Eigener Schreckschuss - Schiesstand

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 3.606 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Juni 2012 um 12:30) ist von blackhawk168.

  • Preis < 10€ pro Packung 9 Para ist nichts Besonderes, zumindest wenn man ein paar mehr Schachteln abnimmt. Selbstgemacht ist es dann nochmals 1€ pro Pack weniger.
    45 ACP baue ich für unter 2€ pro Schachtel 50 Schuss. (Weil ich da die Geschosse auch noch selbst gemacht habe ;) )

    PS: In unserem SV ist es völlig egal, ob da einer Platz schießt. Ich habe schon Platzpatronen in der Hülsentonne gesehen. Allerdings darf bei uns jeder auch scharf schießen (im Rahmen der gesetzl. Bestimmungen) und so ist die SSW schnell wieder einsam auf dem Tisch.

  • Moin zusammen,

    Ich finde es prinzipiell erst mal eine gute Idee. Allerdings gibt es ein paar Punkte die man bedenken sollte.

    Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen das es nicht so leicht ist alle 14 Tage genug Leute zusammen zu bekommen.

    Desweiteren könnte ich mir vorstellen das es recht heftig wird wenn 10 Leute in einem Raum 8X8m rum ballern.

    Ich weis wieviel Munition wir immer so verschießen, da wird in deinem Bunker die Luft recht dünn.

    Du bist aber herzlich eingeladen bei unserem nächsten Treffen mitzumachen.

    Ich habe zwar noch keinen neuen Termin, aber der wird sich demnächst finden.

    Gruß Jörgen

  • Hi, :^)

    man darf sicherlich auch nicht außer acht lassen, dass es beim Schießen mit SSW ebenfalls unverbrannte Pulverreste geben wird, die sich auf dem Schießstand ablagern. Ob das in der Praxis bei SSW relevant ist, das müsste man vorher abklären. Dazu mal einen Link. Es kam schon zu Verpuffungen auf dem Schießstand, beim Überschreiten einer bestimmten Menge. Vielleicht ist es nicht ganz uninteressant dies zu wissen.

    http://www.schiessstandsachverstaendiger.de/sicherheit_bra…essanlagen.html


    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Jupp, Abzug muss da sein und eben eine Person, die die Erlaubniss hat mit Pulver umzugehen ( einen Lehrgang machte für die Erlaubniss nach §27 des Sprengstoffgesetzes ( Kurz Wiederladerschein)), der Fegen und abbrennen darf an einem vom Betreiber bestimmten Ort mit den vom Betreiber gestellten Mitteln.

    Wir als Verein mieten uns als Verein auch 1x pro Monat auf einem 100m indoor Schießkino ein. Da musste auch vom Verein eine Person bestimmt werden, die das Pulver vernichten kann.
    Auch auf normalen Schießständen darf daher nicht jeder fegen. Gut, die Praxis sagt da anderes aber so ist es nunmal Vorschrift.


  • Wie schon angedeutet, wäre ein kostenpflichtiges Angebot für Platzschützen schon wieder gewerblich und dann muss so ein Schießstand auch eine Zulassung haben. Das ist zwar nicht unmöglich, dürfte aber an einer fehlenden Raumluftanglage scheitern.


    Ich find es haarsträubend, was hier für falsche Rechtsauskünfte gegeben werden. Ich dachte, FloppyK gibt sogar Sachkundekurse?

    Weder ist das ganze gewerblich, noch wird ein Schießstand betrieben. Anders wäre die Lage beim Schießen mit F-Waffen auf dem eigenen Grundstück, da muss man aufpassen, das man nicht in den Bereich des Schießstandbetriebs gerät.

  • Du hast meinen Beitrag aus dem Zusammenhang gerissen. Lese den Beitrag darüber.
    Nebenbei gibt es in allen öffentllichen Foren keine Rechtsberatung. Das wäre auch gar nicht zulässig. Es stellt immer die rein private Meinung des Autors dar.

    Deinem letzten Absatz pflichte ich uneingeschränkt bei. (Ist auch sinngemäß in der WaffVwV so beschrieben)
    Wie auch immer, die Grenzen zur Gewerblichkeit sind fließend. Spätestens mit der Gewinnabsicht einer Forderung ist das Private beendet und sei es, wenn man aus den Beiträgen etwas aufbauen, herrichten oder zusätzlich anschaffen will. Wie schnell man in die Geweblichkeit rutscht, zeigt das kürzliche Urteil eines Gerichtes. Ein privater Sammler hat sein Zeugs wohl im größeren Umfang in eBay feilgeboten. Das wiederholte Anbieten gleichartiger Artikel reichte zur Abgrenzung aus. Somit musste der Mann die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
    Letztlich - nicht jedes Gewerbe muss mit dem Gewerbeschein angemeldet werden. Einige Zweige lassen sich auch freiberuflich ohne Schein legal ausüben. Allerdings sind die Einkünfte in der Jahresbescheinigung anzugeben und somit zu versteuern.

  • kannst du die location des bunkers etwas genauer angeben...wüsste gern wie weit es von mir aus bis dahin ist.

    klingt auf jeden fall sehr interessant dein vorschlag.


    Finde ich auch. Ich hätte es auch nicht allzu weit dorthin. Wäre auch gleich ne Möglichkeit für ein Treffen.