ch besuche regelmäßig als "Gewandeter" Mittelaltermärkte. Dabei führe
ich - passend zum Gewand - ein Schaukampfschwert und eine Axt. Ich hatte
noch nie Probleme mit der Obrigkeit und andere Besucher sehe ich auch
Waffen tragen. Für Leute, welche diese Szene nicht kennen - das Schwert
ist stumpf und hat keine Spitze. Die Axt ist allerdings scharf, weil ich
dort gerne beim Axtwerfen mitmache.
Neulich kam ich aber etwas spät zu einer Veranstaltung, fand keine
Parkplatz und musste im vollen Ornat ca. 1Km durch den Ort laufen. Da
kam mir so in den Kopf, dass ich ja hier Waffen führe, die ich in der
Öffenlichkeit allenfalls in einem verschlossenen Behältnis
transportieren darf (ich hatte meinen Waffengurt zusammengrollt unter
dem Arm).
Der Markt ist eine öffentliche Veranstaltung - da dürfte ich sie ja auch
nicht führen. Oder ist das durch den schwammigen Begriff "Brauchtum"
erlaubt?
Also Frage an die Gesetzeskundigen und Mittelalterfreunde: Darf ich - oder darf ich nicht?