Hallo ans Forum!
Ich lese schon länger hier mit und habe mich jetzt auch angemeldet um aktiv am Forum mitzuwirken.
Ich beginne auch direkt mit einer Frage zum ach so klaren deutschen Waffengesetz die ich trotz allem Suchen nicht für mich beantworten konnte.
Wenn es doch schon beantwortet wurde BITTE ich um Entschuldigung und um Newbie - Verständniss.
These 1:
Springmesser die zur Seite aufklappen UND nur einseitig geschliffen sind ABER deren Klinge länger als 8,5cm ist = verbotener Gegenstand, nicht besitzen, nicht führen.
These 2a:
Ein Bajonett ist eine WAFFE und darf geführt werden wenn die Person mind. 18 Jahre alt ist und sich Ausweisen kann.
These 2b:
Ein Bajonett ist eine WAFFE, Besitz ab 18 frei aber darf nach neuem Waffengesetz NICHT geführt werden.
These 3:
Auch ein KLAPPbajonett das zur Seite mit Federkraft aufspringt UND nur einseitig geschliffen sind ABER deren Klinge länger als 8,5cm ist ein Bajonett und KEIN verbotener Gegenstand.
Sind meine Thesen soweit richtig?
Jetzt die Frage:
Wie kann ein Klappbajonett von einem Klappmesser oder auch ein Springbajonett von einem Springmesser unterschieden werden? Genügt da die typische Aufnahme oder der Ring am Griff?
oder ist ein Bajonett nur dann ein solches, wenn es auch am Gewehr aufgepflanzt ist?
Ich freue mich schon auf eure Antworten,
Maffe.