Geco 225 ohne Gewinde für einen Becher, ist das normal?

Es gibt 58 Antworten in diesem Thema, welches 3.753 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. September 2012 um 13:37) ist von HWJunkie.

  • was darf man den für eine gebrauchte geco 225 ptb 636 so zahlen?


    Gute Modelle habe ich schon für 80 Euro gesehen, kommt auch immer sehr zu welcher Jahreszeit man bei Egun kauft. Im Sommer gehen SSW meißt etwas günstiger weg als Ende des Jahres.


    Gruß, Andy

  • Naja, ich habe schon welche im besseren-Mittleren zustand von 40€ bis 60€ bekommen, alles darüber sollte im guten bis neuwertigen Zustand sein.
    ich habe mir allerdings seit einigen Monaten keine mehr gekauft, aber eigentlich sollte sich da nicht viel getan haben.
    Umarex Vertreibt die P225 ja nun wieder selbst und zwar unter dem Namen Hämmerli P26, ist aber das gleiche.

    Aber wie gesagt mit einer Aufgebohrten Mündung würde ich sie Zurückschicken und das Geld zurückverlangen.
    Oder einen saftigen Nachlass aushandeln und mir ein nicht bebasteltes Griffstück suchen was man zum tausch nehmen könnte, was man allerdings nicht alle Tage findet.

    So groß...,so böse...,so tot!

  • moin

    ne ne der verkäufer möchte die waffe schon zurück haben.

    werde sie dann wohl zurück schicken und schauen ob ich bis zur reserve übung als darsteller schnell noch eine andere bekomme, holster usw. ist alles aus die geco abgestimmt.

    ist die hämmerli jetzt schlechter geworden oder hat sich wirklich nur die aufschrift geändert?

    viele grüße
    andreas

  • moin moin


    @ Stealh Runner: du neigst auch leicht zu übertreibungen, oder ? :cursing:

    schick dem die waffe zurück, und alles ist wieder gut. man kann auch nen stückweit komisch sein und ne riesen affaire davon machen.

    soll der VK doch mit der waffe machen was er will. ist doch nicht dein problem.


    gruß

  • Es mag sein das ich übertreibe. Aber in der heutigen geselschaft scheint es ja normal geworden zu sein sich über regeln und Gesetze hinwegzusetzen und diese zu ignorieren. Aber wehe es schrenkt einer euch minimal ein.........dann ist das gejammer groß.

    Die Waffe hat mit der Manipulation ihre PTB Zulassung verloren. Somit ist sie nicht mehr frei sondern WBK pflichtig.
    Würdet ihr eine scharfe Waffe jemanden schicken von dem ihr nicht wisst ob er eine WBK hat? Nein - warum denn nicht???

    Mag vieleicht übertrieben sein - genauso wie ich auf Landstraßen 95 fahre um nicht zu schnell unterwegs zu sein.
    Ich versende auch keine Munition per DHL wenn die es nicht wollen.
    Ich möchte weder ein teures Foto bezahlen noch wegen illegalen Waffenbesitz vorbestraft sein. Wenn ihr das wollt.......bitte sehr.....

    soll der VK doch mit der waffe machen was er will. ist doch nicht dein problem.

    Doch - du hast eine WBK pflichtige Waffe die du einem 3. überlässt - goggle die Strafe mal ;)

  • Da maße ich mir dann sicher auch nicht an da irgendwas rumzuflexen.

    Wenn ich da 100% korrekt sein will, rufe ich sofort die Polizei an die dieses höchst gefährliche Stück Waffentechnik bei mir abholt. Und rechne schon mal damit das ich mein Geld nie wieder sehe.Auf welcher Nudelsuppe kommen den manche Leute dahergeschwommen die meinen der Typ überweist mir das Geld und ich fahr' dann munter mit der Schruppscheibe durch? Oder wollt ihr den verarschen und sagen er kriegt sie wieder, flext sie dann aber durch?

    Meine Herren... Man kann aber auch aus jeder Mücke einen Elefanten machen. Am besten zumachen und ab in die Tonne den Thread, der TE hat seine Infos und bereits Konsequenzen gezogen. Gleich erzählt wieder einer was vom SEK und nem erschossenen Hund....

  • also ich habe dank euch meine infos.

    entweder geht sie zurück oder mit massiven preisnachlass bleibt sie und wird geschlachtet.

    danke euch allen für die hilfreichen antworten.

    viele grüße
    andreas

  • Es gibt sinnvole Gesetze und welche die es nicht sind.

    Eine PTB Waffe die kein PTB Zeichen mehr hatt oder an der rumgegammelt wurde( ohne erfolg) gleich für eine WBK Waffe halten zu müssen ist für mich blödsinn und so manch blödsinnige Gesetze gehn mir am.... vorbei... ;)


    An sinnvolle halte ich mich natürlich gerne.


    Das ist natürlch nur meine Sicht dazu.


    Amen

  • moin

    ich denke es ist unsinnig hier über die gesetzes lage zu diskutieren, klar ist die jetzt nicht gefährlicher als vorher nur schöner.

    auf jeden fall ist es fragwürdig wie es gesetzes mäßig ausschaut.

    nochmals vielen dank für eure tipps, ich werde hier bestimmt öfters hinschauen.

  • Du brauchst dir als Österreicher ja auch keine Sorgen machen was das Thema PTB betrifft. Das sieht in Deutschland schon anders aus.

    MfG Kolibri

  • mit dem Verkäufer "Geld zurück vereinbaren", Waffe zerstören (Hammer, Schraubstock, Flex) und entsorgen. Zurückschicken auf keinen Fall.


    Gehts noch?

    Dem Verkäufer (zu Recht) vorwerfen das er unerlaubt Waffenteile bearbeitet hat und dem Käufer raten er soll im Grunde das selbe tun....


    Ja ne, ist klar.... :thumbsup::thumbsup:

    Erst denken, dann schreiben.

    Gruß,
    Rene'

  • Sorry - aber für euer mangelndes rechtsbewustsein kann ich ja nichts.

    ICH würde sie nicht verschicken. ICH würde ......egal - will ja keiner wissen.

    Ich würde das hier auch schließen - da hier jemand dazu angehalten wird strafbare handlungen durchzuführen.
    Wenn er jetzt Exportfeder geschrieben hätte wären wir schon soweit ;)

    Denkt mal drüber nach.

  • Sorry - aber für euer mangelndes rechtsbewustsein kann ich ja nichts.

    Aha,

    Du wirst anderen "mangelndes Rechtsbewustsein" vor, bist aber der Meinung das der Käufer die ,nun im Grunde WBK-Pflichtige, Waffe eigenhändig bearbeiten (schussunfähig) machen soll.

    Du sollest vielleicht Dein "Rechtsbewustsein" mal überprüfen. :D:D

    Grüßle,
    Rene'

  • Die Aussage sie unbrauchbar zu machen stammt nicht von mir , ich habe das auch nirgens geschrieben.....und nur weil ich ganze sätze Zitiere????
    Ich weise lediglich von Anfang an darauf hin das er sie nicht zurückschicken soll ;)

    Er macht sich damit strafbar. Und ihr gebt den Anstoß dazu! :thumbdown:

    Es ist müßig sich über gesetze zu unterhalten - dennoch sollte man sie befolgen ;)
    Und in einem solchen Forum schon garkeinem empfehlen strafbare Handlungen durchzuführen.

    Ich weis auch das die Waffe ungefährlich ist. Und? Ein Luftgewehr mit starker Feder ist auch .......

    Vergesst es

    Einmal editiert, zuletzt von Stealh Runner (8. September 2012 um 09:22)

  • Zitat

    Die Aussage sie unbrauchbar zu machen stammt nicht von mir - ich weise lediglich von Anfang an darauf hin das er sie nicht zurückschicken soll ;)


    Genau das

    Du hast der Aussage aber zugestimmt und dem Käufer somit empfohlen das so zu handhaben.

    Um zum Schluss zu kommen:

    Ein Internetforum ist sicherlich der schlechteste Ort für eine Rechtsberatung. Dem Käufer kann man nur mehr oder weniger die aktuelle Rechtslage in seinem "Fall" schildern. Was er draus macht ist seine Sache.
    Da er die Waffe aber in treu und glauben das es sich um eine PTB-konforme Waffe handelt erworben hat drohen ihm sicherlich keine rechtlichen Konsequenzen wenn er einfach eine Rückabwicklung mit dem Verkäufer vereinbart und durchführt.

    Gruß,
    Rene'