Echte Waffe zur SV?

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 2.430 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Mai 2012 um 19:24) ist von Marechal.

  • Warst du jemals in eine RICHTIGE Schlägerei verwickelt?

    Die Kunst dabei ist es sich gar nicht erst in eine Schlägerei verwickeln zu lassen, dass "aus dem Weg gehen" ist der entscheidende Punkt dabei.

    Es kommt meisten´s anders als man denkt

    Ganz genau, darum halte ich diese Disskussion für ziemlich überflüssig, allein wenn ich Ratschläge lese wie man sich am besten mit einem Messer verteidigt wird mir schlecht.
    Vielleicht sehe ich den Punkt mit dem Messer auch etwas zu ( man könnte sagen persönlich) eng.


    Gruß, Andy

  • Tatsache ist, das man bei Schusswaffeneinsatz mit Personenschaden selbst als Polizist oder Soldat schonmal auf gut deutsch mit einem Bein im Knast steht....ist zwar übertrieben, aber auf einer Anklagebank wird man sich sicher wiederfinden...

    Ich kenne da einen Fall, der wurde uns damals in der Wachausbildung beim Bund geschildert und es gab auch Zeitungsausschnitte dazu. Da hat eine Streife einen Unbefugten auf Kasernengelände erwischt der sich gerade an einem Munitionsbunker zu schaffen machte. Nach einem Anruf (Halt, stehenbleiben!) ist der Typ weggerannt, einer der Soldaten hat ihn angeschossen. Der Typ hat auf Schmerzensgeld geklagt...und soweit ich weiß auch bekommen. Gerade bei so einem Fall frage ich mich wie das sein kann, außen an Kasernen hängen die Schilder von wegen unbefugtem Betreten und möglichem Schusswaffeneinsatz. Und in eine Kaserne verläuft man sich auch nicht durch Zufall, da sind meterhohe Zäune mit Stacheldraht drumherum. Wer sich in Gefahr begibt...

    Deswegen wurde uns damals unter der Hand nahegelegt: Entweder laufen lassen, oder so zielen das der Flüchtende das nicht überlebt, denn Tote klagen nicht mehr.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Falsch!!!

    nur ein Berufswaffenträger oder Personen die ein besonderes Schutzbedürfnis besitzen (Politiker oder Diplomaten,...) dürfen eine Waffe Führen d. h. geladen bei sich tragen!

    Ein WBK Besitzer darf die Waffe nur Transportieren also in einem entladenen, nicht schussbereiten Zustand befördern! Viele Schützenvereine Schreiben ihren Mitgliedern sogar einen absperrbaren Behälter oder ein Laufschloss vor!

    Und falls du zu deiner Selbstverteidigung eine Schusswaffe Gebrauchst (selbst das Ziehen einer Waffe oder Bedrohen geschweige denn von einem Warnschuss in die Luft ist "gebrauch") Musst du nachweißen können das du unter Lebensgefahr standest und es kein anderen Ausweg gab und das ist meist unmöglich...

    Glaub mir selbst Polizisten greifen wirklich nur im äußersten zur Waffe, da sie mit Sicherheit selbst nur beim Waffe Ziehen sich durch einen EEElenz langen Bericht rechtfertigen müssen!

    Grüße

    Frosch

  • Tscha, etliche Soldaten in Afghanistan wurden wegen Totschlag angeklagt. Warum? Ich mach mir da keinen Kopp mehr.