Original-Text-Auszug des BGH-Urteils zur Tötung des SEK-Beamten durch Mitglied der Hells Angels

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 3.885 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Juni 2012 um 18:23) ist von InTheAir.

  • alfred:
    Ich habe jeden der Paragraphen geflissentlich ignoriert, der dort erwähnt wurde.
    Und doch kann ich die Urteilsbegründung lesen und verstehen, demzufolge auch darüber nachdenken.

    Genau. ;^)

    Zitat von »Carnifex«:
    Zitat von »Markus30S« Wenn man oft genug immer auf die selbe Stelle schießt, dann bekommt man fast alles kaputt.
    Zitat von »InTheAir« Klasse, das werde ich ausprobieren.
    :thumbsup:

  • Der wurde sicher frei gesprochen da der Richter Angst vor Racheakten hatte

    Das glaube ich eher nicht. An BGH-Richter kommt man - zum Glück - nicht so leicht ran. Zudem haben und hatten Richter sich von etwaiger Angst bisher nicht erkennbar leiten lassen (zB bei Staatsschutzsachen und früher bei RAF-Fälle).

    Der BGH macht keine Freisprüche. Es kann lediglich Urteile aufheben, und den Fall zu einer Neuverhandlung ans zuständige Gericht zurückverweisen.

    Der BGH kann freisprechen: Im Fall des Totschlags wurde der Angeklagte direkt vom BGH freigesprochen, ansonsten wurde zum Teil zurückverwiesen.

    Zitat von »Carnifex«:
    Zitat von »Markus30S« Wenn man oft genug immer auf die selbe Stelle schießt, dann bekommt man fast alles kaputt.
    Zitat von »InTheAir« Klasse, das werde ich ausprobieren.
    :thumbsup:

  • Zum Thema "Warnschuß", welcher nicht vorher von dem Rocker abgegeben wurde. Das stelle ich mir in einem Hausflur problematisch vor, da man sich damit hochgradig selbst gefährdet.

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.

  • David: Der Angeklagte besitzt (oder besaß?) ein legal angemeldetes Bewachungsgewerbe, und war daher auch im Besitz eines Waffenscheines wo die verwendete Waffe ordnungsgemäß eingetragen war. Als solcher ist er auch gut geschult im Umgang mit Schusswaffen, ihn daher auf seine (offenbar vorliegende) Vereinszugehörigkeit zu reduzieren und dafür pauschal zu verurteilen, erachte ich als falsch.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Hi ich bin neu hier und finde es nicht schlecht, daß Ihr so offen dieses zwiespältige Thema diskutiert. Ich sehe das ähnlich. Ein Warnschuss im geschlossenen Raum...hmmmm, lieber nicht über 7,5 Joule.
    Der Tod des Polizisten und das Leid der Angehörigen- furchtbar.
    Doch das war sein Beruf. Ich kann den Notwehrgedanken in der beschriebenen Situation durchaus nachvollziehen und würde es auch als fragwürdig erachten, in dieser speziellen Situation einen Mann besonders hart zu bestrafen.
    Man sollte keinen Unterschied zwischen dem gewaltsamen Tod eines Polizisten und eines einfachen Menschen machen.
    Beides ist gleichermaßen tragisch. Und ein härteres Urteil würde tatsächlich ein wenig den schlechten Beigeschmack von DDR 2.0 haben

  • Super Forum
    Hi ich bin neu hier und finde es nicht schlecht, daß Ihr so offen dieses zwiespältige Thema diskutiert.

    Herzlich willkommen, Lotsen, und danke für die offenen Worte!

    Es geht mir mit dem Original-Urteil u. a. darum, die Halbwahrheiten einzudämmen und zu zeigen, dass der Teilfreispruch auf einer ganz besonderen Situation basiert, die man sich nicht so einfach "zurechtlegen" kann. Und es soll auch die Diskussion angeregt werden über Themen, die nicht so einfach bzw. sensibel sind.

    Danke an Euch fürs Mitmachen!

    VG Phil
    (Always InTheAir)

    Zitat von »Carnifex«:
    Zitat von »Markus30S« Wenn man oft genug immer auf die selbe Stelle schießt, dann bekommt man fast alles kaputt.
    Zitat von »InTheAir« Klasse, das werde ich ausprobieren.
    :thumbsup:

  • Windbeutel

    Noch zum Warnschuss: Der BGH findet hier deutliche Worte:

    "Bei dieser zugespitzten Situation ist nicht ersichtlich, warum die Abgabe eines Warnschusses die Beendigung des Angriffs hätte erwarten lassen [aus Sicht des vermeintlich Angegriffenen!]. Ein Warnschuss ist im Übrigen auch nicht erforderlich, wenn dieser nur zu einer weiteren Eskalation führen würde. Hier war aus Sicht des Angeklagten zu erwarten, dass die hartnäckig vorgehenden Angreifer [Wegen keiner Reaktion auf Licht und Rufen] ihrerseits gerade dann durch die Tür schießen würden, wenn sie durch einen Warnschuss auf die Abwehrbereitschaft des Angeklagten aufmerksam gemacht worden wären. Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang muss sich ein Verteidiger nicht einlassen. Daher waren beide Schüsse, die der Angeklagte durch die Tür abgegeben hat, aus seiner Sicht erforderliche Notwehrhandlungen."

    Aber wie gesagt, wars wohl eine ganz besondere Situation. Wäre die Polizeiaktion anders verlaufen, wäre hier kein Freispruch erfolgt.

    VG Phil
    (Always InTheAir)

    Zitat von »Carnifex«:
    Zitat von »Markus30S« Wenn man oft genug immer auf die selbe Stelle schießt, dann bekommt man fast alles kaputt.
    Zitat von »InTheAir« Klasse, das werde ich ausprobieren.
    :thumbsup: