ssw für Freund mitbestellen ohne probleme möglich?

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 982 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. November 2011 um 01:55) ist von cesca.

  • Hi
    Wollte mal fragen ob das mitbesellen vom Kumpel ohne probleme möglich ist?
    ich meine er ist natürlich volljährig und im prinzip sollte dem nichts im wege stehen oder?
    da die ssw ja nicht auf einen registriert wird beim kauf?
    also mir ist shcon klar das ich sie einfahc bestellen kann,die frage ist nur ob ich sie an ihn weitergeben darf vorrausgesetzt er ist volljährig

    danke für die antworten;)

  • Wenn er volljährig ist - kein Problem!
    Es ist keinerlei Registrieung erforderlich, aber mache Händler machen es für ihre eigenen Bücher (evtl. wegen Garantie/Gewährleistung).

    Und wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann soll er dir bei Übergabe den Empfang quittieren.
    Falls doch die Staatsmacht mal den Händler (weil der etwas krummes gemacht hat) auf Links dreht, und alle Kunen nach dem Verbleib der Ware fragt, dann kannst auch du die Weitergabe an einen Volljährigen beweisen.
    Ich weiß, ist etwas weit hergeholt, aber manche mögens sicher.


    Stefan

  • Wenn du 18 bist kannst du für andere mitbestelln, sie dürfenes aber auch nur bekommen wenn sie auch 18 sind sonst macht ihr beide euch strafbar!

    MfG Grip!


    Edit: Da war HWJunkie schneller ^^ ich glaub ich tippe zu langsam ...

  • Überhaupt kein Problem... aber ich würde trotzdem einen Übergabevertrag abschließen. Einfach nur falls tatsächlich mal eine Straftat mit der Waffe begangen werden sollte, damit du nicht am Pranger stehst.... (will ja den Teufel nicht an die Wand malen ;^) )


    EDIT: Fix und zugenäht... geht das immer schnell hier im Forum.... wieder nicht Erster
    :D

    Jeder hat das Recht auf meine Meinung!

  • Eine Waffe für jemanden mitbestellen und ihm dann zum Selbstkostenpreis überlassen, ist wohl unkritisch so er denn die Waffe besitzen darf.
    Alles andere, also bestellen nd mit Gewinnabsicht weiter verkaufen oder Sammelbestellungen von Waffen sind ohne WHL grenzwertig.
    Aber warum bestellt oder kauft der Kumpel nicht selbst?

    Übrigens ist die Volljährigkeit allein kein sicheres Merkmal, dass derjenige freie Waffen haben darf. In seltenen Fällen kann auch ein Waffenverbot nach § 41 WaffG ausgesprochen worden sein.

  • Hi FaFaFarin,

    wie die anderen schon geschrieben haben ist das möglich, sofern der Kumpel 18+ ist.

    Aber..... ich habe das in den 80ern einmal gemacht für einen damals über 20-jährigen.
    Der Kerl wohnte damals noch bei seinen Eltern.
    Einmal und nie wieder, denn seine Mutter war eine extreme Waffenhasserin, und einige Tage später stand sie vor meiner Tür und machte mich dermasen zur Sau das ich nicht mehr wußte wo oben und unten ist.
    Sie drohte mir sogar mit der Polizei, wenn ich das Ding nicht zurücknehme.
    Des Friedens willen nahm ich die Pistole wieder zurück und verkaufte sie dann mit Verlust an einen anderen.

    Ich will ja nichts vermiesen, aber sollte Dein Kumpel keine eigene Wohnung haben und noch bei seinen, vielleicht Waffenhassenden, Eltern wohnen dann wäre ich vorsichtig.

    Nur mal so ein Rat am Rande.