Standaufsicht problem

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 6.709 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. April 2015 um 22:22) ist von HW35.

  • Was würde denn ein erneuter Verstoß für ihn für Konsequenzen haben?
    Er hat keine WBK. So kann ihm nicht mit Verlust der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung gedroht werden.
    Ein Waffenverbot kommt meiner Ansicht nach auch nicht infrage. Diese Strafe wäre absolut nicht verhältnismäßig.
    Von daher wohl ne Ordnungswiedrigkeit?

    Bin auch im BDS Berlin/Brandenburg. Bei meiner 2 tägigen Sachkunde(DSB in HH) wurde auch ein wenig was über Standaufsicht erzählt.
    Hab dann so einen orangenen Schein gekriegt wo draufsteht ist zur Standaufsicht berechtigt bla bla.
    Dieser Schein wird vom BDS LV1 anerkannt. Somit gabs den BDS Standaufsichtseinkleber in den Ausweis.

    Pro Legal / BDS

  • Es gibt mehrere Stufen - die Standaufsicht überwacht den direkten Schießbetrieb am Schützenstand. Sie wird direkt vom Verein bestellt / beauftragt, Voraussetzung ist die Sachkunde. Ist also an sich nicht dramatisch. Jemand, der zur Standaufsicht eingeteilt wird, darf übrigens noch NICHT allein auf dem Schießsstand schießen ...

    Danach kommt der Schießleiter. Das verlangt eine weitere Ausbildung / Prüfung, bei der zusätzlich zu den Sachkundethemen Fragen zur Sportordnung etc. Thema sind. Die Prüfung wird vom Landesverband abgenommen und zertifiziert. Ein Schießleiter muss zwingend bei Schießbetrieb auf dem Stand anwesend sein, jedoch muss er nicht bei den Schützen direkt sein - das kann er an die Standaufsicht delegieren. Der Schießleiter darf, wenn er allein auf dem Stand ist, ohne weitere Aufsicht schießen.

    Dann gibt es den Schießsportleiter - wie Schießleiter, darf allerdings auch Wettkämpfe des Landesverbandes leiten.

    Und dann die C- Lizenz - die braucht man, wenn man mit jugendlichen zwischen 12 und 16 Jahren arbeiten will, die nicht die eigenen Kinder sind (die darf man auch mit der Schießleiterlizenz , eventuell auch Standaufsicht, da bin ich mir nicht ganz sicher, anleiten)- Die setzt aber einen langen Lehrgang voraus, nicht so einen 2 - Tages - Crashkurs :)

  • Mal ´ne Frage: Muß die Standaufsicht persönlich anwesend sein?
    Oder genügt eine Video-Überwachung?

    Obba Gerrit


  • Oder genügt eine Video-Überwachung?

    Obba Gerrit


    Meiner Meinung nein, Denn bei einer Videoüberwachung kann keine Sprechverbindung für die nötigen Kommandos und eventuellen Rückmeldung für alle Schützen gemacht werden. Zudem kann eine Videoüberwachung kaum die Schützen sowie das Schussfeld überwachen. Die Aufsicht ist ja auch für die Schießbahn verantwortlich und muss das Schießen sofort abbrechen können, wenn dort Gefahr droht. Man denke an Personen, die den Schutzwall überklettern oder das Reh, das plötzlich auftaucht.
    Weiterhin dürfen auch sachunkundige Personen schießen. Dort ist oft eine gesonderte Aufsicht direkt neben dem Schützen nötig.
    Bei Schießen mit Minderjähigen ist das Wort "Obhut" zu finden. Das bedeutet mehr als eine Sichtüberwachung.

    Zitat

    (3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf
    ...

  • Bei uns im Oberpfälzer Schutzenbund gibt es
    - Standaufsicht luftdruckwaffen 1 tageslehrgang zum neuerwerb 50% waffenrecht 50% sportordnung, verlängerung eine 1/2 Tagesveranstaltung
    - Standaufsicht feuerwaffen - s. o. - (evtl. mit technikunterweisung bei neuerwerb
    _ Waffensachkundelehrgang 2 Wochenenden inkl. praktische Übungen mit schriftlicher Schlussprüfung

    natürlich dann noch Jugendbasislizenz (keine andere Sportart braucht so was?!!)
    & div. Trainerstufen

    mfsg daniel