Guten Abend Sportfreunde,
eine Frage: Glaubt Ihr, oder hat sogar jemand damit Erfahrung gemacht, dass ein kleiner Waffenschein ein Hinderniss für die spätere Beantragung einer WBK für Sportschützen ist ?
Folgender Hintergrund, als spezialsierter Karpfenangler, der viele Nächte im allein im Schilf an Mecklenburger Seen sitzt und zum Karpfenanfüttern teilweise 20-30 kg
Mais dabei hat, wurde ein Bekannter vom mir mehrmals regelrecht von Wildschweinen überrannt, die sich auch nicht vertreiben lassen, seine Idee kleiner Waffenschein und
Verprellungsschuß mit SSW, dass sollte klappen.
Nun ist er aber auch am Sportschiessen interessiert und will sich auch im SV betätigen, natürlich auch mal eine eigene Waffe besitzen.
Nun ergab sich, dass in einem privaten Gespräch ein Mitarbeiter des LK so ähnlich sagte: " bei den Spinnern die mit SSW und kleinen Waffenschein rumrennen wollen ,
wird besonders genau und strenger bei späterer Beantragung WBK etc. geschaut, ob was zu verhindern ist.
Das bedeutet doch wohl, dass man schon nicht mehr als seriöser unbescholtener Bürger gilt wenn man den Kleinen Waffenschein hat ?
Gilt man schon als Gefährdungsherd ?
Hat da jemand von Euch schon mal schlechte Erfahrungen mit gemacht, sollte der angehende seriöse Sportschütze daher den kl.Waffenschein meiden ?? ?
Danke,
Frank