WaffG und Klingenlänge, etc. ???

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 7.211 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Februar 2012 um 12:04) ist von Kawasaki-Z.

  • Macht nicht den Fehler die Logik in manchen Paragraphen des Affengesetzes zu suchen.
    In einigen Abschnitten gibts schlicht und einfach weder einen plausiblen Grund für eine Einschränkung, noch einen Sinn.

    Manches darin entsprang einem (paranoiden) "hellen Kopf" in den oberen Reihen, wurde dann durch "Experten" bestätigt und schließlich durch "Volksdiener" ins Gesetz aufgenommen.

    Und der gesetzestreue Bürger darf sich dann damit rumschlagen.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • jop, führverbot lediglich, wenn einhändig zu öffnen, oder fest und über 12 cm.
    zweihändig zu öffnen darfst du immer führen.

    und wenn ich mal zu viel geld hab, lass ich mir nen zweihänder bauen, bei dem die klinge selbst eingestellt wahrscheinlich noch aus dem griff guckt. aber ist ja dann auch aufklappbar -.-

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Also rein aus Spaß hab ich mir das hier mal zugelegt ^^

    http://www.google.de/imgres?imgurl=…=1t:429,r:0,s:0

    Ist ein "normales" Zweihandklappmesser und somit ohne Probleme Führbar.

    Man muss sich nur zu helfen wissen XD


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • wow, das ist ja mal was tolles... kommt dem Zweihänder/Einhänder in klappbar schon recht nahe, vom Prinzip her^^
    muss ich mir gleich mal merken, für wenn genug geld da ist ;)

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Also falls du damit angetroffen wirst, musst du halt erst mal damit rechnen, daß es einkassiert wird :)

    Erklär mal dem gemeinen Streifenpolizist, daß du das Führen darfst weil es ein normales Klappmesser ist.
    Die wissen meist nur was von 12cm und vielleicht noch von Feststehend und das wars schon.


    Wobei für die meisten Leute Feststehend scheinbar bedeutet, daß die Klinge arretiert werden kann.

    Auch viele Poliziste vertreten diese falsche Annahme. Und eine Diskussion bringt meist nix :)


    Den Unterschied zwischen Feststehend (nicht klappbar) und feststellbar (klappbar mit Arretierung) verstehen bzw. kennen die Meisten leider nicht.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Nur würde sich da die Frage aufwerfen was die Hüter des Gesetzes dazu sagen wenn man damit mal eben auf der Strasse seine Semmel mit öffnet.
    Da wird man dem eine beglaubigte Kopie des WaffG in die Hand drücken und es wäre trotzdem weg.
    Mein altes Böker KeyCom hingegen ist ein böses, böses Einhandmesser und wurde von unserem alten Schulpolizisten gekonnt ignoriert. 8|
    Also schamlos Gesetze ausreizen bis sie verschärft werden(Armbrust auf dem Rücken tragen, gekürzte Kampfmesser, 500ml Flaschen Pfefferspray etc.) sollte man sein lassen ;^)

    Und wenn ich wandele im finsteren Tal, so fürchte ich kein Unglück denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!

  • Find ich nicht.

    Gesetze werden verschärft EGAL was man tut.
    Es brauchte keinen Grund um das Führverbot durchzusetzen und es wird auch keinen Grund brauchen um weitere Verschärfungen durchzudrücken.
    Man muss dem Bürger nur weiter Angst machen, dann flehen die Meisten die Politiker ja gradezu an ihre Rechte zu beschneiden.


    Sich an die Grenzen der Gesetze zu begeben ist ja der Sinn der Sache.
    Ansonsten kann man sich gleich daheim einsperren und den Schlüssel wegwerfen.

    Man darf was man darf, Punkt.

    Meine Antwort für die Zukunft bei einer wie auch immer gearteten Kontrolle auf die Frage "Warum haben Sie denn......... (beliebigen Gegenstand einfügen) dabei", wird lauten "Weil ich es darf".

    Ich halte mich an die Gesetze, nicht mehr und nicht weniger.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Kentucky: Ja, genau sooo sehe ich das auch. Auch wenn sich manchmal Realität und Wahrheit (leider) vermischen bzw. kreuzen... ;(

    Gruss, Patrick.

    P.S.: Habe mir nun die "Zweihand" Version des Eickhorn Guardian I bestellt. Dann bin ich wenigstens kein böser, böser, böser Bube ;^) .

  • Servus Leute,

    ich wollte für meine Frage kein neues Thema öffnen und daher stelle ich mal flott hier meine Frage ! :whistling:

    Ich war mir heute das Pohlforce Alpha Two Plain Edge und das Pohlforce Alpha Three Survival anschauen und bin am überlegen mir eines der beiden zu kaufen aber ich bin mir nicht ganz sicher ob man diese beiden Messer führen darf :S

    Der "Daumenknauf" beider Messer ist von haus aus demontiert und liegt nur in dem Set mit dabei um ihn evtl nachträglich zu montieren. Die Klingenlänge beider Messer beträgt 11,3 cm wobei diese ja ansicht wenn ich das richtig verstanden habe in diesem Fall unrelevant ist da ich das Messer ja eh mit 2 Händen öffnen muss.
    Auch das "rausschleudern" der Klinge funktioniert nicht da diese recht stramm rausgeht ^^

    Also wie schaut das nun rechtlich aus ?? Darf ich diese Messer mitführen ? Meiner Meinung nach ja... :thumbsup:

    Das mit den feststehenden Messern ist ja eigentlich klar,12 cm sind erlaubt aber wie bzw an was wird ein "Kampfmesser" gedeutet ?? Jetzt mal abgesehen von der Klingenlänge wäre dann das CRKT Ultima II ein verbotenes Messer ? Denn um erlich zu sein gefallen mir nur solche Messer die so aufgebaut sind wie dieses 8o

  • Jepp, darfst du, solange der Klingenheber nicht montiert ist!
    Ich habe mir vor kurzen auch ein Pohl Force gegönnt, mich aber für das
    Bravo One Outdoor entschieden, da dazu eine Mail vom BKA existiert, in der
    diesem Messer die legale Führbarkeit bescheinigt wird.

    Einmal editiert, zuletzt von Constantine (8. Februar 2012 um 22:33)

  • Hast du das BKA selsbt angeschrieben zwecks führen des Messers


    Dieser Pohl legt seinen Messerchen immer eine entsprechende Kopie bei - sagt man.

    Tool.

    Nur DER Mensch zeigt wahre Größe, der weder den Wurm zertreten, noch vor dem Herrscher kriechen muß.

  • Ein "Restrisiko" ist beim WaffG immer vorhanden ;(

    Abgesehen von der Klingenlänge weichen die genannten Alpha von dem Bravo in folgenden Punkten ab:
    - Abschraubbarer Klingenheber (bei Bravo nicht vorhanden)
    - Tantoklinge (Alpha Three Survival)
    - Reflexfreie schwarze Beschichtung

    Daher könnte eine Bewertung vom BKA auch anders ausfallen

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7

  • Eben weil das ganze so ekelhaft wischi waschi ist, habe ich mich für das messer bravo one entschieden.
    Die mail habe ich ausgedruckt und immer dabei, da hat man wenigstens was in der hand, falls sich mal jemand mit der gesetzeslage nicht auskennen sollte.

  • Eben weil das ganze so ekelhaft wischi waschi ist, habe ich mich für das messer bravo one entschieden.
    Die mail habe ich ausgedruckt und immer dabei, da hat man wenigstens was in der hand, falls sich mal jemand mit der gesetzeslage nicht auskennen sollte.

    ...da ist viel Wahres dran, leider. Habe nun auch die "Zweihand"-Variante des Eickhorn-Guardian.

  • Ich werd mich mal noch ein wenig schlau machen aber ich denke dass es das alpha two wird da dieses für den alltagsgebrauch besser ist als eines mit tantoklinge ... Den Klingenheber kann man da ja auch demontieren ich halte euch mal auf dem laufenden