Braucht ein 40mm Granatwerfer ein "F"?

Es gibt 62 Antworten in diesem Thema, welches 6.526 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. April 2012 um 16:15) ist von Rancon.

  • Eine Rechtsverbindliche Klärung ist natürlich nicht möglich, weil keiner hier Anwalt ist, der mal eben für das Forum arbeitet. Es geht lediglich darum, den Tatbestand zu klären, ob es sich bei den Granaten und dem Werfer um Schusswaffen i.S.d. WaffG handelt und inwiefern sie mit einem F versehen sein müssen. Dass es mittlerweile sehr theoretisch geworden ist, ist natürlich klar. Aber leider ist bei uns selten wirklich etwas auf den ersten Blick sofort ersichtlich...

  • Auch Juristen (zB ein Anwalt hier im Forum) könnte das nicht mit 100%tiger Sicherheit sagen, sondern nur mit Sachverstand das WaffG auslegen.

    Ich würde es aber so auslegen, ohne juristisch zu werden, dass es für denen eigenen Hintern stressfreier ist, wenn der Werfer ein F hätte :D

    Eine Anfrage beim BKA kann natürlich auch nicht schaden - afaik sind die dafür zuständig und haben zB ja auch Firecap Waffen schon ausdrücklich für legal erklärt. Die haben Juristen die sich um sowas kümmern.