Verhalten bei Polizeikontrollen mit freien Waffen dabei

Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 7.397 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Dezember 2011 um 12:43) ist von jodoe.

  • Hallo,
    vielleicht ein Tipp zum richtigen Verhalten gegenüber der Polizei bei Kontrollen, wenn man eine Waffe dabei hat. Gestern war es bei mir der Fall, Kelle gesehen, rausgewunken und los gings.
    "Allgemeine Verkehrskontrolle, Papiere bitte". Ich habe dem Beamten gleich mitgeteilt, dass ich eine Schusswaffe im Handschuhfach habe. Aber mit Hinweis auf PTB-Waffe. Die Hände waren zwar gleich am Holster aber ansonsten gings sehr ruhig und problemlos ab. Ein dritter Polizist nahm meine PK380 aus dem Handschuhfach an sich und untersuchte sie. Fragte mich kurz ob diese geladen wäre und warum. Ich sagte zum Selbstschutz.
    Ich wurde gefragt, ob ich im Besitz des kleinen Waffenscheins bin, das ich bejahte. Nach einer kurzen Überprüfung der Papiere bekam ich sie am Ende der Kontrolle wieder ausgehändigt. Gleichzeitig wurde mir gesagt, das ich mich sehr korrekt verhalten habe mit dem direkten Hinweis auf die Waffe.
    Deshalb mein Tipp um Missverständnisse von vornherein auszuschließen, weißt doch bei ähnlichen Kontrollen gleich drauf hin, wenn ihr eure dabei habt. Dann gibts auch keine Probleme.
    Gruß
    waltherp59mm

  • Ich glaub so´n Thema irgendwo im Forum gesehen zu haben ... aber is ja egal ...

    Ich war selber noch in keiner VK mit SSW ... deswegen kann ich mich da ned so in die Lage versetzen...
    Wie ist das eigentlich ... dürfen die wirklich eine SSW einziehen...?
    Ist ja schön und gut wenn man die Herren/Damen in Grün gleich darauf hinweist...
    Verhindert bestimmt großen Ärger... aber dürfen Sie mir meine SSW abnehmen auch wenn ich ne KWS habe...?!
    Mit irgendwelchen Begründungen... *den jungs und mädl´s fällt ja immer was ein um paar sternchen zu verdienen*

  • abnehmen zum Eigenschutz vielleicht? Aber einziehen nein. Vorausgesetzt man hat den kleinen Waffenschein. Ging auch völlig problemlos. Haben sich das Ding nur ne Weile betrachtet.

  • Es gibt doch eigentlich keinen Bedarf, von Anfang an die Waffe zu erwähnen, schließlich durchsuchen sie ja nicht ohne Verdacht einfach mal das Auto oder unterziehen dich einer Leibesvisitation. Wenn der Zoll oder BuPo die rauswinken oder du gefragt wirst, ob du was dabei hast "womit sich der Polizist verletzen könnte" dann kannst du ja sagen, was Sache ist.

  • Meine Devise war bislang immer "Maul halten".
    Allerdings habe ich nie ne Pistole dabei sondern nur Armburst oder Luftgewehr (auch WBK-Pflichtig).
    Einmal stand ein Polizeimotorrad quer auf der Straße - haben Sie was getrunken? nein - Der Polizist wollte dann noch die Papiere fürs Auto sehen. Mein Kumpel hatte die im Kofferraum udn wackelte mit dem Polizisten zum Heck des Wagens. Der Kofferraum war randvoll mit FT-Zielen und Gewehrkoffern, hat aber keinen interessiert.
    Auf der Rückfahrt von einem FT-Event in Polen bin ich mal in eine Straßensperre geraten - gleiches Spiel - ganz oben auf dem Gepäck lag eine leuchtend blaue Gewehrtasche mit der verräterischen Walther-Schleife.

    Meine Überlegung ist: wenn ich der Polizei sage: Hallo, ich habe ein paar WBK-pflichtige Waffen im Kofferraum, werden die sich das angucken müssen und ich bin erstmal beschäftigt. Wenn ich nichts sage und der Polizei fallen die länglichen Koffer auf, kann ich mich immer noch als Sportschütze outen.

    collector

  • Auch meine Ansicht.

    Erst mal, intressiert nur der Führerschein und der Ausweis. Evtl. noch der Zustand des Fahrzeugs :)

    Hätte ich eine Gaspuste im Handschuhfach, würde der Hinweis darauf erst erfolgen wenn die Beamten aus welchem Grund auch immer da rein schauen wollen.

    Vorher machts nur unnötig Stress :)

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Ob es eine gute Idee ist direkt auf die Waffe hinzuweisen ist Situationsabhängig und kann nicht pauschal empfohlen werden (genauso wie das verschweigen der Waffe). Wenn man die Waffe am Holster hat und man "abgeklopft" werden soll, macht es vllt. durchaus Sinn. Wenn man nur den Ausweis sehen will, dann nicht unbedingt.

    Ich persönlich bin bis jetzt gut damit gefahren bei Kontrollen nicht auf die Waffe hinzuweisen. (Den einzigen Knatsch den es jemals gab war das zurückleuchten mit einer hellen Taschenlampe - wenn man unterwegs ist und dann geblendet in der Welt steht wird halt mit einer Lumapower zurück geleuchtet ;o)


    Auf eine Anfrage bezüglich des führens einer Waffe erhielt ich einmal folgende Anmerkung zurück:

    Zitat

    [...]
    Aus meiner langjährigen polizeilichen Praxis heraus, kann ich Ihnen mitteilen, dass jede Situation, insbesondere beim Antreffen von Personen und Polizeibeamten die Erkennen, dass sie eine "Waffe" führen, anders ablaufen wird. Jede Person oder jeder Polizeibeamter wird nicht gleich, sondern unterschiedlich mehr oder weniger aktiv oder passiv, reagieren. Ein Überreagieren von Personen und Polizeibeamten ist nicht auszuschließen.
    [...]

    Was der beste Weg ist lässt sich nicht sagen - vermutlich nicht einmal hinterher.


    Die bittere Erinnerung an schlechte Qualität hält länger als die Freude über einen günstigen Preis.

  • Wenn die Waffe im Kofferraum oder Handschuhfach liegt und u.U. sogar in einem verschlossenem Behältnis sehe ich keine Probleme den Beamten vorerst nix von den Waffen zu sagen. Problematisch wird es wenn die Waffe geladen und griffbereit verstaut wird oder evtl. am Körper getragen wird. Sollte der Beamte das sehen sorgt das anfänglich u.U. für erheblichen Stretsch. Außerdem sollte man auch unterscheiden von welcher Behörde die Beamten sind. Das wurde hier ja schon erwähnt - Die Landespolizisten benötigen einen Anfangsverdacht um das Fahrzeug durchsuchen zu wollen. Bei den Bundespolizisten sieht die Sache anders aus. Nach deren Polizeigesetz gibt es sogen. verdachtsunabhängige Kontrollen welche ihnen gestatten Kofferraum, Handschuhfach, Gepäck usw.in Augenschein zu nehmen. Auch sind meiner Erfahrung nach die Landespolizisten im Umgang mit dem Bürger etwas lockerer. Bei den Bundespolizisten steckt da doch irgendwie noch ein gewisser militärischer Drill drin. Da würde ich dann ggf. doch schon mal vorher ne Ansage machen... Also immer schön auf das Ärmelabzeichen (Wappen) achten.
    Ich habe es selbst schon erlebt, wie der Kraftfahrer unsanft zu Boden gebracht wurde, zwei weitere Kollegen ihre Dienstwaffen in der "entschlossenen Sicherungshaltung" hielten nur weil der Betroffene es versäumte ihnen mitzuteilen, dass er eine Waffe bei sich führt. Das kommt eben immer auf die Situation an und ein altes Sprichwort besagt ja "Wie man in den Wald hinein ruft..."

    Fortis Fortuna Adiuvat...

  • Ich persönlich würde da mit offenen Karten spielen. Einfach zusammen mit den Fahrzeugpapieren den KWS übergeben und dann den Hinweis auf die Waffe und deren Aufbewahrungsort geben.

    Man tut ja nichts verbotenes oder halbseidenes. Und so vermeidet man von Anfang an eventuelle "missverständnisse". Und soll die Polizei sich die SSW doch mal anschauen (im gegenzug will ich
    dann deren mal begrabbeln :D :D :D ), ich sehe da kein Problem.

  • Wie verhalten sich denn Polizeibeamte bei einer Polizeikontrolle? Dafür muss es doch eine Dienstvorschrift oder ähnliches geben.

    Gemeint ist damit der Polizeibeamte (Kripo o.ä.) in zivil, der während einer Dienstfahrt oder nach Dienstschluss in eine Polizeikontrolle von ihm unbekannten Kollegen kommt und dabei seine scharfe, komplett geladene Ganzstahlwaffe schussbereit im gefetteten Schnellzieholster bei sich trägt. Es könnten eventuell auch gut verkleidete Gangster sein, die Knöllchen abkassieren oder in Besitz seiner Waffe kommen wollen.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Wenn ich meine Dienstwaffe zivil führe und von den Kollegen kontrolliert werde, bin ich angehalten mich umgehend zu outen. Noch bevor der Kollege an meinem Fahrzeug ist, habe ich bereits meinen Dienstausweis zur Hand.
    Man muss allerdings dazu sagen, bin ich mit einem zivilen Dienstfahrzeug unterwegs wird man i.d.R. nicht kontrolliert. Das liegt nicht daran, dass den Kollegen alle Zivilfahrzeuge bekannt sind sondern eher am Ablauf einen pol. Kontrolle aus dem fließenden Verkehr. Es wird meist noch vor dem Haltezeichen das amtl. Kennzeichen überprüft. Die Kollegen erhalten dann statt der Auskunft einen entspr. Vermerk. Sie wissen dann zwar noch immer nicht zu welcher Behörde bzw. Schutzperson dieses Fahrzeug gehört, sind aber "vorgewarnt"...

    Fortis Fortuna Adiuvat...

  • Und soll die Polizei sich die SSW doch mal anschauen (im gegenzug will ich dann deren mal begrabbeln :D :D :D )

    :n25:

    Wie verhalten sich denn Polizeibeamte bei einer Polizeikontrolle? Dafür muss es doch eine Dienstvorschrift oder ähnliches geben.

    Gemeint ist damit der Polizeibeamte (Kripo o.ä.) in zivil, der während einer Dienstfahrt oder nach Dienstschluss in eine Polizeikontrolle von ihm unbekannten Kollegen kommt und dabei seine scharfe, komplett geladene Ganzstahlwaffe schussbereit im gefetteten Schnellzieholster bei sich trägt. Es könnten eventuell auch gut verkleidete Gangster sein, die Knöllchen abkassieren oder in Besitz seiner Waffe kommen wollen.

    Würde mich auch mal interessieren... die Überlegung ist zwar eher unwahrscheinlich, aber auch nicht abwegig...


    EDIT: Wauwau war schneller...
    :P

    Jeder hat das Recht auf meine Meinung!

  • Ich bin auch der Meinung dass man es der Situation nach entscheiden muss ob man sofort etwas von der Waffe erzählt.

    Falls die Waffe im Kofferraum oder auf dem Rücksitz liegt würde ich ersteinmal nix sagen.
    Blöd wird es allerdings wenn man die Papiere UND die Waffe im Handschuhfach hat.
    Dann sollte man zur eigenen Sicherheit sofort sagen das "auf" den Papieren noch etwas liegt :D

    Gruß Arno

    Übrigens besteht der Vorteil eines dreieckigen Rades gegenüber einem viereckigen, exakt berechnet,

    im Fehlen eines Klapperns pro Umdrehung.

  • Pauschal kann man das sicher nicht beantworten sondern nur Situationsbedingt. Generell würde ich erstmal nicht auf eine Waffe verweisen wenn keine Durchsuchung des Fahrzeugs oder der Person ansteht. Ausnahme ist natürlich wie schon ausgeführt zB. Papiere und Waffe im Handschuhfach was es ja unausweichlich macht, dass die Waffe zum Vorschein kommt. Hier gebietet es eigentlich schon die Logik darauf im Vorfeld zu verweisen.

    Wenn man genrell egal ob notwendig oder nicht darauf hinweist hat man am Ende bei übereifrigen und jungen Aufsteigern vielleicht das Problem, dass die eins sehen wollen wo garkeins ist um sich zu profilieren - man weis ja nicht an wen man gerade gerät und hat dann unter Umständen vielleicht nur Ärger und rennerein. Ich würde da vorsichtig sein.

  • Ich hatte vor Jahren wo man noch keinen kws zum führen einer SSW brauchte mal ne tolle allgemeine Verkehrskontrolle, da muss ich so 18-22 gewesen sein und war noch zu unerfahren, da ich die SSW(Nickel) in der Türablage liegen hatte.

    Ein Beamter ging zur Fahrerseite einer zur Beifahrerseite.
    Der auf der Fahrerseite begann mit der typischen frage nach Führerschein und Fahrzeugschein, hatte diese gerade zu ende gestellt, da sprangen beide nen halben Meter zurück und zogen ihre Dienstwaffen.
    Ich fühlte mich son bissl wie in den USA nahm die Hände brav ans Lenkrad und sagte ,,Egal worum es geht es kann nur eine Verwechslung sein"
    Mir wurde nicht wirklich geantwortet, ich musste dann vorsichtig das Fahrzeug verlassen mit typisch Hände ans Dach usw (wusste immer noch nicht warum)
    Nun griff einer der Beamten Richtung meiner SSW und mir wurde schlagartig bewusst warum dieser ganze Aufwand.

    Danach habe ich Waffen nur noch NICHT sichtbar Transportiert und ohne nachfragen oder ähnlichem würde ich auch nicht drauf hin weisen.

    :eeeevil: Waffen in meinem Besitz: RG96 Match Velourvernickelt. Geplant sind auf jeden Fall noch: RG 99 Nickel, RG 600 Nickel , Weihrauch HW 94 Steinless look(nickel):eeeevil:

    8) Hatte schon so einiges an SSW: 6mm Pistole und Revolver, 9mm Revolver, 45.Short Revolver und diverse 9mm Pistolen 8)

  • Pauschal kann man das sicher nicht beantworten sondern nur Situationsbedingt. Generell würde ich erstmal nicht auf eine Waffe verweisen wenn keine Durchsuchung des Fahrzeugs oder der Person ansteht. Ausnahme ist natürlich wie schon ausgeführt zB. Papiere und Waffe im Handschuhfach was es ja unausweichlich macht, dass die Waffe zum Vorschein kommt. Hier gebietet es eigentlich schon die Logik darauf im Vorfeld zu verweisen.

    Wenn man genrell egal ob notwendig oder nicht darauf hinweist hat man am Ende bei übereifrigen und jungen Aufsteigern vielleicht das Problem, dass die eins sehen wollen wo garkeins ist um sich zu profilieren - man weis ja nicht an wen man gerade gerät und hat dann unter Umständen vielleicht nur Ärger und rennerein. Ich würde da vorsichtig sein.

    Naja soviel Vertrauen sollte man schon in unsere Polizei haben, dass sie erlaubnisfreie von erlaubnispflichtigen Waffen unterscheiden können. Natürlich gibt es immer jene und solche aber selbst bei jungen dynamischen Kollegen sollte es da keine Probleme geben. schließlich fahren die ja nicht alleine raus.
    Schwieriger wird es dann bei Waffen deren Besitz und Transport erlaubt, das Führen aber verboten ist. Wenn da ein Kollege nicht ganz rechtssicher ist kann man ihn ja höflich darauf hinweisen und bitten seinen Dienstgruppenleiter, Gruppenleiter, Wachenführer, Schichtführer und wie die auch alle heißen mögen zu kontaktieren...
    Wie ich ja bereits sagte - "wie man in den Wald hinein ruft...". Und wenn dennoch alle Stricke reißen, hat man ja noch diverse Rechtsmittel (über welche auch der übereifrigste Beamte verpflichtet ist zu belehren). Schließlich darf auch ein Polizist nicht einfach irgendwelche Dinge wegnehmen. Er muss nach seinen entspr. Polizeigesetzen bzw. nach der StPO alle seine Maßnahmen begründen können. Wenn man vor Ort ausdrücklich Widerspruch gegen seine Maßnahme (Beschlagnahme/Sicherstellung) einlegt muss er umgehend diese Maßnahme von einem Richter bestätigen lassen. Und glaube mir, wenn er nicht absolut rechtssicher ist, fragt er jemanden der sich damit auskennt bevor er sich vor seinen Kollegen, dem Staatsanwalt und Richter blamiert und die Waffe wieder raus gegeben werden muss...


    Würd mich mal interessieren, wie der eine Cop dem anderen Bescheid gegeben hat, dass er eine Waffe gesehen hat.
    Hast du sie gleich wiederbekommen als sie sich als :ptb: rausgestellt hat?


    Da hat jede Streifenbesatzung eine andere Methode - z.B. nutzen einige eine bestimmte Zahl die eben mal nebenbei genannt wird. Meist ist es aber so, dass vorher festgelegt wurde wer sichert, wer kontrolliert. Da beide ständig Blickkontakt halten genügt es meist schon, wenn der Sicherer zur Waffe greift.

    Ich hatte vor Jahren wo man noch keinen kws zum führen einer SSW brauchte mal ne tolle allgemeine Verkehrskontrolle, da muss ich so 18-22 gewesen sein und war noch zu unerfahren, da ich die SSW(Nickel) in der Türablage liegen hatte.

    Ein Beamter ging zur Fahrerseite einer zur Beifahrerseite.
    Der auf der Fahrerseite begann mit der typischen frage nach Führerschein und Fahrzeugschein, hatte diese gerade zu ende gestellt, da sprangen beide nen halben Meter zurück und zogen ihre Dienstwaffen.
    Ich fühlte mich son bissl wie in den USA nahm die Hände brav ans Lenkrad und sagte ,,Egal worum es geht es kann nur eine Verwechslung sein"
    Mir wurde nicht wirklich geantwortet, ich musste dann vorsichtig das Fahrzeug verlassen mit typisch Hände ans Dach usw (wusste immer noch nicht warum)
    Nun griff einer der Beamten Richtung meiner SSW und mir wurde schlagartig bewusst warum dieser ganze Aufwand.

    Das muss aber schon seeehr lange her sein, dass ein Beamter an der Fahrerseite und der andere an der Beifahrerseite steht wird schon seit geraumer Zeit nicht mehr gemacht...

    Fortis Fortuna Adiuvat...

  • Bei uns sind die Beamten aber auch immer übervorsichtig ;)
    Bei den Ami's ist die erste Frage "Waffe dabei" *lol* wenn ja wird das Ding auf's Fahrzeugdach gelegt!Dann gibt's die Kontrolle und danach darf der Halter das Ding wieder einstecken *lol*
    Die werden erst nervös wenn einer die Waffe zieht,solange der den Ballerman nur am Gürtel hängen hat ist das ganz normal!
    Ich muss immer an das eine Video denken was mal verlinkt wurde!
    2 Typen stehen mit einer AK 47 in der Hand auf einer Wiese,da kommen 2 Officer aus dem Wagen und sagen das sie sich doch besser was anderes suchen sollen da es da wo sie grade sind nicht so gut ist (Fremdgefährdung) *lol*
    OK alles klar wir gehen noch ein wenig in die Richtung *lol*
    Schönen Tag noch *lol*

  • Zitat

    Das muss aber schon seeehr lange her sein, dass ein Beamter an der Fahrerseite und der andere an der Beifahrerseite steht wird schon seit geraumer Zeit nicht mehr gemacht...

    Echt? Wie machen die das denn neuerdings? Als die BuPo mich mal rausgezogen hat, standen beide Cops an meiner Fahrertür, der 2. ca. 2-3 Schritte versetzt hinter dem 1.
    Ist das gänige Praxis jetzt oder?

    Edit: Video ist interessant, in welchem Bundesstaat hat sich das denn abgespielt?

    Einmal editiert, zuletzt von complete crazy (1. Dezember 2011 um 20:04)