Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 1.385 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Januar 2012 um 23:57) ist von baumstamm.

  • Habe soeben ein Hw50 ersteigert.
    Es hat aber kein F-Zeichen & ich keine WBK.
    Dementsprechend müsste ein bestimmtes Mindestalter sowie die originale Feder verbaut sein.
    Da ich gerade frischer LG Einsteiger bin würde ich gerne erfahren wie ich nun sicher sein kann, bzw prüfen kann ob das Gewehr im originalen Zustand ist und auch das Mindestalter erfüllt.

    Soweit ich weiss wäre es sonst für mich verboten das LG zu besitzen.

    Kurz gesagt ich möchte mich nicht Strafbar machen, deswegen frage ich lieber vorher nach.

    Danke & Liebe Grüsse Lechim

  • hatte letzte woche das selbe problem. das lg muß vor 1970 auf den markt gekommen sein. wenn das lg noch in einer wbk eingetragen ist brauchst du zum austragen entweder ein schreiben vom hersteller oder ein gutachten oder ein schreiben von einem büchsenmacher. wenn das lg nicht ausgetragen werden muß denke ich ist es sache dir nachzuweisen das es nicht vor bj 70 ist. das ich konnte noch keine stelle im gesetz finden das die originalfeder oder den originalzustand fordert. wenn dir der originalzustand wichtig ist, müßtest du ein gutachten darüber in auftrag geben, wärst dann aber ganz sicher auf der sicheren seite der macht!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Um festzustellen ob dein LG auch ohne "F" legal ist, brauchst du die Seriennummer. Entweder ne Email an Weihrauch ( das kostet dann 15€ und du hast 100% Sicherheit), oder du nutzt die schon öfters erwähnte liste aus NL zu groben Orientierung. Hab mir die mal runtergeladen, weiss aber nicht wie ich einstellen kann (oder überhaupt darf?).
    Wenn du die SN hast, poste sie doch mal, vllt gibts ja noch andere user die die nummer schon zuordnen können...

  • Hi

    . wenn das lg nicht ausgetragen werden muß denke ich ist es sache dir nachzuweisen das es nicht vor bj 70 ist.

    ... man selber muß im Falle des Falles nachweisen, daß z.B. die starke Feder rechtlich einwandfrei ist.
    HW50 = wenn man ganz sicher sein will: Weihrauch anschreiben und Baujahr bestätigen lassen, alles andere, auch die Bj-Liste aus den Niederlanden ist eher als grober Anhaltspunkt geeignet und nicht rechtlich verbindlich.

    Pre-F kann eine stärkere Feder haben, kann aber genausogut irgendwann gegen 7,5J-Feder getauscht worden sein, um damit zu Hause schießen zu dürfen.

    korrektes Pre-F, also vor 1970 in den Handel gekommen ist ab 18J frei, starke Originalfeder oder 7,5er ist Voraussetzung, eine Überstarke Feder macht ein solches Gewehr " NICHT FREI AB 18J "
    Gruß
    AW93

  • n'abend.....

    soweit mir bekannt brauchst du gar nichts machen......

    du mußt allerdings mind. 18 jahre alt sein; dann darfst du auch ein Luftgewehr ohne F Zeichen besitzen das vor 1970 hergestellt wurde.

    da du das gewehr ohne wbk erworben hast würde ich davon ausgehen das es auch nicht wbk-pflichtig ist; bei eGun kannst du z.B. nur wbk-pflichtige Waffen kaufen indem du deine wbk dem Verkäufer zumailst.

    solltest du die Waffe privat gekauft haben frage nach ob sie eine wbk Eintragung hat, sollte dies der Fall sein trifft zu was in den anderem post geschrieben ist.....

    8) :D

  • Hallo,

    was hat den der Verkäufer in der Artikelbeschreibung geschrieben ?

    Hat er Bilder eingestellt ? oder woher weisst Du das es kein F zeichen hat ?

    vermute Du hast über eGun gesteigert, da die Auktion vorbei ist stell doch einfach einmal

    die Auktionsnummer hier ein.

  • ... man selber muß im Falle des Falles nachweisen, daß z.B. die starke Feder rechtlich einwandfrei ist.

    wie kommst du drauf, das wäre ja dann eine beweißlast umkehr!

    da du das gewehr ohne wbk erworben hast würde ich davon ausgehen das es auch nicht wbk-pflichtig ist; bei eGun kannst du z.B. nur wbk-pflichtige Waffen kaufen indem du deine wbk dem Verkäufer zumailst.

    bei vor f gewehren ist das anders, weil erwerbsberechtigt jeder ist der das 18 lebensjahr errecht hat. theoretisch kannst du ein eingetragenes pre f lg bei e gun erwerben, schickst den verkäufer deinen altersnachweiß, der meldet das seiner behörde, die trägt es aus, meldet sich dann bei deiner behörde und die wird dann deine erwerbsberechtigung prüfen. dann mußt du entweder das gewehr f machen lassen, oder den nachweiß erbringen das es vor 70 in den handel kam. was allerdings passiert wenn du den nachweiß nicht erbringen kannst möchte ich mir nicht vorstelle.
    ich habe es so gemacht das ich das lg gekauft habe, mich um die bestetigung des herstellers bemühe und das lg bis zum austragen beim verkäufer bleibt.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • und wofür ist dann der hinweis bei eGun das wbk eingetragene waffen als wbk-pflichtig gekennzeichnet werden müßen?

    ich sehe das so das sämtliche waffen die in einer wbk eingetragen sind auch als wbk-pflichtig bei eGun gekennzeichnet zum verkauf angeboten werden müßen.

    passiert das nicht verstößt der Verkäufer gegen die Verkaufsregeln die ja bei eGun rechtlich abgesichert sind.....oder sehe ich das falsch?

    so was darf man natürlich ohne wbk nicht erwerben:

    EWB erforderlich!


    Beispiel:

    xxxxx

    2 Mal editiert, zuletzt von johnlord (29. Januar 2012 um 22:00)

  • schau mal genau nach was bei e gun steht. in der auktion steht immer erwerbsberechtigt (ewb erforderlich)und eine erwerbsberechtigung ist nicht nur die wbk! weil erwerbsberechtigt für lg vor bj 70 ist jeder der das 18 lj überschritten hat.

    sorry, sehe deinen link erst jetzt.
    da steht nicht das es eine pre f waffe ist, könnte auch ein aktuelles lg sein mit starker feder. das mit der starken feder ist auch so ein ding, würde nicht darauf bieten ohne wbk!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

    Einmal editiert, zuletzt von baumstamm (29. Januar 2012 um 21:52)

  • na ja....das führt glaube ich hier nicht weiter.....

    ich halte es so: wenn ich mir eine waffe kaufe interessiert es mich ob die waffe als wbk gekennzeichnet ist.

    ist das nicht der fall erwerbe ich sie da ich das darf und über 18 jahre alt bin.......

    von waffen die wbk gekennzeichnet sind lasse ich die finger da ich keine wbk habe.....

    bisher bin ich damit gut gefahren; ich bin auch der meinung das alle eingetragenen (auf wbk-schein) waffen die bei eGun verkauft werden auch als wbk gekennzeichnet werden müßen....

    ja...da hast du recht...wenn dieses gewehr eine starke feder hat wovon ich mal ausgehe, hat doch der verkäufer alles richtig gemacht und den hinweis auf wbk angegeben.

    verkauft also jemand dort eine eingetragene waffe auf wbk und gibt das nicht an beim verkauf macht sich der VERKÄUFER strafbar, nicht der Käufer.....aber ich glaube das sieht jeder etwas anders....

    ^^

  • Habe jetzt erstmal den Verkäufer angeschrieben um Baujahr und Seriennr. zu erfahren.
    Die Auktions-id ist: 3685053

    johnlord
    Wenn ich es nicht mal besitzen darf bekomm ich garantiert auch mein Fett weg.
    Unwissenheit schützt ja bekanntermaßen nicht vor Strafe.

    Vielen Dank für die Antworten auch wenn mich das ganze rechtliche Hin und Her etwas verwirrt.
    Bin schon am grübeln ob es nicht vielleicht sinnvoller wäre zu versuchen vom Kauf abzutreten und ein rechtlich unbendenkliches Produkt zu erwerben.

  • also ich würde mir da keine gedanken machen; das wird ein altes hw50 sein mit der alten starken feder.

    es ist kein hinweis auf wbk da, also kannst du es meiner bescheidenen ansicht nach ohne probs erwerben.

    und noch mal: wenn etwas am gewehr, z.B. exportfeder, verbaut ist wäre das gewehr ewb pflichtig und das muß der VERKÄUFER eintragen lassen und beim VERKAUF angeben!!!


    wie gesagt, ist meine ansicht......

  • ja, denke auch, du hast da ein schönes starkes gewehr, so wie da beschrieben scheint alles in ordnung!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Hallo Lechim,

    nun ja, wenn man die Auktion kennt: ist doch alles bestens!....altes,noch OHNE "F"-Kennzeichnung
    und von WBK kein Wort, also muß es weder aus- noch eingetragen werden und ist ab 18Jahren frei zu erwerben!
    lt Beschreibung kann man davon ausgehen, daß eine stärkere Feder eingebaut ist als bei aktuellen F-Modellen ... auch dies ist rechtlich soweit in Ordnung.

    ... nur darf halt keine z.B. 16, 24 oder was weiß ich für eine Super Joule Feder eingebaut sein.
    kann man selber mit einer V0-Messung kontrollieren ( wenn man ganz sicher sein will )

    Gruß

    2 Mal editiert, zuletzt von AW93 (29. Januar 2012 um 23:29)

  • @ baumstamm

    Zitat von »AW93«



    ... man selber muß im Falle des Falles nachweisen, daß z.B. die starke Feder rechtlich einwandfrei ist.
    wie kommst du drauf, das wäre ja dann eine beweißlast umkehr!

    ... wer denn sonst?
    ich habe mir für meine Pre-F Diana 50 von Diana schriftlich die Stärke der damalligen Feder bestätigen lassen ... das Schreiben habe ich abgeheftet

    Du schreibst ja auch: Du hast Dich um den Nachweis des Baujahres bemüht

    ... wenn man bei diesem HW50 davon ausgehen kann, daß die eingebaute Feder der damals serienmäßigen entspricht ist: alles in Ordnung!

    Gruß
    Jürgen

  • wer sonst? der der den nachweiß von dir fordert. das wäre ja genauso wenn die polizei dich anhält und du mußt dann den nachweiß erbringen das alles in ordnung ist.
    bei diana und anderen noch existierenden firmen ist da vieleicht noch möglich sich die damalige stärke bestetigen zu lassen bei vielen anderen ist das nicht möglich, bzw wurde einfach nie bestimmt.
    ich hab mich um den nachweiß des baujahres bemüht, weil ich es sonst nicht ausgetragen bekomme oder ich müßte f machen lassen.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg