen.

    Interessant ist hier, dass Dekowaffen, die vor dem 24.Mai 1976 unbrauchbar gemacht wurden, nicht vom Gesetz ausgenommen sind, es sei denn sie wurden so unbrauchbar gemacht, wie es 1976 festgelegt wurde, sprich so, dass sie trotz vorherigen Umbaus den Anforderungen genügen.


    Stefan

  • Gute Frage, bei uns heißt das Waffenbehörde, oder Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Stimmt, Waffenamt gibt es gar nicht.


    Doch Waffenamt gabs mal, genauer das Heereswaffenamt. Das war die Zentralstelle für die technische Entwicklung und Herstellung von Gerät, Waffen und Munition für das deutsche Heer.

    Auf solchen Gegenständen findet man man oft den Stempel "WaA" für Waffenamtsabnahme. Der Stempel wird auch gern gefälscht um Sammler von Militaria zu täuschen...

    Die bekannteste Entwicklung des HWA war übrigens das Geschütz Dora:

    http://de.wikipedia.org/wiki/80-cm-Kanone_%28E%29

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Servus
    Ich habe vor ca 12 Jahren (Vor der Novelle) eine durch Verschleiss unbrauchbare P1 zum Schnittmodell umgebaut.
    Dabei habe ich das Patronenlager zu 2/3 aufgetrennt,den Schlitten im Bereich des Schlagbolzens und der Sicherung aufgeschnitten,die Griffschalen und das Griffstück aufgeschnitten
    den Lauf vorne zur hälfte aufgeschnitten und den Schlagbolzen soweit gekürzt das ein zünden trotz funktionsfähigem Schloss nicht mehr möglich war.
    Eine halbierte Patrone habe ich ins Patronenlager geklebt.
    Dies habe ich nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt gemacht und das wurde damals als eine erlaubnissfreie Zerstörung einer Waffe eingestuft.
    Selbige Waffe hab ich dann zur Begutachtung und Löschung aus der WBK der Behörde vorgelegt und gut wars.
    Die Waffe haben wir dann bei der Sachkundeausbildung als Muster benutzt.
    Heute ist das wohl anders da ein Stempel auf die Waffe muss.

  • Kleine Frage zwischendurch weils einigermaßen passt.

    Wann wurde das nochmal festgelegt, daß eine Dekowaffe einen BKA-Stempel tragen muss?

    War das nicht 2003 oder so?

    Vorher umgebaute Schusswaffen haben auch ohne BKA-Stempel Bestandsschutz wenn ich mich nicht irre.

    Ich frag deshalb weil ich grad eine Dekopistole angeboten bekam die noch keinen BKA-Stempel trägt, aber schon vor etwa 10 Jahren umgebaut worden sein soll.
    Die Umbauten sind augenscheinlich korrekt vorgenommen worden.
    (Patronenlager verschweißt, Lauf komplett geschlitzt, Stoßboden 45° abgeschrägt und Schlagbolzenloch verschweißt, Hahnachse ausgebohrt)

    Würde das gute Stück zwar gern haben, bin mir aber unklar wegen der Rechtslage von sog. Altdekowaffen ohne BKA-Stempel.

    Vielleicht kennt sich hier jemand genauer aus auf dem Gebiet.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Altumbauten bleiben auch ohne BKA Stempel frei.

    Zur Umarbeitung. Änderungen in der Erlaubnispflicht unterliegen immer der Erlaubnispflicht, egal in welcher Richtung. Ausnahme bleibt nur die Zerstörung. weil diese keine erlaubnispflichtige Tätigkeit ist.

    @ Funatic: Sportschütze werden ist nicht schwer. Eine WBK ist keine Hexerrei. Das allerdings von einer ollen Astra abhängig zu machen, ist sicherlich der falsche Gedanke. Das lohnt nicht, wie du selbst erkannt hast. Da der Sport im Vordergrund steht, sollte man diesen auch ausüben wollen.
    Eines hat der SB aber vergessen zu erwähnen. Das Mindestalter zum Erwerb von GK Waffen ist 25. Ab 21 ist das über eine MPU auch möglich. Eine Ausnahme ist der Jagdschein. Aber der Weg ist noch aufwändiger und teurer.

  • Den BKA-Stempel bei Deko-Waffen gibts in der Form wohl auch nicht mehr, da werden doch auch nur noch Einzelabnahmen durch das Beschussamt gemacht. Während die Deko-Umbauten mit dem BKA-Stempel eine Bauartzulassung waren.

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  • Hm, aber wie weist man nach, daß es ein Altumbau ist und keinen BKA-Stempel oder Einzelabnahme benötigt?

    Es handelt sich bei der Pistole um eine Vektor SP1

    Also nicht grad eine P08 aus Kriegszeiten, bei der es eher glaubwürdig zu machen wäre daß es eine Altdekoabänderung von vor 20 Jahren ist :)

    Ich will mir halt keine halblegale Dekopuste ins Haus holen wegen der man eventuell mal Ärger bekommen könnte.

    Gruß K.

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