Was würde denn ein erneuter Verstoß für ihn für Konsequenzen haben?
Er hat keine WBK. So kann ihm nicht mit Verlust der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung gedroht werden.
Ein Waffenverbot kommt meiner Ansicht nach auch nicht infrage. Diese Strafe wäre absolut nicht verhältnismäßig.
Von daher wohl ne Ordnungswiedrigkeit?
Bin auch im BDS Berlin/Brandenburg. Bei meiner 2 tägigen Sachkunde(DSB in HH) wurde auch ein wenig was über Standaufsicht erzählt.
Hab dann so einen orangenen Schein gekriegt wo draufsteht ist zur Standaufsicht berechtigt bla bla.
Dieser Schein wird vom BDS LV1 anerkannt. Somit gabs den BDS Standaufsichtseinkleber in den Ausweis.