Wenn Richter keine Ahnung haben, zahlen wir Steuerzahler....
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"Der bedrängte lief in sein Schlafzimmer, kam mit gezückter Waffe zurück: eine Gaspistole der Marke Walther PP 99. Darin befanden sich sogar 15 Gaspatronen. Flugs verließen die drei ungebetenen Besucher den Hausflur, warteten vor dem Haus und riefen die Polizei."
Ist eigentlich traurig das die beteiligten Amtspersonen nicht wissen was Recht ist und das die Allgemeinheit die Kosten trägt.
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Eigentlich hätte der Amtsrichter die Kosten aus der Privatschatulle bezahlen sollen......
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Eigentlich hätte der Amtsrichter die Kosten aus der Privatschatulle bezahlen sollen......
Jipp.
Klar, auch Richter machen Fehler. Aber es gibt Sachverhalte die sind so offensichtlich, da darf sowas nicht passieren.
Der Richter hat sich einfach nicht mit dem Thema befasst. So einfach ist das.
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Hat das keine personelle Konsequenz für so einen Fehler? Rollen da keine Köppe?^^
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hmmm... walther pp99? ist das ein neues modell?
... ohh mann, die richter werden immer schlimmer, genau wie die polizisten... keine ahnung mehr von aktuellen gesetzen
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Peinlich peinlich peinlich
Naja das zeigt mal wieder das Richter eben auch nur Menschen sind denen genauso Fehler unterlaufen können
Nur sich diese Fehler dann auch ein zu gestehen ist eine andere Sache :eeeevil:Gruß Andy
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Positiv ist, das zumindest dieser Artikel ein positives Aushängeschild der Presse ist und weder hoplophobe Hetze noch falsche Sachverhalte beinhaltet.
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Es scheint, dass sich der vorsitzende Amtsrichter sich nur sehr bedingt auf die Verhandlung vorbereitet hat. Bedingt durch die Klageflut an deutschen Amtsgerichten nachvollzieh- aber nicht entschuldbar.
Köpfe rollen nicht, da Richter in ihrer Entscheidung frei sind. Dafür gibt es ggfs. korrigierende Nachfolgeinstanzen.In Summe ist flens69' Posting zur Aussenwirkung der Presse nichts mehr hinzuzufügen. Selten einen solch sachlichen und objektiven Artikel in dieser Thematik gelesen.
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Es erscheint nahezu unglaublich, dass ein Richter nicht über das PTB Bescheid weiß
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Es erscheint nahezu unglaublich, dass ein Richter nicht über das PTB Bescheid weiß
Moin Doc
Na das ist ja noch OK, es kann keiner alles wissen. ABER, der Richter hatte ja vor dem Prozess zeit sich darüber zu Informieren was den fall angeht und dazu gehört auch daß man nachschlägt was im Waffengesetz steht. Gut, was die Bedrohung angeht so hatte man recht, aber da die drei ja wiederrechtlich eingedrungen sind war das Notwehr, das hat der ja erkannt, aber daß es sich um eine SSW handelte hat er da wohl übersehen. Peinlich Peinlich sowas.
Gruß
Thomas -
Kurze Zwischenfrage um meine Neugier zu befriedigen.
Wenn der "Angeklagte" nun in seiner Wohnung auf die 3 Herren geschossen hätte weil er sich bedroht fühlte,wäre er dann im Recht gewesen?
Oder hätte man ihn deswegen wegen Körperverletzung belangen können?
Wenn sich nicht eindeutig festellen ließ das er in Notwehr gehandelt hat?
Oder kommt es dann auch wieder auf die Gunst des jeweiligen Richters bzw Staatsanwalts an?
Ich weiß das schwappt jetzt ein bischen über den Tellerrand hinnaus aber wäre doch wissenswert..Gruß Andy
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Das wär mal keine gute Idee gewesen. CS in Räumen, ich weis ja net...
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Die Entscheidung des Vorsitzenden zum Thema EWB-Waffe hat nichts mit dem Tatbestand der Notwehrhandlung zu tun. Wäre es zu einem KV-Delikt im Rahmen der festgestellten Notwehr gekommen, würde dies getrennt unter den §§ 223 ff. StGB subsummiert und in Relation zu § 32 StGB beurteilt worden.
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Saalach
Notwehrsituation mit allen daraus resultierenden Ereignissen. Notwehr ist Notwehr.Wenn er nicht auf Gegenwehr stößt, also die "Angreifer" schon im Rückzug sind oder nicht offensichtlich mit Gewalt drohen, und dann trotzdem geschossen hätte,...nicht gut.
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nicht offensichtlich mit Gewalt drohen
...da ist man situationsbedingt durch den Stress in einer solchen Situation u.U. schnell in Putativnotwehr. -
Zitat
Die Entscheidung des Vorsitzenden zum Thema EWB-Waffe hat nichts mit dem Tatbestand der Notwehrhandlung zu tun. Wäre es zu einem KV-Delikt im Rahmen der festgestellten Notwehr gekommen, würde dies getrennt unter den §§ 223 ff. StGB subsummiert und in Relation zu § 32 StGB beurteilt worden.
und:
...da ist man situationsbedingt durch den Stress in einer solchen Situation u.U. schnell in Putativnotwehr.
Hast du Richterfreunde?
Hätte Probleme eine solche Ausdrucksweise aufs Papier zu bringen.
lol, ich muss das googlen...
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Mal angenommen die drei Herren standen mit Baseballschlägern vor der Tür, dann wollten sie ihn wohl kaum zum Sport abholen... Das wäre dann offensichtliche Gewaltandrohung( Einschüchterung). Wenn sie dann noch rufen "Komm raus, oder wir schlagen dich krankenhausreif!" ist das offene Gewaltandrohung.
Schießen dürfte er aber erst, wenn sie das auch in die Tat umsetzten würden und sich gewaltsam Zutritt in die Wohnung verschaffen.
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Ich habe nur Menschen als Freunde - und mein Schreibstil an dieser Stelle ist eher beruflich bedingt als von Freunden beeinflussbar.
OT EndeEdit:
PcPAirgun: Ich seh schon, wenn du ein Richteramt inne hättest, würden Verhandlungen sehr schnell vorüber sein, so intensiv, wie du subsumierst und urteilst. -
Der Fall zeigt, das Richter teilweise keine Ahnung von den (Waffen-) Gesetzen haben.
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