Moin!
"Et Madönnschen" ist in Köln aufgetreten. Wie man an den Bildern sehen kann recht schwer bewaffnet...
http://www.aachener-zeitung.de/bilder/2555765…600F2199F2A.jpg
Ob das alles Dekos waren?
Gruß,
Rene'
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Moin!
"Et Madönnschen" ist in Köln aufgetreten. Wie man an den Bildern sehen kann recht schwer bewaffnet...
http://www.aachener-zeitung.de/bilder/2555765…600F2199F2A.jpg
Ob das alles Dekos waren?
Gruß,
Rene'
Nein Madonna ist ein Super Super Star und darf alles machen und muss sich nicht ans Gesetz halten.
Ich hab mal was auszugsweise aus dem oben verlinkten Waffengesetzt zitiert.
ZitatAlles anzeigen§ 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
(1) Wer an öffentlichen
Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen,
Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf
keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.... bla ... bla...(4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden
1. auf die Mitwirkenden an Theateraufführungen und diesen gleich zu
achtenden Vorführungen, wenn zu diesem Zweck ungeladene oder mit
Kartuschenmunition geladene Schusswaffen oder Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 geführt werden,...
... bla ...
_____________________________§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
... bla ... bla ...
... zu führen.(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
... bla ... bla ...
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein
berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben
unberührt.(3) Ein berechtigtes
Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen
der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der
Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck
dient.
Danach scheinen sich Madonna und Ihre Kollegen beruhigenderweise auf der legalen Seite zu bewegen.
Aber das Thema interessiert mich auch, da ich gerade dabei bin eine Bekannte für eine "Tomb Raider" Tabledance Nummer auszustatten.
Ich möchte ja nicht, dass sie Ärger bekommt wenn sie in einem Club mit den Plastikspielzeug-Raceguns herumfuchtelt, die ich ihr besorgt hab. Von daher hoffe ich auf weitere Anregungen und Infos zu diesem Thema.
Oder soll ich dafür einen neuen Thread aufmachen?
Na ich warte erstma ob hier noch was kommt.
Gruss
Sie wird den Tabledance ja nicht gerade auf öffentlichem Grund machen, oder?
Denn nur dort wäre das "Führen von Anscheinswaffen" eine Ordnungswidrigkeit. Auf Privatgrund ist es nicht verboten, Anscheinswaffen zu Führen. Sogar und Waffen darf man führen, nur für das Schießen gibt es besondere Auflagen
Wenn es auf Privatgrund stattfindet braucht es die Genehmigung des Eigentümers bzw. der Person, die das Hausrecht hat (Mieter, Pächter o.Ä.), damit man die (Anscheins-) Waffen führen darf
Und auf dem Weg dahin die Plastikplempen immer schön im verschlossenen Köfferchen lassen, nicht daß die Spielzeugwaffen auf geheimnisvolle Weise ihr Verhalten beeinflussen und sie plötzlich auf die Idee kommt eine Bank auszurauben
Gruß K.
Aber das Thema interessiert mich auch, da ich gerade dabei bin eine Bekannte für eine "Tomb Raider" Tabledance Nummer auszustatten.
Ich möchte ja nicht, dass sie Ärger bekommt wenn sie in einem Club mit den Plastikspielzeug-Raceguns herumfuchtelt, die ich ihr besorgt hab.
Wenn dabei jemand auf die Waffen achtet ist es vielleicht nicht das richtige Event für deine Bekannte
Nein, ich denke das sollte in Ordnung gehen, aber wie immer können wir hier keine Rechtsberatung durch führen.
Ich meine das Ordnungsamt wäre da der richtige Ansprechpartner.
Joachim