Fragen zum kleinen Waffenschein

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 746 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Juni 2012 um 00:21) ist von freeshoot.

  • Hey,

    sry wenn ich mit dem Thema anfange, ich denke es gibt schon mehrere darüber aber hab leider nicht wirklich was gefunden :)
    1.) Welche Waffen darf ich durch den KWS legal führen? Also nur SSW oder auch Messer, Schlagstöcke etc?
    2.) Den Schein muss ich in der örtlichen Gemeinde beantragen oder? (wohne im Kreis München Süd)

    schonmal danke für eure Antworten

    Gruß Felix

  • Hallo Felix,

    Du darfst SSW führen, die mit dem PTB-Zeichen versehen sind. Der KWS bezieht sich ausschliesslich auf diese Waffengattung, also besonders keine Schlagstöcke, und natürlich auch keine Messer die nach ihrer Bauart einem Führverbot unterliegen!

    Zuständig ist für die Stadt München das KVR in der Ruppertstr./Ecke Lindwurmstr. Für das "Land München" vermutlich das Referat für Ordnung und öffentliche Sicherheit der jeweiligen Landkreisämter. Ein Anruf vorab dort wäre anzuraten.

    Gruss
    Alfred

  • Hallo Felix,

    wie gesagt, der KWS bezieht sich ausschliesslich auf das Führen von Schreckschusswaffen mit Zulassung der PTB (die ein PTB-Zeichen haben, und nicht in ihrer Bauart verändert wurden).

    Alles andere, wie Messer, Softair, Schlagstöcke ........ etc. haben nichts mit dem KWS zu tun.

    Falls für dich auch das KVR-München Stadt zuständig sein sollte (vorher anrufen) hier der Link zur Erklärung durch diese Ordnungsbehörde:

    Link zum KVR München


    Falls für dich das Landratamt München zuständig sein sollte, wenn du deinen Wohnsitz im Landkreis und nicht im Stadtgebiet München hast, ist das Landratsamt München am Mariahilplatz zuständig. Angaben, Formular und Adresse sowie Öffnungszeiten findest Du unter dem nachfolgenden Link:

    Link zum Landratamt München, Referat Öffentliche Ordnung


    und hier der Link zu unserem Lexikon, und dem dort vorhandenen Eintrag zum "KWS":

    https://www.co2air.de/wbb3/index.php…conItem&id=2417


    Gruss
    Alfred

    2 Mal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (28. Juni 2012 um 18:40)

  • Welche Messer erlaubnisfrei geführt werden dürfen, ist im § 42a WaffG beschrieben. Für andere Messer braucht es einen besonderen Grund und somit ist das anlasslose Führen verboten. Ist das Messer jedoch eine Waffe, ist das Führen genauso untersagt, wie es für den Schlagstock gilt. Auch letzterer ist eine Waffe.
    Wie sxhon gesagt, gilt der KWS ausschließlich für SSW mit PTB Zeichen im Kreis. Eine (schriftliche) Führerlaubnis für Messer oder andere Waffen gibt es nicht. Eine CO2 oder andere Feder- oder Druckluftwaffe darf grundsätzlich auch nicht geführt werden. Auch hierführ gibt es keine Erlaubnis.